Richter erschleicht sich Corona-Impfung

In Sachsen-Anhalt hat sich zu Corona-Zeiten ein Richter eine Impfbescheinigung erschlichen. Er fertigte selbst ein Schreiben, indem er sich einen Anspruch auf Corona-Schutzimpfung mit höchster Priorität bescheinigte. Das Ganze war garniert mit dem offiziellen Dienstsiegel des Sozialgerichts Halle. Hierfür wurde der Richter nun wegen eines Dienstvergehens bestraft.

Der seinerzeitige Vorsitzende der 11. Kammer des Sozialgerichts hatte sich selbst bescheinigt, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als Richter stets Zugang zu Stationen benötige, in denen vulnerable Gruppen untergebracht sind. Außerdem sei er als Sozialrichter dem Behandlungs- und Pflegepersonal im Sinne der Corona-Impfvorschriften gleichgestellt.

Das Disziplinargericht am Oberverwaltungsgericht Magdeburg stellte nun rechtskräftig ein Dienstvergehen fest. Zunächst habe der Richter in den Jahren 2018 bis 2020 überhaupt keine auswärtigen Termine wahrgenommen. Ob er theoretisch berechtigt gewesen wäre, spiele auch gar keine Rolle. Es komme nämlich nur darauf an, dass der Richter durch das amtliche Schreiben „Eindruck“ habe erwecken und das Impfzentrum „subtil beeinflussen und steuern wollen“. Hierbei habe er – siehe Dienstsiegel – auch auf Elemente der Täuschung zurückgegriffen. Zum Dienstsiegel hatte der Richter behauptet, er habe es nicht selbst angebracht und bis zum Impftermin auch gar nicht bemerkt (Aktenzeichen DGH 2/25, Bericht auf beck-aktuell).