Bella muss bzw. darf im Tierheim bleiben

Die arme Hündin Bella, die mittlerweile durch die Medien bekannt ist, muss vorerst nicht zu ihrer alten Besitzerin zurück. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren gestern entschieden. Im Februar waren Fotos öffentlich geworden, auf denen Bella total abgemagert und total verwahrlost aussah. Schuld daran soll ihre Halterin aus dem bayerischen Unterhaching sein. Das Veterinäramt hat ihr den Hund deswegen erst mal weggenommen. Die Frau hat dagegen geklagt und einen Eilantrag gestellt.

Das Verwaltungsgericht beschloss, Bella müsse bis zur endgültigen Klärung muss Bella zurück zur Halterin, aber mit der Auflage, dass die Frau jeden Monat mit dem Hund zum Tierarzt geht. Das Veterinäramt war damit nicht einverstanden und hat Beschwerde eingelegt. Der BayVGH sieht die Sache jetzt anders: Bei der Frau aus Unterhaching sei eine zuverlässige und tierschutzkonforme Haltung nicht garantiert. Schon durch ihre Aussagen im Verfahren habe sie gezeigt, dass sie ihr Fehlverhalten gar nicht einsieht. Deshalb sei Bella konkret gefährdet, wenn sie (vorübergehend) wieder in ihr Zuhause kommt. Immerhin sei der Hund fast verhungert. Schon wegen solcher Umstände bedürfe es vor einer Entscheidung auch keiner umfangreichen Gutachten.

Außerdem, so das Gericht, könne der Hund so eventuell auch zügig auch in ein neues Zuhause vermittelt werden. Dies sehe das Tierschutzgesetz ausdrücklich vor.

Aktenzeichen 23 CS 25.1046