Das Amtsgericht Köln geht mit einem Anwalt hart ins Gericht – weil dessen Schriftsätze angeblich mit KI generiert und fehlergespickt sind. Tatsächlich ist sich der Richter noch nicht mal zu schade, den Anwalt zur Unterlassung aufzufordern und mit der Anwaltskammer zu drohen.
Der Familienrichter erkannte in den Schriftsätzen des Anwalts etliche Fehler. Deshalb schrieb er unter anderem Folgendes in einen Beschluss:
Der Verfahrensbevollmächtigte hat derartige Ausführungen für die Zukunft zu unterlassen, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.
Juraprofessor Volker Römermann bewertet diese Entgleisung in der Legal Tribune Online juristisch. Ergebnis:
Können fehlerhafte Zitate aber das Ansehen der Anwaltschaft, gar des Rechtsstaates schmälern? Es ist kein Ruhmesblatt, sondern Ausdruck schlampiger Arbeit, wenn ein Anwalt ungeprüft KI-Texte übernimmt, anstatt sich selbst der Mühe rechtlicher Auseinandersetzung zu unterziehen. Wer möchte und § 43 BRAO immer noch als geeignete Rechtsgrundlage betrachtet, könnte behaupten, die Achtung und Würde der Stellung des Anwalts erforderten sorgfältige Arbeit. Wer so weit ginge, landete im Ergebnis bei einer allgemeinen Sorgfaltskontrolle anwaltlicher Tätigkeit durch die Anwaltskammern. Doch so etwas kennt das Gesetz nicht und es wäre im Übrigen in der Praxis eine hoffnungslose Überforderung der Rechtsanwaltskammern.
Näheres zu schlampigen Anwälten und Berufsrecht steht im Artikel, auf den ich hiermit gern verweise.