UN-Gericht erklärt Klimaschutz zum Kernanliegen

Ein aktuelles Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) erklärt den Kampf gegen den Klimawandel zur staatlichen Verpflichtung. Das Gutachten, das auf einen Auftrag der UN-Vollversammlung von 2023 zurückgeht, ist nicht rechtsverbindlich, erzielt aber natürlich weltweite Resonanz. Laut dem Gutachten können Staaten, die ihren Verpflichtungen aus internationalen Klimaschutzabkommen nicht nachkommen, eine völkerrechtswidrige Handlung begehen.

Der Präsident des IGH, Yuji Iwasawa, stellte für das 15-köpfige Gremium fest, dass nicht ausreichendes Handeln zum Schutz des Klimasystems gegen internationales Recht verstoßen kann. Die Initiative für das Verfahren ging von kleinen Inselstaaten wie Vanuatu aus, die sich durch steigende Meeresspiegel existenziell bedroht fühlen. Vertreter von afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten betonten vor dem IGH ebenfalls, es gehe für sie ums Überleben. Sie forderten, Klimaschutz als völkerrechtliche Verpflichtung klarzustellen und Wiedergutmachungsansprüche für Schäden durch Treibhausgasemissionen zu prüfen.

Das Gutachten macht aber auch deutlich, dass eventuelle Schadensersatzansprüche jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen. Das Gutachten hat keinerlei konkrete Auswirkungen. Selbst eine förmliche Entscheidung des IGH kann im eigentlichen Sinne nicht vollstreckt werden. Dem Gericht selbst stehen keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung.