Der bisherige Vizepräsident des baden-württembergischen Landtags, Daniel Born, hat bei einer geheimen Abstimmung seinen Stimmzettel gestern mit einem Hakenkreuz bemalt. Heute zieht der SPD-Politiker die Konsequenz. Er tritt als Präsident zurück und verlässt die SPD-Fraktion. Sein Mandat gibt er aber nicht auf, zumindest bislang. Unabhängig von den politischen Konsequenzen hat der Mann auch strafrechtlichen Ärger zu erwarten. Ob es am Ende zu einer Verurteilung reicht, ist allerdings fraglich.
Nachdem sich herausstellte, dass es sich wegen unterschiedlicher Wahlurnen nicht um das Fehlverhalten eines AfD-Abgeordneten handeln konnte und insbesondere das ursprüngliche Geschimpfe der grünen Landtagspräsidentin über Extremisten nicht mehr überzeugend wirkte, musste sich Born wohl bekennen. Allerdings gibt er in seiner Rücktrittserklärung doch wieder der AfD die Schuld. Die Sorge vor mutmaßlichen Rechten habe ihn in eine Art psychischen Ausnahmezustand verletzt, der dann in der Hakenkreuz-Schmiererei sein Ventil gefunden zu haben scheint.
Dass Born zu den Guten gehören möchte, schützt ihn allerdings nicht vor einer Verurteilung. Das Verwenden des Hakenkreuzes setzt zwar vorsätzliches Handeln voraus, aber keine nationalsozialistische Gesinnung. Es genügt, wenn der Täter weiß, dass es sich um ein verbotenes Symbol handelt. So zumindest die Rechtsprechung bisher. Born dürfte nach allem, was wir bisher wissen, vorsätzlich gehandelt haben.
Allerdings verlangt § 86a StGB als Tathandlung ein „Verbreiten“. Der Besitz eines Hakenkreuzes, zum Beispiel in einem Buch, ist nicht strafbar. Selbst zum Beispiel ein Besucher in der eigenen Wohnung das Hakenkreuz im Buch betrachtet. Verbreiten setzt vielmehr voraus, dass der Inhalt an einen „größeren, für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis“ gelangt oder gelangen soll. Die Zahl Landtagsmitarbeiter oder Abgeordneten, die Stimmzettel auszählen, dürfte doch eher überschaubar sein. Das wird für ein Verbreiten eher nicht reichen. Somit bleibt nur eine weitere Möglichkeit: dass der Täter eine Weitergabe durch die betreffenden Personen wünscht oder sogar ausdrücklich anstößt. Auf so viel Zuspruch konnte der Politiker aber sicherlich nicht vertrauen.
Politisch Harakiri, aber strafbar? Eher nicht.