Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen mehrere Fluggesellschaften eingereicht, die zusätzliche Gebühren für Handgepäck erheben. Betroffen sind unter anderem Ryanair, Wizz Air und Eurowings. Der Vorwurf: Die Gebühren für Handgepäck sind unzulässig, da sie Verbraucherrechte verletzen und die Preisgestaltung intransparent machen.
Der vzbv beklagt eine Verschleierung der tatsächlichen Kosten für eine Flugreise. Verbraucher würden bei der Suche auf Preisportalen und bei der Buchung selbst oft mit niedrigen Ticketpreisen gelockt, nur um später mit unerwarteten Zusatzkosten fürs Gepäck konfrontiert zu werden. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass zumindest Handgepäck, welches die üblichen Maße nicht überschreitet, im Ticketpreis enthalten sein sollte. Das Gepäck sei nämlich wesentlicher Bestandteil einer Reise.
Die Klage stützt sich auf EU-Recht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Diese schreibt vor, dass alle unvermeidbaren Kosten im Endpreis enthalten sein müssen.
Die beklagten Fluggesellschaften verteidigen ihre Praxis und verweisen auf die Wahlfreiheit der Passagiere, die durch unterschiedliche Tarife Flexibilität gewinnen sollen. Kritiker sehen darin jedoch eine bewusste Strategie, um den Basispreis künstlich niedrig zu halten und Kundschaft anzulocken.