Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen hat seit 2009 keinen Klassenraum mehr von innen gesehen. Sie ist mittlerweile mehr als 15 Jahre krankgeschrieben, und die Landesverwaltung hat das anscheinend nicht sonderlich gestört. Erst im April 2025 ordnete der Dienstherr nun eine amtsärztliche Untersuchung an, um eine mögliche Rückkehr der Lehrerin in den Dienst zu prüfen. Doch die Betroffene fand das weniger gut, sie zog vor Gericht.
Nach so langer Zeit sei ihr eine Untersuchung nicht mehr zumutbar, argumentierte die Beamtin. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht dies jedoch anders. Unabhängig von der Frage, wieso die Frau überhaupt 15 Jahre ohne Überprüfung als dienstunfähig galt, verwirke der Dienstherr durch bloße Untätigkeit keine Rechte. Vielmehr sei es heute umso wichtiger zu prüfen, ob die Frau jemals wieder unterrichten kann. Auch die Untersuchung bei einem Psychiater hält das Gericht für zulässig. Die Beamtin habe selbst Atteste eines Zentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt. Somit sei es kein unzulässiger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, die Untersuchung auch auf psychische Fragen zu erstrecken (Aktenzeichen 6 B 724/25).