Unfall unter Freunden

Ein Urlaub unter Freunden endete vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Ein Mann forderte von seinem Kumpel 2.250 Euro Schmerzensgeld plus 228 Euro Zahnarztkosten, nachdem er beim Wasserballspielen im Pool einen Schneidezahn verlor. Das Gericht wies die Klage ab – das Risiko sei selbst gewählt.

In einer südeuropäischen Ferienanlage spielten die Freunde Ball im Pool. Der Kläger beteiligte sich zunächst aktiv, stand später mit Bierdose am Beckenrand und warf Bälle zurück. Ein Wurf traf ihn am Hinterkopf, er fiel hin, stieß sich am Rand und verlor dabei den Zahn.

Das Landgericht-Nürnberg-Fürth sieht hier – wenig überraschend – ein allgemeines Lebensrisiko. Der Kläger habe sich auf das Spiel eingelassen, ohne klar auszusteigen. Er hätte den Pool verlassen müssen, um sich zu schützen – stattdessen erhöhte die Bierdose in der Hand das Verletzungsrisiko, was ihm selbst zuzurechnen sei. Das Amtsgericht Erlangen hatte bereits ähnlich geurteilt. Nach dem Hinweisbeschluss des Landgerichts zog der Kläger die Berufung zurück (Aktenzeichen 15 S 7420/24).