Verurteilter Mörder erhält weiter seine Beamtenpension

Ein seit 2011 pensionierter Beamter behält sein volles Ruhegehalt, obwohl er seine getrennt lebende Ehefrau und einen gemeinsamen Sohn getötet hat und nun lebenslänglich im Gefängnis sitzt. Die Pensionsansprüche des Mannes können schon aus formalen Gründen nicht entfallen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Grund: Die Morde geschahen im Jahr 2019 auf Teneriffa, dementsprechend urteilte ein spanisches Strafgericht.

Die spanische Justiz fällte ein durchaus hartes Urteil. Neben dem lebenslänglich erhielt der Mann noch zwei Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren, auch weil er versucht hatte, seinen zweiten Sohn zu töten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhob eine Disziplinarklage, um dem Beamten das Ruhegehalt streichen zu lassen. Dies lehnten die Gerichte jedoch ab, nun in letzter Instanz.

Bei Pensionären ist das Beamtenversorgungsgesetz eindeutig: Nur das Urteil eines deutschen Gerichts kann automatisch zum Verlust der Pensionsansprüche führen. Da die Verurteilung in Spanien erfolgte, greift diese Regelung in dem Fall nicht. Eine Aberkennung des Ruhegehalts setzt laut dem Bundesverwaltungsgericht überdies ein Dienstvergehen voraus, wobei für Ruheständler nur eingeschränkte Pflichten gelten – vor allem die fortdauernde Verfassungstreue. Das spanische Gericht stellte jedoch fest, dass die Tat privat motiviert war.

Auch der Vorwurf eines möglichen „Femizids“ wurde geprüft. Das spanische Gericht hatte jedoch ausdrücklich festgestellt, dass die Tat nicht geschlechtsspezifisch motiviert war, sondern aus einem familiären Konflikt resultierte. Das Bundesverwaltungsgericht sah auch hier keinen Ansatzpunkt. Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, dass der Begriff „Femizid“ bislang im deutschen Strafrecht nicht definiert ist.

Der ehemalige Beamte bekommt also seine vollen Bezüge weiter ins Gefängnis überwiesen (Aktenzeichen 2 C 13.24).