Die Hundesohn-Frage (Schwachkopf II)

Die Noch-Vorsitzende der Grünen Jugend engagiert sich in der Fortbildung des deutschen Strafrechts – indem sie Markus Söder öffentlich als „Hundesohn“ tituliert.

Nachdem Schwachkopf ja schon erledigt ist, stellt sich somit erstmals brandaktuell die Hundesohn-Frage, denn ich kann kein veröffentlichtes Strafurteil hierzu finden. Es gibt nur ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf in einem Zivilprozess. Dieses Urteil billigt die Kündigung eines Mietvertrags, wenn der Vermieter als „Huso“ tituliert wird, wobei offenbleibt, ob nicht vielleicht auch Hurensohn gemeint war. Außerdem hat mal jemand seinen Twitter-Account verloren, weil er die Hamburger Polizei als „Hundesöhne“ bezeichnet hat.

Wir Anwälte sind gespannt!

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