Neues Gesetz bringt Bestattungsrecht für Sternenkinder

Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz steht vor einer umfassenden Reform. Es sind etliche weitreichende Liberalisierungen geplant.

Die wichtigsten Punkte:

– Abschaffung der Sargpflicht: Ermöglicht Tuchbestattungen und Ascheausbringung in Flüssen wie Rhein und Mosel.

– Synthetische Diamanten: Totenasche darf zu Diamanten verarbeitet werden; verbleibende Asche wird auf Friedhöfen bestattet.

– Ein Abschied am offenen Sarg soll in Bestattungsunternehmen oder bei einer Zeremonie möglich sein.

– Sternenkinder: Die Bestattung von Babys soll erlaubt werden, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder einem Gewicht unter 500 Gramm sterben.

– Obduktionspflicht für Kinder bis sechs Jahre bei unklarer Todesursache.

Die oppositionelle CDU fordert punktuelle Änderungen, unterstützt aber die Bestattung von Sternenkindern und überdies dauerhafte Ehrengräber für gefallene Einsatzkräfte. Den Bestattern möchte die Regierung die Verantwortung unter anderem für die Ascheausbringung übertragen, um die Würde der Verstorbenen zu wahren. Der Landtag soll am Donnerstag entscheiden.