Eine Polizeikommissarin aus Düsseldorf (ehemals Kommissar) macht genau das, was der Gesetzgeber ihr ausdrücklich erlaubt hat: Sie erklärt vor dem Standesamt, dass sie jetzt weiblich ist. Punkt. Keine Gutachten, keine Therapie, keine Wartefrist, keine Nachfrage. Das war’s. Und plötzlich steht sie in der Frauenquote, in den Förderprogrammen, bei den Beförderungsrunden mit im Rennen. Genau so, wie das Selbstbestimmungsgesetz es vorgesehen hat.
Die Kolleginnen und Kollegen gucken natürlich komisch. Die eine oder andere spitze Bemerkung fällt. Und unsere Beamtin – weil sie offenbar noch nicht gelernt hat, dass man in Deutschland besser die Klappe hält – sagt (angeblich) offen: „Nächstes Jahr bin ich wieder Mann, das ist doch klar.“ Und zur eigenen Hochzeit: „Da heirate ich als Mann.“
Das Polizeipräsidium riecht sofort Morgenluft: Disziplinarverfahren, Beförderung gestoppt, raus aus dem Auswahlverfahren. Die Beamtin wehrt sich mit Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26). Und was macht die 2. Kammer dieses Gerichts gestern?
Sie erfindet den „Rechtsmissbrauch“ bei der vermeintlich so freien Geschlechterwahl. Weil die Dame angeblich nur wegen der Beförderung gewechselt hat. Weil sie „eigentlich“ Mann bleiben will. Weil ihre eigenen Worte die „Unwahrheit“ der Standesamtserklärung beweisen würden. Und weil so jemand das „Achtung und Vertrauen“ der Polizei nicht mehr verdiene.
Mit anderen Worten: Das Gericht tut genau das, was der Gesetzgeber explizit verboten hat. Es hinterfragt und bezweifelt die Selbsterklärung. Es misst das subjektive Geschlechtsempfinden am biologischen Geschlecht. Es erklärt die gesetzlich geschützte Identität für „unwahr“, nur weil die Betroffene ehrlich genug war, über ihre Zukunftspläne zu sprechen. Zu denen übrigens auch völlig unproblematisch der Wunsch gehören kann, demnächst wieder Mann zu sein. Denn wozu sollte das jährliche Wechselrecht, im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, denn sonst gut sein.
Maßgeblich ist im Selbstbestimmungsgesetz allein das eigene Empfinden. Die Erklärung ist nicht widerlegbar. Es gibt keine „falsche“ Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber hat bewusst die Prüfungskompetenz der Behörden und Gerichte ausgeschlossen – genau weil er verhindern wollte, was das VG Düsseldorf jetzt trotzdem macht: moralische und biologische Nachprüfung einer höchstpersönlichen Entscheidung. Bartstoppeln, Glatze und Körperbehaarung sollen bei der Geschlechtsfindung gerade keine Rolle spielen. Von Penis oder Vagina wollen wir erst gar nicht reden.
Der zynische Clou: Das Gericht beruft sich auf „Dienstpflichtverletzung“ und „Betriebsfrieden“. Als ob der Betriebsfrieden wichtiger wäre als das vom Bundestag beschlossene Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Als ob eine Beamtin, die das Gesetz nutzt, wie es ist, plötzlich weniger vertrauenswürdig wäre. Wer das Gesetz ernst nimmt, darf nicht überrascht sein, wenn es Menschen auch ein klein wenig strategisch nutzen. nutzen.