Lehrer organisiert „Bumms-Mobil“

Bremens Justiz kämpft für die Freiheit der Lehre, vor allem in der Oberstufe. Einen vom Lehrer organisierten „Bikini-Carwash“ und ein „Bumms-Mobil“ auf dem Campingausflug finden die Juristen an den Verwaltungsgerichten nur halb so wild.

Ein Sekundarstufen-Lehrer hatte 2023 richtig Pech: Ein ehemaliger Schüler petzte, dass der Pädagoge beim Leistungskurs-Ausflug am Badesee die Mädels im Bikini sein Auto waschen ließ, ordentlich mittrank und seinen Camper als schulinternes „Bumms-Mobil“ zur Verfügung stellte. Dazu kam eine nicht nur platonische Affäre mit einer volljährigen Ex-Schülerin, wobei es etwa 20 Privatstunden gegeben haben soll. Eine private Schusswaffe plus Chemikalien lagen angeblich (nach)lässig in der Schule rum. Bei der Schulbehörde platzte jemand der Kragen. Das Amt verhängte ein eine sofort wirksame vorläufige Dienstenthebung!

Sowohl das Verwaltungsgericht wie auch das Oberverwaltungsgericht in Brmen sehen die Schmerzgrenze aber noch nicht erreicht. Eine einvernehmliche Bettgeschichte mit einer Volljährigen rechtfertige keine automatische Suspendierung. „Die Sexualität volljähriger Menschen ist kein Eigentum der Eltern“, doziert das Gericht charmant. Die „besondere Dynamik“ solcher Beziehungen müsse man berücksichtigen – und ob der Lehrer schon im Klassenzimmer die Distanz zur Schülerin unterschritten hatte, müsse erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die sofortige Ruhigstellung des Pädagogen sei deshalb nicht verhältnismäßig. Ob und wie der Lehrer den Unterricht aktuell gestaltet, wird leider nicht überliefert (Aktenzeichen 4 B 273/25).