Richter rechnet Anwaltsgebühren ab

Ein Amtsrichter aus dem Harz hat sich gemäß Anklage über mehr als ein Jahr neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit im Familienrecht als Rechtsanwalt ausgegeben. Klaus Fastkamp (Name geändert) nutzte den Briefkopf eines befreundeten Anwalts, ließ dessen Sekretärin die eingescannte Unterschrift einfügen und versandte in mindestens 15 Fällen Schriftsätze an Banken, Sparkassen und Gerichte.

Er setzte Fristen, rügte angebliche Datenschutzverstöße, bearbeitete Betreuungssachen und stellte Honorarrechnungen – darunter einmal 6.900 Euro von einem betreuten Mann. In einigen Verfahren trat er, so die Vorwürfe, sogar persönlich als angeblicher Anwalt auf.
Fastkamp selbst beruft sich auf eine vermeintliche „Generalvollmacht“ durch intensiven fachlichen Austausch mit dem eigentlichen Inhaber der Kanzlei und sieht sich als stillschweigend bevollmächtigter „freier Mitarbeiter“.

Jetzt muss das Landgericht Bielefeld entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Richter strafbar gemacht hat.
Die ganze Geschichte mit all ihren Wendungen kann man in der Legal Tribune Online nachlesen. Leider steht im Text nicht, ob sich mal jemand um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gekümmert hat. Ohne mir das Richteramt anmaßen zu wollen, ich würde den Mann nicht ohne psychiatrisches Gutachten verurteilen…