„Verbotene Mitteilungen“

Der Journalist Arne Semsrott, Chefredakteur des Portals FragDenStaat, hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Es geht um die Veröffentlichung interner Gerichtsbeschlüsse aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ im August 2023. Semsrott hatte die Dokumente auf dem Portal zugänglich gemacht, um über das Vorgehen der Behörden zu berichten, darunter die Einstufung als kriminelle Vereinigung sowie Durchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen.

Das Landgericht Berlin I verurteilte Semsrott daraufhin wegen Verstoßes gegen § 353d Nr. 3 StGB (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) und verhängte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Semsrott und seine Unterstützer sehen in der Strafbarkeit der Veröffentlichung einen Eingriff in die Pressefreiheit, der verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass Unterlagen aus Strafakten erst im Wortlaut mitgeteilt werden dürfen, wenn sie vorher in der Verhandlung erörtert worden sind.

Bislang ist unklar, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annimmt. Mein Tipp: Nein, die Regeln sind zwar völlig überkommen, aber genau das finden Richter sexy. Vor allem, wenn es die eigene Arbeit leichter macht. Am Ende dürfte nur der Gesetzgeber helfen können.