Auch bei Anwälten bleiben Gedenk- und Mahntage natürlich nicht unbeachtet. Jetzt gibt es Neuigkeiten im Rahmen des jährlichen Equal Pay Day. Wenig überraschend werden wahre Horrornachrichten verkündet. In der Anwaltschaft klafft der Gender Pay Gap danach auf bis zu 37 %, in anderen Branchen sollen es „nur“ 16 % sein.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) liefert mit ihrer STAR-Erhebung 2025 die passenden Zahlen: Selbstständige Anwältinnen kommen nach diesen Zahlen auf 141.000 € Honorarumsatz, die männlichen Kollegen auf 224.000 €- das ergibt die erwähnte Lücke von 37 %. Angestellte Anwältinnen verdienen brutto 71.000 €, Männer dagegen 94.000 €. Der im Hinblick auf die Zahl der Arbeitsstunden bereinigte Gap liegt laut Studie bei immerhin noch 21,6 %.
Von allgemeinem Interesse sind erst mal die Zahlen zum durchschnittlichen Einkommen. Danach kommt der durchschnittliche Anwalt, die angestellten eingeschlossen, auf gerade einmal 27,05 € pro Stunde – brutto. Frauen sollen am Ende schlanke 22,81 € pro Stunde bleiben, bevor der Staat die Hand aufhält. Die Verelendung der Branche ist anscheinend nicht aufzuhalten.
Woher diese doch etwas abentuerlichen Zahlen kommen, erschließt sich bei einem Blick in die Fußnoten zu diesen Statistiken. Die Daten beruhen meist auf Selbstangaben in freiwilligen Umfragen. Das heißt, die Teilnehmergruppe ist nicht repräsentativ. Womöglich ist der vollbeschäftigte Associate oder gar Partner in einer Großkanzlei an Selbstauskünften zu seinem Verdienst weniger interessiert als die Familienrechtsanwältin um die Ecke? Um nur mal eine ganz simple Erklärung zu nennen.
Die Studien selbst gehen auch überraschend wenig auf tatsächliche Ursachen für unterschiedliche Einkommen ein: freiwillige Teilzeit, Karrierepausen für Kinder oder die Tatsache, dass Frauen überproportional in familien-, sozial- und migrationsrechtliche Nischen ihr berufliches Glück suchen. Dort sind die Honorare nun mal niedriger, auch für Männer. Stattdessen wird fleißig auf „Diskriminierung“ und „mittelbar geschlechtsbedingte Faktoren“ verwiesen, ohne dass man versteht, was das eigentlich sein soll.
Immerhin gibt wenigstens der Direktor des Soldan-Instituts zu, dass Frauen „überdurchschnittlich häufig in einkommensschwächeren Rechtsgebieten“ arbeiten und Männer bei Zusatzqualifikationen und Noten besser dastehen. Wieso das nicht „nicht direkt geschlechtsbedingt“ sein soll, bleibt dann aber wieder offen. Das Narrativ von der umfassenden Diskriminierung muss halt stehen, sonst gibt es keine Schlagzeilen zum Gedenktag. Und – wer möchte bei Widerspruch schon gecancelt werden?