Hitler – nur ohne Hakenkreuzbinde

Der Historiker und ausgewiesene Hitler-Experte Rainer Zitelmann hat auf X eine Bildmontage geteilt, die Adolf Hitler mit deutlich sichtbarer Hakenkreuzbinde neben Wladimir Putin stellt. Der Begleittext macht den historischen Vergleich unmissverständlich klar: Hitler wird der Satz „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde niemand anderen angreifen“ zugeschrieben, Putin der parallele Satz über die Ukraine. Die Botschaft ist eine eindeutige Warnung vor Appeasement-Politik gegenüber einem Aggressor.

Das Berliner Landeskriminalamt ermittelt nun egen Zitelmann wegen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Der Vorwurf im Polizeischreiben lautet wörtlich: „Sie veröffentlichten ein Foto […], welches u. a. Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde zeigt.“
Damit wiederholt sich ein Muster, das wir nun auch schon aus den Fällen Bolz und Fleischhauer kennen, um nur die aktuellsten zu nennen. Dabei würde auch im Fall Zitelmann eine kleine Prüfung der Rechtslage ergeben, dass ein Anfangsverdacht hier nicht gegeben ist.

Der Tatbestand des § 86a StGB gilt natürlich und sogar sehr fokussiert für das Hakenkreuzsymbol. Aber da endet die Vorschrift ja nicht. Erlaubt ist und bleibt vor allem die Abbildung zu „Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“.

Bei Zitelmann sind alle diese Zwecke erfüllt. Die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus springt jedem Betrachter sofort ins Auge. Genau diese „auf Anhieb erkennbare Distanzierung“ verlangt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte. Der Bezug zu Vorgängen des Zeitgeschehens – Putins Krieg – ist gegeben. Dennoch ermittelt die Polizei – ein Vorgehen, das inzwischen fast schon reflexhaft wirkt. Möglicherweise lässt beim LKA ja tatsächlich jemand den Hakenkreuzscanner laufen.

Die Verfolgung Zitelmanns ist nicht nur juristisch falsch, sondern auch politisch fatal. Wer ernsthaft über Nationalsozialismus und auch über aktuelle Bezüge zur heutigen Weltpolitik aufklären will, kommt um Bilder Hitlers nicht herum. Wer solche Bilder dann mit dem Verbot belegt, das eigentlich die Neonazis treffen soll, der verkehrt den Sinn des Gesetzes in sein Gegenteil. Das Ergebnis ist eine schleichende Selbstzensur und der ständige Gedanke, ob der Bademantel bereit liegt.

Aber fast könnte man den Eindruck haben, der Verfolgungsdruck ist gewollt. Schlau ist er trotzdem nicht. Irgendwann haben die Menschen die Schnauze voll.