Tierische Wahrheiten

„Da steht ein Pferd auf dem Flur“. Freunde des gepflegten Liedguts haben da gleich einen Ohrwurm im Kopf. Allerdings steht in unserem heutigen Fall das Pferd leider nicht. Es fällt um…

… und zwar mit der unerbittlichen Wucht der Physik. Anders als der ebenso berühmte Sack Reis in China ist das dann sogar ein Ereignis, welches nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigte.

Ein schwer an Koliken erkranktes Shetlandpony musste in einer Tierklinik eingeschläfert werden. Die Tierärztin spritzte dem 250 Kilogramm schweren Tier auf der linken Körperseite das tödliche Gift. Während des Sterbeprozesses verließen dem Pony naturgemäß die Kräfte, es senkte den Kopf und kippte zur Seite – unglücklicherweise direkt auf das rechte Bein der Tierärztin. Die Folge war eine monatelange Krankschreibung. Die Ärztin verlangte von der Halterin des Ponys mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Ihre rechtliche Waffe der Wahl, aber auch nur die einzige: die sogenannte Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch. Diese Norm regelt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Tierhalter. Wer ein Tier hält, muss für die Schäden geradestehen, die das Tier anrichtet, ganz egal, ob man als Halter selbst unvorsichtig war oder nicht.

Doch das Gesetz baut eine entscheidende Bremse ein. Die Haftung greift nur, wenn sich eine „spezifische Tiergefahr“ realisiert hat. Das Tier muss also tierische Dinge tun – in Form eines „unberechenbaren und selbständigen Verhaltens“. Typisch Dinge: beißen, erschrecken, losreißen, buckeln.

Aber hier hat das Pony nicht gebockt. Es hatte schlicht keine Kraft mehr, sich auf den Beinen zu halten. Ab dem Moment der Bewusstlosigkeit wirkte keine „tierische Energie“ mehr, sondern die Schwerkraft von Isaac Newton. Das Pferd war also ähnlich wie der Sack Reis, und für Getreide gilt auch keine Tierhaftung. Anders gesagt: Physik schlägt die Biologie, befanden die Frankfurter Richter. Nach einem Hinweis nahm die Ärztin ihre Berufung zurück.

Aktenzeichen 3 U 127/25