Es ist zweifellos das Fahndungsbild des noch jungen Jahres. Die Polizei in Essen sucht eine bislang unbekannte männlich gelesene Person, die vor anderen Fahrgästen in der S1 an sich rumspielte.
Eine berechtigte Frage ist allerdings, wieso man sich mit der Öffentlichkeitsfahndung 1 Jahr, 5 Monate und 16 Tage Zeit lässt. Die Tat soll sich am 27. September 2024 ereignet haben.Aber noch was: Noch ist unklar, ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt – selbst wenn das Bild eindeutig zu sein scheint. Wegen Exhibitionismus können sich nur Männer strafbar machen. Wenn der / die Betreffende also den Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz wirksam in „weiblich“ geändert hätte, müsste das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt werden.
Oder vielleicht doch nicht?
Das Selbstbestimmungsgesetz ist erst am 1. November 2024 in Kraft getreten, also kurz nach der S-Bahn-Fahrt. Man müsste also auch noch juristisch klären, wie so eine nachträgliche Änderung wirkt.
Ein feuchter Juristentraum, das Ganze.
