Sturz, Schmerz, Klage

Wer sich in einen Mountainbike-Trail stürzt, sucht die fahrerische Herausforderung. Doch wenn die Strecke wegen eigenwilliger Führung zur Raterunde wird, stößt die Eigenverantwortung an Grenzen. Das zeigt der Fall einer Mountainbikerin, die auf dem Flow-Trail eines Sportvereins unterwegs war – und verunglückte.

Nach Fahrt über eine Holzbrücke folgte eine steile Abfahrt. Ein Baum tauchte im Blickfeld auf, doch die Fahrerin erkannte die richtige Linie – rechts am Baum vorbei in eine scharfe Linkskurve – nicht rechtzeitig. Obwohl es Pfeile, Flatterband und ein Warnschild mit einem Totenkopf und der Aufschrift „Langsam!“ gab, kam sie vom Kurs ab. Die Bikerin stürzte schwer und zog sich Brüche am Brustwirbel sowie an den Rippen zu. Das machte zwei Operationen erforderlich.

Die Klage der verunglückten Radfahrerin hatte teilweise Erfolg und brachte ihr Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe sowie den hälftigen Ersatz ihrer Schäden. Der Verein hat, so das Oberlandesgericht Hamm, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil die unklare Streckenführung das ohnehin hohe Gefahrenpotenzial durch Gefälle, Kurve und Hindernis atypisch erhöhte. Die rechtliche Bewertung des Gerichts bringt das Problem auf den Punkt: Die Herausforderung müsse im Fahren der Strecke liegen – nicht im Erraten ihres Verlaufs. Das angebrachte Flatterband reichte als Markierung nicht aus, da es instabil war und nur unregelmäßig kontrolliert wurde.

Allerdings sieht das Gericht ein Mitverschulden der Klägerin von 50 %. Sie war die Strecke zum ersten Mal gefahren, hatte ihre Geschwindigkeit nicht entsprechend angepasst und sich lediglich an ihrem Vordermann orientiert.

Meine juristische Einschätzung: Schon erstaunlich, was man als Sportler bei uns an Eigenverantwortung auf Dritte abwälzen kann.

Aktenzeichen 7 U 47/25