Alarmstufe Jura

Klausuren im Juristischen Staatsexamen – für 90 % der Kandidaten führt das zum Ausnahmezustand. Das Ganze wird nicht einfacher, wenn die Rahmenbedingungen im Prüfungsraum nicht stimmen.

Bei einem Prüfungstermin in Baden-Württemberg häuften sich die Vorkommnisse: Ein Aggregat brummte eine halbe Stunde lang viel zu laut vor sich hin. Mitten in der Klausur schrillte der Feueralarm. Einigen Auserwählten wurde mehr Schreibzeit gewährt, ohne dass die anderen Kandidaten das nachvollziehen konnten. Am Ende stand für einen Kandidaten “nicht bestanden” im Blauen Brief vom Prüfungsamt. Und natürlich zog er dagegen vor Gericht.

Allerdings kann man wohl feststellen, dass der Betreffende in dem Umlauf tatsächlich vielleicht besser nicht Jurist werden sollte. Denn er wartete erst mal das unerfreuliche Endergebnis ab – und beschwerte sich dann gegen die Prüfungsbedingungen bei der konkreten Klausur. Aus naheliegenden Gründen bestimmen die Prüfungsordnungen aber eine andere Reihenfolge: Wer sich über die Klausurbedingungen beschweren will, muss das innerhalb eines Monats tun. Also in aller Regel vor Mitteilung der Ergebnisse.
Diese Monatsfrist hatte der Student aber gerissen. So blieb er mit seinen Bedenken durch alle Instanzen schon wegen der Fristversäumnis ungehört. Auch weitere Einwendungen gegen die inhaltliche Bewertung seiner Klausuren ließen die Richter nicht gelten.

Ob es für ihn in einem neuen Anlauf besser lief, ist leider nicht überliefert.

Aktenzeichen 9 S 1736/23