Baurecht schlägt Fruchtblase

Es gibt Geräusche im deutschen Nachbarschaftsrecht, die sind geradezu sakrosankt. Kinderlärm auf dem Spielplatz oder im Kindergarten zum Beispiel. Wer sich über schreiende Dreijährige beschwert, beißt dank § 22 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) seit Jahren verlässlich auf juristischen Granit. Der Gesetzgeber hat per Machtwort klargestellt: Spielende Kinder sind keine schädliche Umwelteinwirkung. Doch für den rein physischen Vorgang, der diesem privilegierten Lärm zwingend vorausgeht, gilt das offenbar nicht. Die Erschaffung neuen Lebens hat im deutschen Wohngebiet offenbar auf Zimmerlautstärke zu erfolgen.

Ein erst vor Monaten eröffnetes Geburtshaus im rheinland-pfälzischen Trier steht derzeit vor den Trümmern seiner Kapazitätsplanung. Der Grund ist nicht etwa mangelnde Nachfrage werdender Eltern, sondern das drangsalierte Gehör eines Anwohners. Dem Nachbarn, dessen Wohnung rund zehn Meter entfernt liegt, waren die Schreie der gebärenden Frauen schlichtweg zu laut. Er zog vor Gericht.

Der eingangs erwähnte Paragraf half den Verantwortlichen des Geburtshauses nicht. Das Gericht signalisierte, im schlimmsten Fall drohe der Entzug der Baugenehmigung. Der Lärm von Kindern wäre privilegiert, der von gebärenden Müttern ist es nach Auffassung des Gerichts offenbar nicht. Angesichts dieser juristischen Wertung willigte das Geburtsthaus in einen Vergleich ein. Der zentrale Geburtsraum mit der eigens für 15.000 Euro installierten Gebärwanne – Schauplatz von rund 90 Prozent der dortigen Wassergeburten – darf für Entbindungen ab sofort gar nicht mehr genutzt werden. Im Gegenzug verzichtet der Nachbar auf weitere rechtliche Schritte.

Faktisch bedeutet das, dass ein Vorgang, der seit Anbeginn der Menschheit untrennbar mit Schmerz, körperlicher Höchstleistung und naturgemäß auch mit Lautstärke verbunden ist und der – siehe Rückgang der Geburtenrate – auch einen gewissen Allgemeinnutzen hat, juristisch kurzerhand auf dieselbe Stufe gestellt wie der nächtliche Einsatz eines Laubbläsers oder der Krach einer (defekten) Wärmepumpe. Das muss man wohl zur Kenntnis nehmen.

Für das Trierer Geburtshaus bleibt nur die Hoffnung auf neue Räume. Oder auf teuere Schallschutzmaßnahmen, die den Gebärraum akustisch in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln müssten.