Baum siegt vor Gericht gegen seinen Eigentümer

Showdown zwischen Klima und Natur. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin lieferten sich die beiden Staatsziele ein energisches Gefecht. Der Punktsieg ging – an die Flora.

Ein Hausbesitzer aus dem landschaftlich, aber natürlich auch politisch angegrünten Bezirk Steglitz-Zehlendorf haderte mit einer rund 50 Jahre alten Waldkiefer vor seinem Einfamilienhaus. Mit ihren ausladenden Ästen und gut zwei Metern Stammumfang warf sie nämlich Schatten auf seine teure Dach-Photovoltaikanlage. Was natürlich zu Minderleistung führt. Der Eigentümer griff gedanklich schon zur Motorsäge und beantragte eine Fällgenehmigung – doch das zuständige Bezirksamt stellte sich quer.

Der Streit landete folgerichtig vor Gericht. Der Kläger pochte darauf, dass der Ausbau erneuerbarer Energien höchste politische Priorität hat. Die Richter sahen das zwar prinzipiell ähnlich, zogen aber eine klare Grenze: Nur weil der Gesetzgeber den Klimaschutz fördert, hat dieser keinen automatischen Vorrang vor dem Naturschutz. Beide Güter genießen Verfassungsrang – weshalb im Einzelfall stets sorgfältig abgewogen werden muss.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin liest sich wie eine kleine Liebeserklärung an die betreffende Kiefer: Sie sei vital, verkehrssicher und habe locker noch 100 Jahre Lebenszeit vor sich. Demgegenüber falle die durch den Schatten verursachte Minderleistung der Solaranlage schlicht nicht besonder stark ins Gewicht – auch wenn sie angeblich in etwa dem Jahresstromverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts entspricht. Dass die Anlage für den Hausbesitzer dadurch wirtschaftlich weniger rentabel ausfällt, sei sein privates Pech und müsse gegenüber dem öffentlichen Interesse an schönen und nützlichen Bäumen zurückstehen.

Auch woanders haben Gerichte in dieser Frage meist ein offenes Ohr für das organische Leben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) urteilte in einem ähnlichen Fall, dass gleich drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht wegen der Effizienzsteigerung für eine Solaranlage weichen müssen.

Aktenzeichen VG 24 K 26/24