Zu „deutsch“ für den Job?

Ein Prädikatsexamen im Jurastudium ist seit jeher der goldene Eintrittsausweis in den Staatsdienst. Jahrelanges Büffeln, schlaflose Nächte über Kommentaren, manchmal echte Verzweiflungstränen. Und dann das: In Berlin reichte eine Top-Note zuletzt nicht mal für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei der Staatsanwaltschaft. Der Grund? Fehlender Migrationshintergrund.

Die Berliner Justizverwaltung hatte sich etwas ganz Besonderes ausgedacht, um die Vorgaben des sogenannten Partizipationsgesetzes umzusetzen. Man führte zwei getrennte Aktenstapel für Bewerber.

Liste A: Kandidaten ohne Migrationshintergrund. Liste B: Kandidaten mit Migrationshintergrund. Eingeladen wurde dann nach Quote: 60 Prozent von Liste A, 40 Prozent von Liste B. Das mag der feuchte Traum fortschrittlicher Sozialingenieure sein, hatte in der Praxis aber völlig absurde Folgen: Wer ohne Migrationshintergrund hervorragende Noten mitbrachte, fiel durchs Raster, wenn die 60-Prozent-Quote bereits ausgeschöpft war. Gleichzeitig durften Bewerber von der anderen Liste mit teils deutlich schwächeren Noten zum Gespräch antreten.

Wenn der Staat Personal sucht, gelten eigentlich klare Grundsätze. Das Grundgesetz ist unmissverständlich. Es fordert die sogenannte Bestenauslese: Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Punkt. Keine Sternchen, keine demografischen Quoten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das genauso. Und dann wäre da noch Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, der eine Benachteiligung oder Bevorzugung wegen Abstammung oder Herkunft kategorisch verbietet. Das Benachteiligungsverbot gilt, man glaubt es kaum, für alle. Sogar für deutsche Kartoffeln.

Das alles fiel schließlich der amtierenden Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) auf. Ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs bestätigte, was man mit dem Stoff des ersten Semesters Staatsrecht eigentlich schon ahnen konnte: Die Praxis der getrennten Listen ist grob verfassungswidrig.
Die Reaktion der politischen Konkurrenz? Bezeichnend. Grüne und Linke fordern allen Ernstes, das Gesetz einfach stur weiterzuanwenden. Man könnte meinen, die Verfassung ist nur ein lästiges Hindernis auf dem Weg zur ersehnten Vielfalt.

Bleibt die Frage, wie ernst man eine Strafverfolgungsbehörde nehmen kann, die bei der Personalauswahl einfach mal das Grundgesetz beiseitelegt. Wer jetzt mal auf der Anklagebank Platz nehmen muss oder als Verteidiger in Berlin tätig ist, wird sich schon jetzt seinen Teil denken.