Hausdurchsuchung. Das Smartphone und die Rechner verschwinden in Asservatenbeuteln, in Wirklichkeit aber in einem schwarzen Loch. Denn ab jetzt tickt die Uhr im Behördentempo – also eher in geologischen Zeitaltern. Wie lange darf der behördliche Dornröschenschlaf aber andauern? Das Landgericht Köln hat jetzt eine Grenze gezogen – 2,5 Jahre sind doch etwas lang.
Wegen eines eher vagen Verdachts nahmen Ermittler diverse Handys und Festplatten bei einem Beschuldigten mit. Immerhin 56 Gigabyte an Daten. Aber keine Verschlüsselung, PINs waren artig rausgegeben. Man kopierte bei der Polizei die Daten, ließ kursorisch eine KI drüberlaufen – kein Treffer – und dann passierte: nichts. Zweieinhalb Jahre sammelte die Hardware auf dem Revier Staub, statt forensisch bestandskräftig ausgewertet zu werden. Die Standardausrede der Staatsanwaltschaft: chronische Überlastung und Personalmangel.
Nach den bereits erwähnten 2,5 Jahren spielen die Richter nicht mehr mit. Grundrechte können, so das Gericht, nicht auf unbestimmte Zeit geparkt werden. So wahnsinnig erfreulich ist die Entscheidung allerdings nicht. Man muss sich mal vorstellen, was die nunmehr zugebilligten 2,5 Jahre mit einem Beschuldigten machen können, gerade wenn andere vom Verfahren wissen. Schon viele Ehen, Arbeitsverhältnisse und sonstige soziale Beziehungen sind über strafrechtlichen Vorwürfen zerbrochen – auch weil die Ermittlungsverfahren so wahnsinnig lange dauern.
Meine Meinung: 30 Monate Auswertezeit sind mit dem Anspruch auf ein zügiges Verfahren nicht zu vereinbaren, Überlastung der Behörden hin, Überlastung her. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und die Unschuldsvermutung spielt auch eine wichtige Rolle. Die wird nämlich faktisch ausgehebelt, wenn man Verfahren über Jahre in der Schwebe hält.
Aktenzeichen 323 Qs 69/25