Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mal wieder. Die NGO beziehungsweise ihre Geschäftsführer wollten BMW und Mercedes per Zivilklage dazu verpflichten, ab November 2030 keine Verbrenner mehr zu verkaufen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt über diese Klage geurteilt.
Rechtliche Grundlagedes des Begehrens: das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Geschäftsführer, garniert mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Die Idee dahinter: Wenn die Politik beim Klimaschutz nicht liefert, springen Zivilrichter als Ersatzgesetzgeber ein. Weil sonst Weltuntergang. So jedenfalls die Vorstellung der DUH.
Die Karlsruher Richter lehnen das jedoch ab – wie zuvor schon die Oberlandesgerichte München und Stuttgart. Die Begründung ist nüchtern. Ein nationales Emissionsbudget lässt sich nicht per Zivilrecht auf einzelne Unternehmen herunterbrechen. Klimaschutz ist Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Zivilgerichte. Gerichte wenden Recht an, sie schaffen es nicht.
Die DUH erwägt nun eine Verfassungsbeschwerde. Aber auch das ist ja klar.
Aktenzeichen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23