33 Geschwister sind einer Frau nicht genug

Manche sammeln Briefmarken, andere die Scherben ihrer Familiengeschichte. Dank DNA-Tests wie MyHeritage ist die biologische Wahrheit oft nur noch eine Speichelprobe entfernt. Wer hingegen den offiziellen Weg über die deutsche Justiz wählt, bekommt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main aktuell eine nüchterne Lektion in Sachen familiärer Verbundenheit.

Eine durch Samenspende gezeugte Frau verlangte von der Klinik nicht nur die Identität ihres biologischen Vaters, sondern gleich das ganze Paket: eine Liste sämtlicher Halbgeschwister aus demselben Spendermaterial. Verwandtschaft auf Abruf, sozusagen.

Das Gericht erteilt dem eine Absage. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist laut dem Urteil kein Freifahrtschein für Familienforschung im XXL-Format. Es schützt die Identitätsfindung durch Klärung der Elternschaft – wer Mutter und Vater sind, ist laut dem Gericht psychologisch und rechtlich von zentraler Bedeutung. Hier besteht mittlerweile auch ein Auskunftsanspruch; es gibt sogar ein bundesweites Register für Samenspender. Wer hingegen die theoretisch vorhandenen Halbgeschwister sind, fällt in die Kategorie interessant, aber nicht grundrechtlich geboten. Überdies prallt hier die Neugier der Klägerin auf das Persönlichkeitsrecht der anderen Spenderkinder – die womöglich schlicht nicht gefunden werden wollen.

Die Klägerin hatte dargelegt, dass sie schon 33 Halbgeschwister gefunden hat. Sie möchte aber alle kennen und geht anhand von Unterlagen davon aus, dass der Samenspender in sehr viel mehr Fällen für Schwangerschaften via Klinik gesorgt hat. Sie könne nicht durch die Stadt gehen, ohne sich zu fragen, mit wem sie wohl verwandt ist. Von den genetischen Risiken bei der Partnersuche wahrscheinlich ganz zu schweigen. Demgegenüber weisen die Richter darauf hin, dass mögliche Halbgeschwister ein Recht darauf haben, ihr Leben ohne neue Verwandte zu führen.

Fazit: Das Familienrecht ist kein soziales Netzwerk. Wer seine Halbgeschwister finden will, ist auf private DNA-Plattformen angewiesen – und darauf, dass die anderen Betroffenen dort ebenfalls mitmachen wollen.

Aktenzeichen 17 U 60/24