Völklingen. Der Freispruch, den man nur schwer erklären kann. Es gibt Informationen, dass sich die Strafkammer über die Einschätzung des Sachverständigen hinweggesetzt hat. Der Gutachter soll für den Täter auch beim Mord nur eingeschränkte Schuldfähigkeit angenommen haben – was zur Verurteilung hätte führen müssen.
Das ist mehr als verstörend. Beim Blick in den Kopf des Täters sind Juristen auf die Hilfe von fachkundigen Medizinern und Psychologen angewiesen – und folgen deren Einschätzung in der Regel. Verpflichtet sind Richter dazu formaljuristisch nicht. Der Hauptgutachter war aber Prof. Retz aus Homburg, ein anerkannter Mann mit riesiger Erfahrung. Er sagte laut Berichten glasklar: lediglich verminderte Schuldfähigeit, und zwar bei Raub und Mord.
Es wird also interessant, wie die Strafkammer ihren eigenen Sachverständigen „widerlegt“. Außerdem stellt sich natürlich die Frage, wieso das Gericht nicht weitere Gutachter gefragt hat, ob Retz möglicherweise falsch liegt. Sollte sich das Gericht (Juristen als Berufsrichter und Schöffen mit meist normalen Berufen) einfach so für viel schlauer gehalten haben als der bestellte Sachverständige, dann aber wirklich gute Nacht.