Alles in 140 Zeichen: Projekt 2009

* Ärgernis der Woche: Polizeibeamter, der meinen Mandanten mit falschen Versprechungen zum Reden brachte, obwohl ich schon unterwegs war.

* Am Badewannenrand eine abgeplatzte Stelle neu verfugt. Schon angenehmere Begegnungen mit Silikon gehabt.

* Handwerker adressiert Rechnung an „Eheleute Vetter“. Er war in meiner Wohnung; er müsste es besser wissen. (Projekt 2009: Kleiderschrank.)

* Elfjährige riecht wie Douglas-Verkäuferin. Sie war bei einem gleichaltrigen Freund, hat von „seinen Sachen“ probiert. Sorge um den Freund.

* „Abgrate“. Es geht in dem Schreiben um Software. Konnte also erahnen, was gemeint ist.

(Recycled from Twitter)

Habehabe ichich eingestellteingestellt

Am 4. April 2008 teilt mir die Staatsanwaltschaft mit:

Das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt.

Am 19. Dezember teilt mir die Staatsanwaltschaft in der gleichen Sache mit:

Das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt.

Die erste Nachricht war von einer Oberamtsanwältin. Die zweite von einem Staatsanwalt. Ich frage mich, wann ich dem Mandanten endgültig Entwarnung geben kann. Wenn der Oberstaatsanwalt als Gruppenleiter die Akte auch noch durchgesehen hat?

Autofahrer müssen nicht mit Fernlicht fahren

Auf Landstraßen müssen Autofahrer bei Dunkelheit kein Fernlicht einschalten. Sie müssen auch nicht damit rechnen, dass plötzlich Fußgänger von der Seite in die Fahrbahn laufen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 9 U 115/06).

Die Klägerin überquerte an einem Abend im Januar bei Dunkelheit eine Landstraße, um zu ihrem Auto zu kommen. Kurz vor ihrem Auto wurde sie vom Beklagten erfasst und erlitt schwere Verletzungen, unter anderem den Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns.

Sie rechnete sich selbst ein Mitverschulden von 50 Prozent an und verlangte vom Beklagten 15.000 Euro Schmerzensgeld und entsprechenden Schadensersatz. Sie argumentierte, dass der Beklagte gegen das Sichtfahrgebot verstoßen habe, da er nur mit Abblendlicht fuhr. Er habe zumindest die Lichthupe einschalten müssen.

Die Richter wiesen die Ansprüche ab. Zwar habe ein Gutachten ergeben, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Beklagte sein Fernlicht eingeschaltet hätte. Es gebe aber keine grundsätzliche Pflicht, auf Fernstraßen bei Dunkelheit mit Fernlicht zu fahren.

Da der Autofahrer nur mit 55 bis 65 km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs war, habe er innerhalb des Lichtkegels des Abblendlichtes das Auto stoppen können. Damit liege kein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot vor.

Es bestehe auch keine Verpflichtung eines Autofahrers, so langsam zu fahren, dass er noch rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann, welches von der dunklen Fahrbahnseite kommt. Dann dürften Autofahrer zur Unfallvermeidung praktisch nicht mehr oder nur noch mit geringster Geschwindigkeit auf Landstraßen fahren.

Pressemitteilung der DAV-Verkehrsrechtsanwälte

Aber wir haben doch gekündigt…

Ich weiß nicht, woran HealthCity spart. An Rechtsberatung auf jeden Fall. Auf die etwas misslungene Preiserhöhung hatte ich geantwortet. Die Reaktion kam gerade per Mail:

Aufgrund der angebrachten Preiserhöhung haben wir Ihren Vertrag zum 01.03.2009 gekündigt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine neue Mitgliedschaft … abzuschließen. Sollte dies nicht für Sie in Frage kommen, endet Ihr Vertrag automatisch zum 01.03.2009.

Ich habe das Preiserhöhungsschreiben mehrfach gelesen. Eine Kündigung kann ich darin leider nicht finden. Es sei denn, der schwammige Satz, man wolle mir auch nach dem 1. März 2009 weiter wie gewohnt zur Verfügung stehen und deshalb solle ich mich bis Ende Februar bei einer Thekenkraft melden, ist schon als Kündigung zu verstehen.

Überraschend ist aber insbesondere, dass ausgerechnet ein Fitnessstudio so tut, als habe es noch nichts von Kündigungsfristen gehört. Ein Mitglied jener Branche, die gegenüber erkrankten, umziehenden oder sportunlustigen Kunden immer als erstes auf den unterzeichneten Vertrag pocht und genüsslich die Trumpfkarte mit der Laufzeit zieht.

So musste ich das sich unwissend gebende HealthCity gerade tatsächlich darüber aufklären, dass die Kündigungsfristen nicht nur für den Kunden gelten. Sondern auch fürs Studio. Ich hoffe, die Botschaft ist angekommen und man fragt gegebenenfalls mal einen Hausanwalt (aber möglichst nicht den holländischen).

Wenn HealthCity mir jetzt noch eine Kündigung schickt, wären wir zum 31. Juli auseinander. Nicht zum 1. März. An sich habe ich eigentlich schon jetzt keine große Lust mehr, aber in mir erwacht gerade die Kampfeslaune und ich mutiere zum Prinzipienreiter. Was ich in eigener Sache eigentlich nur höchst selten bin.

Aber wenn man mich für dumm verkauft, ist das fast eine vegetative Reaktion. Da kann ich nichts gegen machen. Deshalb schon mal die klare Ansage: Wenn das Drehkreuz am Eingang für mich ab dem 1. März geschlossen sein sollte, gibt’s eine Fortsetzung der Geschichte.

Gerne auch vor Gericht.

Zum Thema: Entgelt für Dusche darf nicht verschwiegen werden

Gehen dich einen Scheißdreck an

Ob Polizisten ihren Dienstausweis vorzeigen müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen gilt § 9 der Polizeidienstverordnung 350:

(1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen.

(2) Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.

Ich verstehe das so, dass auch der Schutzpolizeibeamte seinen Dienstausweis auf Verlangen zeigen muss, wenn er eine Amtshandlung vornimmt. Zum Beispiel eine Ausweiskontrolle. Er kann es aber normalerweise ablehnen, seinen Ausweis vorzuzeigen, weil er ja Uniform trägt und nicht Wilhelm Voigt heißt.

In einem Fall hörte sich die Ablehnung so an:

Der Name und der Ausweis gehen dich einen Scheißdreck an.

Ob sich der Verordnungsgeber eine „Ablehnung“ so vorgestellt hat?

Keine Abnutzung

Aus einem Schriftsatz:

Die Beklagten verkennen, dass Fußleisten grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.

Das werden alle Mieter bestätigen können. Ausgenommen vielleicht jene, die Kinder haben. Oder einmal im Jahr eine Party geben.

Alles in 140 Zeichen: Tote Abende

* Kostenlose Telefonberatung? Nie anfangen mit: „Ich habe 75 Fragen.“ Anfangen mit: „Ich suche einen Anwalt, Sie sollen ja der Beste sein.“

* 87 % der Arbeitnehmer haben laut Studie keine Lust auf ihren Job. Würde gern mal einem von den 13 % begegnen.

* Geschäfte müssen samstags wieder um 14 Uhr schließen. Die Prokrastination des unvermeidlichen Einkaufs macht einem den ganzen Tag kaputt.

* Theodor-Heuss-Brücke. Fahrer hinter mir regt sich so über meine gemächlichen 60 (erlaubt 80) auf, dass er die Überholspur nicht bemerkt.

* Vierjährige: „Gibt es Gott auch ohne die Welt?“ Mutter: „Ja, klar.“ Kind könnte / sollte später wegen Erziehungsfehlern klagen. Marktlücke?

* „Schatz, sollen wir heute schön Sex haben?“ Ich bin offenbar in den SMS-Verteiler für tote Abende gerutscht. Dabei nur Anwalt, nicht Kunde.

(Recycled from Twitter)

Ich darf „verlängern“

HealthCity, mein Sportstudio, möchte den Beitrag erhöhen. Wegen gestiegener Kosten, blablabla. Und das auch gleich noch zum 1. März 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt wird mir gnädigerweise die Möglichkeit gegeben, meinen Vertrag zu den erhöhten Preisen zu „verlängern“.

Ich habe meinen Standpunkt in einer Mail klargemacht:

Sehr geehrte Frau S.,

Ihr Schreiben vom 13. Januar 2009 habe ich erhalten.

Mein Vertrag sieht keine einseitige Preiserhöhung während der Laufzeit vor. Demgemäß sind Sie nicht berechtigt, einseitig den Monatsbeitrag während der Laufzeit zu erhöhen.

Ich stimme der Erhöhung auch nicht zu. Der Vertrag ist demnach zu den aktuellen Konditionen weiter zu erfüllen.

Ich widerspreche schon jetzt einer eventuellen Abbuchung höherer Beiträge.

Kündigen kann das Studio, ebenso wie ich, frühestens zum November 2009. Mal sehen, ob sie das wirklich machen.

Abwrack-Kontakte

Der Anrufer (Mandant, Import/Export) will wissen, ob ich Kunden habe, die einen mindestens neun Jahre alten Wagen besitzen, der mindestens ein Jahr auf sie zugelassen ist. Er hätte einen tollen Geschäftsvorschlag für sie. Etwa einen Tausender könnten die Betreffenden verdienen. Ohne Arbeit.

Ich erkläre, dass ich wenig Lust und reichlich Angst hätte, aktiv beim Schrottrush mitzumachen. Das riecht schon jetzt nach Ärger (Stichwort: „Haltefrist“). Er versteht das voll und ganz.

Meine Idee mit der speziellen Kontaktbörse im Internet findet er aber super. Er will gleich seinen Webmaster anrufen.

Polizei will auch an Mautdaten

Im Mordfall Kardelen möchte die Polizei auch Mautdaten auswerten, berichtet Focus online:

Ebenso könnten die Maut-Automaten an den Autobahnen wichtige Hinweise enthalten. Die brückenartigen Geräte kontrollieren alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen auf die fällige Mautgebühr. Viel wichtiger ist jetzt aber: Die Automaten liefern auch Fotos von Fahrern und Kennzeichen der Lkw. Polizeisprecher Schneider: „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um den Täter zu finden.“

Allerdings ist es verboten, die Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu verwenden (§ 7 Absatz 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz). Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Eine andere Frage ist, wie lange noch.

0,5 Stunden

Ich zahle gerade die Rechnung eines Elektrikers. Eine Position macht mich stutzig:

0,5 Stunden Elektrotechniker am 8. Januar 2009

Da hat sich der Handwerker die Sache angesehen und gesagt, was der Austausch eines Durchlauferhitzers kostet. Erledigt wurden die Arbeiten am 12. Januar.

Hätte er auch eine Rechnung über die halbe Stunde geschickt, wenn er den Auftrag nicht erhalten hätte?

Na ja, lassen wir es dabei. Der Mann ist gut. Fahrtkosten hat er nicht aufgenommen; 3 % Skonto gewährt er auch.