Wirrer Text

Notiz aus dem Sekretariat:

Bitte den Diktatentwurf genau durchsehen. Nach der Einleitung kommt eigentlich nur noch wirrer Text.

Das bezieht sich auf die Passagen, die ich aus der Stellungnahme eines Mandanten unbesehen habe einrücken lassen.

Hoffe ich mal.

Antrag zur Vorratsdatenspeicherung hängt in der Luft

Was ist eigentlich aus dem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung geworden? Zu Jahresbeginn wurde in Karlsruhe nicht nur eine (Massen-)Verfassungsbeschwerde eingereicht, sondern auch eine einstweilige Verfügung beantragt.

Eine Eilentscheidung scheitert bislang aus einem profanen Grund. Die Karlsruher Richter sind sich nicht einig, welcher Senat den Fall bearbeiten darf, berichtet die tageszeitung. An sich ist der Erste Senat für Verfassungsbeschwerden zuständig. Aber im Zweiten Senat soll man darauf pochen, Schwerpunkt der Beschwerden sei die Umsetzung einer EU-Richtlinie. EU-Recht gehört zum Aufgabengebiet des Zweiten Senats.

Die taz:

Bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht. … Können sich die Karlsruher Richter nicht einigen, wird ein Sechser-Ausschuss einberufen, dem je drei Mitglieder beider Senate angehören. Im Falle eines Patts entscheidet der Präsident Hans-Jürgen Papier.

Mal wieder an die frische Luft

Das Bundeskriminalamt soll auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Pfarrer vorbeugend abhören dürfen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im neuesten Entwurf des BKA-Gesetzes soll stehen, dass hierfür schon „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ ausreicht.

Dazu merkt der Autor des Artikels an:

Die genannte Einschränkung – bei „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ – ist minimal, denn die neuen Befugnisse im BKA-Gesetz dienen ja gerade der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, der üblicherweise „Leib, Leben oder Freiheit“ bedroht.

Wie lange war ich eigentlich nicht mehr am Rheinufer? Das ist nur ein paar Schritte vom Büro entfernt. Man kann dort so schön spazieren gehen. Wer weiß, vielleicht schaffe ich mir sogar einen Hund an.

OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.

Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.

Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia GmbH ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme „Mitternacht“ von „LaFee“ aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin EMI veröffentlicht worden war, nahmen deren Anwälte United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch.

United Newsserver ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt
Sascha Kremer
aus Mönchengladbach zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.

Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider geleistet. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 – 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 – 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

Die schriftliche Begründung der neuen Entscheidung liegt noch nicht vor.

Erklärung

Frau F. und Herr N. haben gemeinsam eine Wohnung gemietet. So richtig scheint es nicht mehr zu laufen, denn sie schreiben an den Vermieter:

Herr N. und Frau F. geben hiermit folgende gemeinsame Erklärung ab: Frau F. tritt mit Wirkung zum 1. Februar 2008 aus dem gemeinsamen Mietvertrag aus. Somit bleibt Herr N. alleiniger Mietvertragspartner. Die Kaution wird von den genannten Parteien intern verrechnet.

Ganz so einfach ist das nicht. Das sollen wir den beiden jetzt gegenerklären.

FSK 12

Über die Kindertauglichkeit des Films „Keinohrhasen“ wird diskutiert.

Dazu nur eine kleine Anmerkung. Auch Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren dürfen im Kino Filme sehen, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. Allerdings müssen sie sich in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils befinden. So regelt es § 11 Abs. 2 Jugendschutzgesetz.

Rauchershirt mit Judenstern ist legal

Das „Rauchershirt“ mit einem Judenstern ist legal. Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Itzehoe gelangt. Sie sieht keinen Anfangsverdacht und will deshalb nicht weiter ermitteln, berichtet Focus online.

Der Hersteller des Hemdes will, so hat die Staatsanwaltschaft wenig überraschend festgestellt, nicht gegen Juden hetzen oder diese verunglimpfen. Vielmehr richte sich das Shirt gegen die neuen Rauchverbote. Deshalb liege keine Volksverhetzung vor, auch wenn das Produkt geschmacklos sei.

Leicht von gestern

Vorhin hat ein Fotograf Bilder für eine Wirtschaftszeitung gemacht. Leider hatte ich ins Wochenende gedanklich nur mitgenommen, dass heute keine Gerichtstermine anstehen und auch nachmittags nur ein Mandant kommt, mit dem ich mich duze.

Wenn ich etwas intensiver an den Fototermin gedacht hätte, wäre ich heute nicht unbedingt im drittältesten Hemd erschienen…

Richter hilft Polizei auf die Sprünge

Im Prozess um einen 26 Jahre zurückliegenden Mord an einem Jungen hat es eine überraschende Wendung gegeben. Die Hauptbelastungszeugin, die damals neun Jahre alt war, schilderte dem Gericht genau, wie sie der des Mordes verdächtigten Mutter des Opfers gefolgt ist. Unter anderem durch ein Einkaufszentrum. Später will sie dann von der Verdächtigen, ihrer Tante, an einer bestimmten Bushaltestelle bedroht worden sein.

Heute hat sich herausgestellt, dass es am Tattag weder das Einkaufszentrum noch die Bushaltestelle gab. Beide wurden erst nach der Tat gebaut. Herausgefunden hat das der Vorsitzende Richter. Er erkundigte sich bei der Stadt. Die Kriminalpolizei war bei ihren Ermittlungen bislang nicht auf die Idee gekommen, die Aussage der Zeugin in diesem Punkten mit der Realität gegenzuchecken, berichtet Spiegel online.

Ein trauriges Beispiel dafür, wie wenig unsere Polizei ihre Aura der Unfehlbarkeit verdient.

Weiterer Bericht in der Welt.