Petition gegen Sprachtest für ausländische Ehegatten
Hausdurchsuchung wegen Demo-Transparent
Wer noch Fragen zur Rückforderung nach § 349 LAG; Gesetzesänderung im VermGIEALG-Bereich (EntschRÄndG) und Regelung der steckengebliebenen Entschädigung (DDR-EErfG) hat oder sonstige Verwaltungsvorschriften des Bundes sucht, kann sie auf einem neuen Portal des Bundesjustizministeriums finden. Die Sammlung wird ausgebaut.
Gesetze und Verordnungen gibt es schon länger hier.
Als ich vorhin die Betriebswirtschaftliche Auswertung für Dezember 2007 zu sehen bekam, wurde es mir doch warm ums Herz. 976.252,33 € standen da, und zwar unter „Haben“. Aber wie es scheint, ist das die Summe irgendwelcher Sachkonten und hat mit dem Jahreserlös nichts zu tun.
„Ob es sich bei den Aufnahmen um tatsächliche oder um gestellte Szenen handelt, ist nicht zu erkennen.“
Nun, zu erkennen ist es vielleicht nicht. Aber so was kann man ermitteln. Sogar als Polizeibeamter. Für den Anfang wäre es eine feine und steuergeldersparende Idee, dieses Google-Dings anzuwerfen. Anhand des Dateinamens und einiger weiterer im konkreten Fall zugänglicher Informationen könnte man doch mal schauen, was das World Wide Web über die schaurige Filmsequenz weiß.
Allein mit Eingabe der Worte „august“, „underground“ und „mordum“ würde man feststellen, dass es sich wohl eher nicht um tatsächliche Szenen handelt. Sondern um einen Slasher-Film. Den man sogar bei uns kaufen kann.
Aber andererseits, wer macht sich schon gern den Spaß kaputt, den eine Hausdurchsuchung mit sich bringt?
Überlastung der Strafjustiz? Das Amtsgericht Viersen scheint hiervon nicht betroffen. Oder der Richter hat seine Abteilung im Griff. Jedenfalls legte ich erst vor wenigen Tagen Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Heute, am Montag, erreicht mich die Ladung zur Hauptverhandlung – für Montag nächster Woche, 12 Uhr.
Eine Woche vorher laden, das ist formaljuristisch Beinahe-Harakiri. Ein Verteidiger, für den die Ladungsfrist von einer Woche ebenfalls gilt, könnte ja heute möglicherweise nicht im Büro sein und das Empfangsbekenntnis erst morgen zurücksenden. Damit wäre der Termin geplatzt, wenn Verlegung beantragt wird.
Außerdem zeugen solche Ladungsfristen von Gottvertrauen in den Terminkalender von Strafverteidigern. Welches im vorliegenden Fall allerdings belohnt wird, auch wenn ich schon mal vorab darum bitten möchte, von übertriebenen Tempokontrollen auf der A 52 abzusehen. Damit wäre dann aber auch die letzte noch verbliebene Lücke in meinem Terminkalender für nächste Woche gefüllt.
Die zur Weihnachtszeit publikumswirksam herausposaunte Aktion „Himmel“ soll einer der größten Schläge gegen Kinderpornografie gewesen sein. Zumindest in Köln ist allerdings kein sonderlicher Erfolg zu verzeichnen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen 500 Beschuldigte ermittelt und alle (!) Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt.
(Danke an Chris Unger für den Link)
Der Bundesinnenminister findet es bekanntlich empörend, dass an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. Dann sollte er – gerade beim Thema Menschenwürde – aber auch nicht solche Sätze sagen, wie im Interview mit der Welt:
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
Ein Blick ins Grundgesetz würde dem Juristen Schäuble zeigen, dass diese Aussage falsch ist, insbesondere zum Thema Menschenwürde:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Absatz 1).
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in … Artikel 1 … niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Artikel 79 Absatz 3).
Für alle Grundrechte gibt es übrigens auch noch eine Regelung:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Artikel 19 Absatz 2).
Wer Drogen konsumiert, muss sogar aufs Fahrrad verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover hält es jedenfalls für rechtmäßig, wenn ein Straßenverkehrsamt einem Alkohol- und Drogenkonsumenten das Führen von Fahrzeugen verbietet – auch wenn man für diese Fahrzeuge keinen Führerschein braucht.
Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer angehalten worden. Der Mann hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Die Behörde untersagte ihm, künftig Fahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung.
Der Betroffene soll erst wieder Fahrrad fahren dürfen, wenn er sechs Monate drogenfrei gelebt und einen Idiotentest bestanden hat.
„Innerhalb der Vernehmung wurde bekannt, dass die Geschädigte ebenfalls Geschädigte in anderer Sache ist. Die Geschädigte wurde hierzu ebenfalls durch die Unterzeichnerin vernommen.“
Mit Kriminalkommissarin S. habe ich gerne zu tun. Sie ermittelt, wie sie schreibt.
„Sagen Sie mir noch Bescheid, falls sich in der Sache was tut.“ Meine Bitte an den Mandanten, einen Vermieter. Die Schuldner zahlen ja oft auf den letzten Drücker. Meistens am Tag, an dem die Räumungsklage rausgeht. Wir haben dann noch gescherzt, dass es hier wohl wenig wahrscheinlich ist, dass ich mir vergeblich Arbeit mache und Kosten produziere. Bei den riesigen Mietrückständen und der bekannt schlechten wirtschaftlichen Situation des Mieters.
Heute erfahren wir, dass sich doch was getan hat. Der Mieter ist gestorben. Am Tag, an dem die Räumungsklage rausging.
Die Gehälter aller Beamten des Landes Nordhrin-Westfalen sind verfassungswidrig niedrig, denn die Bezahlung ist vom Landtag in „unzulässiger Weise“ von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden. Mit dieser Entscheidung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg das „Sonderzahlungsgesetz NRW“ vom November 2003 gerügt, mit dem das Urlaubsgeld für die rund 280.000 aktiven Beamten abgeschafft wurde.
Das Land hat mit dem gestrichenen Urlaubsgeld rund 329 Millionen Euro eingespart. Die Streichung des Urlaubsgeldes, so meint die Kammer, sei zwar nur eine Einzelmaßnahme im Landes-Gesamtkonzept zur angestrebten Konsolidierung des Haushalts (schließlich war den Beamten mit dem Sonderzahlungsgesetz ab 2003 auch das Weihnachtsgeld um die Hälfte gekürzt worden). In der Zusammenschau des Gerichts führen die Einbußen zu einer „greifbaren Abkopplung“ der Beamten-Versorgung von der allgemeinen Quote.
Dieser Anspruchsverlust wird nach dem Beschluss der Verwaltungsgerichts nicht durch andere Leistungen ausgeglichen. Und führt deshalb „zu einem unzulässigen Eingriff“ – der Kern der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wird verletzt (AZ 2 K 3224/04).
Die unterste Grenze der (Mindest-) Alimentation, sagen die Richter, ist nicht mehr gewahrt. Die Unterschreitung könne nicht mehr durch den Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gerechtfertigt werden. In diesem Zusammenhang hatte vor erst einem halben Jahr das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Kostendämpfungspauschale für rechtswidrig erklärt. Damit wird auch den 141.500 Pensionären die Beihilfe zu Behandlungskosten bei Krankheiten gekürzt.
Gegen die Streichung ihres Urlaubsgeldes haben ein Polizeioberkommissar aus dem Hochsauerlandkreis und ein Justizamtsinspektor aus dem Märkischen Kreis geklagt. Die insgesamt vier Verfahren nutzte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts jetzt zu einem Rundumschlag aus. Ihr Befund, so heisst es ausdrücklich, gilt für die Besoldung aller nach den Bundesbesoldungsordnungen A, B und R besoldeten Beamten und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen. Über diese Ansicht wird nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Diesem wird der Rechtsstreit vorgelegt, weil die nordrhein-westfälischen Richter von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausgehen. (pbd)
„Wir brechen das Eis, dieses Motto haben wir mit Bedacht für den heutigen Konzertabend unserer Schüler gewählt“, sagt der Direktor. „Denn wir befinden uns ja in der kalten Jahreszeit. Und so wie es jetzt frostig ist und erst langsam wieder wärmer wird, so fängt auch dieser Abend mit etwas kühleren Melodien an. Langsam steigern wir uns dann zu heißeren Rhythmen.“
Bei so viel pädagogischem Drive darf man sich getrost zurücklehnen. Es besteht keine Gefahr, dass jemand die Kinder zu Revoluzzern verzieht.