Der Wettkampf mit den Gefährdern
Streikrecht: Das Ventil am Dampfkochtopf
Internet in Burma schon wieder „kaputt“
Die Stadt Hannover stoppt den Verkauf eines Adventskalenders. Auf einem Motiv is – mitten in weihnachtlicher Idylle – ein Mann mit Hut und Hackebeil abgebildet. Es soll sich um den Mörder Fritz Haarmann, den „Werwolf von Hannover“, handeln. Haarmann soll bis 1924 mindestens 24 Menschen umgebracht haben.
Zu den Umständen seiner Überführung heißt es in der Wikipedia:
Vor dem Geständnis wurde Haarmann in eine Zelle gesperrt, die durch die Polizei präpariert worden war. Unter der Decke waren in jeder Ecke der Zelle Bretter angebracht, auf die Schädel platziert wurden, deren Augenhöhlen mit rotem Papier ausgekleidet waren. Die Schädel wurden dann von hinten beleuchtet. Haarmann selbst wurde in die Zelle geführt und dort angekettet. Außerhalb der Reichweite der Kette wurde ein Sack mit Gebeinen der Leichen aufgestellt. Die Polizisten sagten Haarmann, dass die Seelen der Verstorbenen ihn jetzt holen kommen würden, wenn er nicht geständig wäre. Diese Tatsache wurde erst Anfang der 1960er Jahre bekannt. Außerdem wurde Haarmann bei den Polizeiverhören mit einem Gummischlauch geschlagen und in die Genitalien getreten.
Wie dpa berichtet, war Haarmann schon auf dem letztjährigen Adventskalender zu sehen. Damals habe allerdings niemand Anstoß genommen.
Faire Konditionen dürfen nicht beworben werden – wenn sie marktüblich sind. Mit dieser Begründung straft das Landgericht Düsseldorf ein Tankkartenunternehmen ab, das mit folgendem Text Reklame gemacht hatte:
Faire Konditionen
Die Einrichtung und die Nutzung des Road Account kosten Sie keinen Cent. Weder versteckte Gebühren noch unkalkulierbare Zinsen erschweren Ihnen den Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Mautgebühren. Sie sind stets up-to-date.
Einrichtung und Nutzung sind kostenlos
keine versteckten Gebühren
keine Zinsen
Ein Wettbewerber beanstandete nicht, dass dies nicht stimmt. Vielmehr stimmt alles, aber es handelt sich laut Landgericht Düsseldorf um „Selbstverständlichkeiten“. Durch die Betonung dieser Punkte erwecke die Tankkartenfirma den Eindruck, „dass all dies ein Vorzug der beworbenen Leistung vor vergleichbaren anderen Angeboten sei“. Da aber kein anderer Mitbewerber Gebühren oder Zinsen nehme, seien die Angaben wettbewerbswidrig.
Müssen Supermärkte jetzt aufpassen, wenn sie mit „kostenlosen Parkplätzen“ werben? Oder, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen, Banken, die darauf hinweisen, dass ihre Tagesgeldkonten „gratis“ sind?
Die re:publica geht in die zweite Runde. Vom 2. bis 4. April 2008 geht es um die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte des Web 2.0. Titel der Konferenz: „Die kritische Masse.“
Eine der wenigen Veranstaltungen, zu denen ich mich blind anmelden würde. Nur leider bin ich in der Woche weg.
Zu den Rätseln des Alltags gehört für mich, wieso ein Anruf auf ein thailändisches Handy vom deutschen Festnetz etwa sechsmal billiger ist als ein vergleichbarer Anruf in ein deutsches Mobilfunknetz:
Am 11. Dezember habe ich um 10 Uhr einen Gerichtstermin in Sinzig. Und um 15.40 Uhr einen Gerichtstermin in Mannheim. Zuerst fand ich das gar nicht gut. Aber nach einem Blick in den Routenplaner sehen die Termine fast aus, als wären sie sorgfältig abgesprochen. Startort ist Düsseldorf, falls mir jemand nicht glaubt.
Die Auxilia-Rechtsschutzversicherung hat uns 2,32 € überwiesen. Dabei hat sie nur ihren eigenen Betreff angegeben. Ich überlege lieber nicht, was allein die Recherche kosten wird, um die Zahlung einer Akte zuzuordnen.
519/06JG03/haD5/950
Ich muss sagen, ein Mordsbetreff. Für ein Büro mit zwei Anwälten.
Aus einem Polizeibericht:
Die festgehaltene IP-Adresse gibt nur Aufschluss darüber, dass von dem Rechner, welcher der IP-Adressse zugeordnet ist, auf den Account zugegriffen wurde. Das heißt aber nicht, dass der rechtmäßige Accountinhaber den Angriff vorgenommen hat, weil theoretisch jeder Rechner auf den Account zugreifen und sich wegen der Sicherheitslücke Zugang verschaffen kann. Zu welchem Rechner die IP-Adresse gehört, über welche der Zugriff erfolgte, konnte nicht geklärt werden…
Und ich habe noch nicht mal eine Verteidigungsschrift vorgelegt…
Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten oder Staatsanwälte den Verteidiger anrufen und sich erkundigen, wie dessen Mandant erreichbar ist. Es kommt auch vor, dass der Mandant keinen Wert darauf legt, dass Polizisten oder Staatsanwälte erfahren, wie er erreichbar ist. Oder gar, wo er sich aufhält.
Bei mir im Büro lautete die knappe Antwort bisher immer: Anwaltsgeheimnis. Die Antwort vom Kollegen Carsten R. Hoenig gefällt mir aber auch gut. Vor allem für die hartnäckigen Fälle.
„Er ist schlicht und einfach nur böse.“
„Er kann Gefühle anderer nicht nachempfinden.“
„Er hat uns alle kreuz und quer angelogen – seine Frau, die Ermittler und mich.“
„Er sagte: ‚Wenn ich hier rauskomme, wird es keine 14 Tage dauern, bis ich wieder rückfällig werde.“
So redet der ehemalige Pflichtverteidiger des verurteilten Kindermörders Ronny R. öffentlich über seinen Mandanten. Sicherlich hat ihm Ronny R. das ausdrücklich erlaubt. Alles andere wäre nämlich ein Katastrophe.
Aber selbst wenn Ronny R. keine Probleme mit dem Verhalten seines Anwalts hat, stellt sich die Frage: Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?
Schweigen ist mitunter nicht nur eine Pflicht. Es kann auch eine Tugend sein.
(Quelle der Zitate: Spiegel online; danke an n.n. für den Link)
Die Downtime heute dauerte etwas länger. Da nach Auskunft des Maschinenraums der jetzige Server in Spitzenzeiten schon zu 80 bis 90 Prozent ausgelastet war, haben wir gleich ein wenig aufgerüstet. Der neue Server hat folgende Daten:
Sempron 64 3400+
1GB DDR2-RAM
1 SATA 80er
1 PATA 80er
1 TB Traffic
Zumindest beim Traffic ist jetzt reichlich Luft nach oben.