Auf dem Weg zum sauberen Netz

Ausgerechnet ein Pornoanbieter sorgt dafür, dass Internetprovider den Zugang zu Pornoseiten sperren müssen. Die Kirchberg Logistik GmbH („Sexyfilms“) erwirkte beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Arcor. Die Verfügung verpflichtet den Provider, das Angebot von „Youporn“ zu sperren, berichtet heise online.

Zusammen mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die hohe Hürden für die Altersverifikation aufstellt, ist das ein großer Schritt, das Internet in Deutschland zu säubern.

Mit Kollateralschäden darf gerechnet werden.

Autsch

„Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 90 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 170 km/h.“

Das kann drei Monate Fahrverbot geben. Der Mandant bat ausdrücklich darum, ihm kein schönes Wochenende zu wünschen.

Kriminalistische Logik

Bei der Spedition N. kam es zu Diebstählen. Verdächtigt wurde auch Mitarbeiter D. Beweise gegen ihn fanden sich aber nicht. Aber wie es aussieht, hat D. später doch einen Fehler gemacht. Zumindest aus Sicht der Kriminalpolizei:

Jedoch ist festzustellen, dass D. zum 31. August 2007 gekündigt hat. Seitdem sind keine weiteren Diebstähle bei der Spedition zur Anzeige gebracht worden. Es ist somit davon auszugehen, dass sich hierdurch der Tatverdacht gegen D. erhärtet hat.

Zum Glück kenne ich keinen Richter, dem man so eine messerscharfe Logik nicht wenigstens ausreden könnte.

Rededrang

Aus einem Unfallbericht:

Noch vor Belehrung erklärte 01, dies sei das vierte Auto, das sie dieses Jahr kaputt fährt. Sie sei bereit, ein Bußgeld zu zahlen.

Mit solchen Äußerungen kann man sich einiges verbauen. Zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung routinemäßig eingestellt wird. Nicht auszudenken auch die Scherereien, wenn so eine Äußerung mal in die Führerscheinakte gelangt.

Brav

Aus einem Polizeibericht:

Nach kurzer Verfolgung konnte der Verdächtige von Polizeihund Tom gestellt werden.

Den Tränen nahe

Die Personenbeschreibung war dürftig. Männlich soll der Täter gewesen sein, etwa einsachtzig groß. Einen „dicken Bauch“ soll er gehabt haben. Das war’s.

Was macht also ein Polizeibeamter, der den Täter ermitteln soll? Er fertigt vom Beschuldigten Porträtfotos an. Diese Porträtfotos legt er dem Zeugen mit Porträtfotos anderer Personen vor.

Der dicke Bauch ist kein Thema.

Ich gehe heulen.