Kurz vor Feierabend

In einem Kommentar las ich die Anmerkung, hier gebe es offensichtlich zahlreiche Besucher mit sehr viel Zeit.

Ein Blick in die Referrer-Liste gäbe nach meiner Meinung mehr Anlass dazu, mal über den volkswirtschaftlichen Schaden zu diskutieren, den allein das law blog verursacht.

Abschreckend

Aus einem Gerichtsbeschluss in einem Unterhaltsverfahren:

Die Einwendung wurde nicht im dafür vorgeschriebenen Vordruck erhoben …, eine Berücksichtigung kann hier daher nicht stattfinden.

Es ist natürlich berechtigt, Verfahren schnell und einfach gestalten zu wollen. Gerade im Unterhaltsrecht. Dass Argumente aber nur deshalb ungehört bleiben, weil sie nicht auf einem bestimmten Formular stehen, ist schon grenzwertig.

Zumal das Formular selbst ziemlich abschreckend wirkt.

Erst lesen, dann verhandeln

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen soll es regelrechte Überraschungseffekte gegeben haben. Der juristische Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und andere stellten gar in Abrede, dass die Neuregelung im Verfassungsschutzgesetz einen heimlichen Zugriff auf private Rechner ermöglicht, berichtet heise online. Es gehe nur darum, die Kommunikation im Internet zu überwachen.

Das Verfassungsschutzgesetz NRW liest sich etwas anders, und zwar eindeutig. In § 5 Ziff. 11 heißt es:

… heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von ähnlicher Qualität sind Beschwichtigungsversuche wie die Versicherung, ohnehin hätten nur Extremisten Überwachung zu befürchten. Schade nur, dass niemand so genau weiß, ob und wie lange er als braver Bürger gilt.

Ticker-Bericht auf gulli.com

taz-Interview mit dem Leiter des Verfassungsschutzes NRW

Nicht von sein Freund

Bericht eines Kaufhausdetektivs aus dem Oberhausener Centro:

… wurde dabei beobachtet wie er an der Kassenzone sein Freund beobachtete. Sein Freund versuchte mit geschtolene Visa karte an der Kasse Textilien zu bezahlen. Der beschuldigte hatte sich 2x Jeanshosen auf den armgenommen und wartete auf den Kassen vorgang. Als wird die Kassiererin nach sein Ausweiß verlangen baten, konnte sein Freund sich nicht ausweißen. Darauf hin haben wir die Visa karte kontrolliert. Es stellte sich fest das es nicht von sein Freund war.

Anwalt möchte nicht

Das Amtsgericht hat Frau S. in erster Instanz wegen Betrugs verurteilt. Jetzt kommt sie zu mir. Nicht weil sie in der nächsten Instanz verteidigt werden will. Sondern weil sich ihr bisheriger Anwalt weigert, die Berufung, die Frau S. gar nicht wollte, zurückzunehmen.

Sachen gibt’s.

Schonungslos offen

Vor einigen Tagen hatte ich mich darüber gewundert, dass Bußgeldstellen im Rahmen der Akteneinsicht meistens nicht die Videoaufnahmen der Polizei übersenden können. Einfach, weil sie die Filme nicht vorliegen haben.

Das Bielefelder Ordnungsamt erklärt mir jetzt in schonungsloser Offenheit, wieso ich mich an die Polizei wenden, eine Video-Leerkassette (keine CD! keine DVD!) sowie einen frankierten Rückumschlag übersenden muss:

Meine Dienststelle ist weder im Besitz von TV- noch Videogeräten und überprüft daher die Vorwürfe lediglich anhand der vorliegenden Messprotokolle.

Ausführendes Organ

Aus einer E-Mail:

Leider kann ich meine Schulden bei Ihrem Mandanten nicht bezahlen. Ich habe meine Stelle verloren, mein Lebenspartner hat sich von mir getrennt, meine Wohnung ist gekündigt. Außerdem habe ich vor einer Woche erfahren, dass ich HIV positiv bin. Ich muss jetzt versuchen, mein Leben neu zu ordnen. Bitte geben Sie mir zunächst drei Monate Zeit.

In solchen Situationen bin ich froh, nur ausführendes Organ zu sein. Mal sehen, was mein Auftraggeber dazu meint.

Deutsch für Mathelehrer

Ich kann verstehen, wieso eine Fünftklässlerin beim „Schokoladen – Pudding“ überlegt, ob Melanie zwei Schokoladen-Puddings gekauft hat. Oder zwei Schokoladen und einen Pudding.

Mit einem korrekt gesetzten Bindestrich wäre es vielleicht etwas einfacher gewesen, die Matheaufgabe zu verstehen.

Zum „20 Euro – Schein“ und der Zeichensetzung sage ich lieber mal gar nichts.

Trotzdem gratuliere ich natürlich zum „Sehr gut (-)“.

Prävention in der Praxis 2

Spiegel TV hat das Jugendpräventions-Team der Hannoveraner Polizei auf einer Kirmes begleitet. Die Beamten halten einige Jugendliche an. Diese sind offensichtlich nicht angetrunken und verhalten sich normal. Aber die Ausweise müssen sie zeigen. Und sich dann von der Beamtin sagen lassen:

Wir merken uns eure Namen, ich notiere mir die auch. Ich notiere mir durchaus auch, wie ihr ausseht. Wenn du schon mal wegen Raub aufgefallen bist und wir haben heute abend hier was und jemand beschreibt dich so, dann werden wir mit Sicherheit noch mal zwei Fragen haben.

Zum Video.

(Danke an Georg für den Link)

Ausfindig gemacht

Gerade Akten ist oft deutlich zu entnehmen, wie Hierarchien verlaufen und wo manchenorts der Zeitgeist stehengeblieben ist. Hier ein Beíspiel:

16.37 Uhr: Polizist ruft beim Staatsanwalt an. Ein Beschuldigter lebt in einem anderen Bundesland. Für die geplante Durchsuchung sind Gericht und Staatsanwaltschaft am Wohnsitz zuständig. Staatsanwalt beauftragt Polizist, die Telefonnnummern des betreffenden Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft „ausfindig“ zu machen, damit er dort anrufen und etwas veranlassen kann.

16.59 Uhr: Polizist ruft Staatsanwalt an. Er gibt die ausfindig gemachten Telefonnummern durch.

Prävention in der Praxis

Empfangsbestätigung für die Polizei:

Ich habe heute meinen PC Medion S/N 111… zurückbekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass insgesamt drei Windows-Systemdateien mit Trojanern infiziert sind und ich mich strafbar mache, wenn ich mit diesem PC erneut ins Internet gehe, ohne vorher die Schadprogramme entfernt zu haben.

Schnell einverstanden

Das Verfahren wegen ein paar Gramm Marihuana dehnt sich wie Kaugummi. Schon seit Jahren wird immer mal wieder eine Verhandlung anberaumt. In der verweigern Zeugen erwartungsgemäß die Aussage. Mein Mandant schweigt. Dann wird erneut auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Zeit zwischen den Terminen nutze ich für Schreiben. In diesen rege ich die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld an. Nach einigen Jahren konnte ich überdies darauf hinweisen, ein überlanges Verfahren sei ein eigenständiger Strafmilderungsgrund. Somit bleibe, zumindest jetzt, kein Strafbedürfnis mehr übrig. Selbst wenn man einmal unterstelle, dass meinem Mandanten die Tat nachzuweisen ist.

Heute wurde ich dann doch verblüfft. In der Akte erwartete ich die Ladung zum nächsten Termin. Stattdessen der Vorschlag, das Verfahren nun einzustellen. Warum ausgerechnet jetzt, ergibt sich aus der Unterschrift auf dem Brief. Den hat nämlich nicht der bisherige Richter unterzeichnet, sondern eine Richterin. Entweder hat sie die Abteilung übernommen. Oder sie ist eine rührige Urlaubsvertretung.

Für letzteren Fall habe ich ganz schnell erklärt, dass mein Mandant einverstanden ist.