Bereits ausgefüllt

Die versteckten Reserven nähern sich der Auflösung. Statt mit einem Besuch in der Filiale der Bank, habe ich es mit einer Mail an den Kundenservice probiert.

Heute kam ein bereits fertig ausgefüllter Antrag mit der Bitte, das Sparbuch und eine Ausweiskopie zurückzusenden. Das Guthaben mit Zinsen werde dann dem von mir gewünschten Konto gutgeschrieben.

Keine überzeugende Antwort

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum nennt auf Spiegel online Argumente gegen die Online-Durchsuchung:

Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.

Mietverträge: Weitere Klausel unwirksam

Der Bundesgerichtshof fällt weiter mieterfreundliche Urteile. Heute haben die Richter entschieden, dass auch eine Klausel in Mietverträgen unwirksam ist, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug „fachgerecht“ zu renovieren.

Wie auch schon bei den Fristenplänen beanstandet der Bundesgerichtshof, dass diese Endrenovierungsklausel ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Gültigkeit beansprucht. Dies benachteilige den Mieter unangemessen. Die Vorinstanzen hatten die Regelung für wirksam angesehen.

Fristen und Zeugnisse

Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Das geht durch Beschluss, § 522 Zivilprozessordnung.

Der Mandant hat jetzt aus bestimmten Gründen Interesse daran, dass ihm die Rechtskraft des Urteils bescheinigt wird. Erst war die Akte bei der Staatsanwaltschaft. Jetzt erfahre ich, dass man noch ein „Notfristzeugnis“ vom Bundesgerichtshof angefordert hat. Ohne das soll es angeblich nicht gehen.

Allerdings verstehe ich nicht, wieso der Bundesgerichtshof bescheinigen soll, dass innerhalb welcher Frist auch immer bei ihm kein Rechtsmittel eingegangen ist. Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar522 Abs. 3 Zivilprozessordnung) und damit tritt doch wohl die Rechtskraft ein. Wo es kein Rechtsmittel gibt, können auch keine „Notfristen“ laufen. So jedenfalls mein Gedankengang.

Werde mal mit dem Richter/Rechtspfleger darüber sprechen. Der Mandant hat es nämlich eilig. Der Bundesgerichtshof in der Regel nicht…

Handystreit – jetzt mit Gutachter

Der Streit um ein beim Sportunterricht verschwundenes Schüler-Handy geht weiter: Das Landgericht Wuppertal will in 14 Tagen zwei Zeugen vernehmen.

Dabei geht es um die strittigen Fragen, ob der Schüler sein Handy bei sich hatte, ob seine ehemalige Lehrerin es vor dem Unterricht in Verwahrung genommen und in eine offene Kiste gelegt hat.

Das beklagte Land NRW bestreitet bislang, wie berichtet, eine Amtshaftung. Das Gericht will nun auch ermitteln, ob der Schüler der Eigentümer des Handys war. Dazu soll seine Schwester gehört werden. Zum Wert des Telefons wird ein Sachverständiger sein Gutachten vorlegen. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Unterrichtsthema

Wir hatten damals in der Oberstufe im Leistungskurs Geschichte eine Lehrerin, die hätte solche Ideen wie jene von Herrn Bosbach, ein Konvertitenregister einzuführen, als Steilvorlage empfunden.

Das hätte nahtlos zu Diskussionen über die Frage geführt, ob die Menschen aus der Geschichte nichts gelernt haben. Gleich, ob das aktuelle Thema im Unterricht Nationalsozialismus, Kreuzzüge oder sonstwie gelautet hätte. Da wäre es sicher hoch her gegangen. Auch wir hatten damals im Kurs schon kleine Bosbachs sitzen, die nicht begriffen, wieso es gefährlich ist, Menschen nach allgemeinen Kriterien zu katalogisieren, abzustempeln und sonderzubehandeln.

Unser Weltbild blieb aber einigermaßen heil, denn so gingen deutsche Politiker Ende der Achtziger nicht mit der Freiheit, der Gleichheit und dem Rechtsstaat um. Ich weiß nicht, ob mir das heute auch noch so ginge, wenn ich 25 Jahre jünger wäre.

Allerdings weiß ich auch nicht, ob man solche Dinge heute überhaupt noch in der Schule offen bespricht. Wo doch „Prävention“ immer wichtiger wird. Und die nächsten Register somit nicht weit sein dürften.

Nachtrag: Die angeblichen Äußerungen hat Wolfgang Bosbach so nicht gemacht.

Haftstrafe für Münchner Anwalt

Ein bekannter Münchner Rechtsanwalt ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ohne Bewährung.

Über die Hintergründe berichten die taz und heise online.

In einem Kommentar zu den gestrigen Links hat Leser Dirk geschrieben:

Ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist.

Überdies wäre die Vorstrafe bei der Länge der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen, wird sie aber nochmal wegen der Frage der Aussetzung zur Bewährung verwendet, liegt eine Doppelverwendung vor. Zu guter letzt kommt dann wohl auch noch eine Gesamtstrafenbildung in Betracht, wenn die andere Verurteilung rechtskräftig wird.

Das waren auch meine Gedanken.

Schlüsselfragen

Die Kündigung kam auf Zuruf – an der Supermarktkasse. Dort waren sich mein Mandant und der Mieter seines Tiefgaragenplatzes zufällig begegnet. Mein Mandant war in Eile, akzeptierte die Kündigung aber schon mal zum Monatsende.

Der Monat war dann auch zu Ende. Aber den Schlüssel für die Tiefgarage hatte der Mandant immer noch nicht. Anruf beim Mieter. Dessen Frau klingt gleich schnippisch. Man habe den Schlüssel doch in den Briefkasten geworfen. „Vor Zeugen.“ Ja, ist klar.

Gegen glaubwürdige Zeugen kann man in der Regel wenig machen. Aber reicht es überhaupt aus, einen Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters zu werfen? Noch dazu, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört? Und ohne zumindest den Vermieter zu informieren?

Ich halte das nicht für ausgemacht.

Kein Sonderopfer für Beamte

Die Kostendämpfungspauschale, die das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seiner Kranken-Beihilfe den Beamten und Richtern abverlangt, ist für die Zeit von 2003 bis 2006 verfassungswidrig. Das urteilte gestern der 1. Senat des Oberwaltungsgerichts Münster (AZ: 1 A 4955/05 u.a.).

Vor 2 Monaten hatte schon der 6. Senat genauso entschieden. Das aktuelle Urteil kritisiert, das Land verletzte seine Pflicht zur verfassungsrechtlich geschuldeten Fürsorge. Und verlange von den Beamten und Richtern „gezielt ein Sonderopfer zur Einsparung von Personalkosten“. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (pbd)

Meine Wanze, mein Trojaner

Wegen Hehlerei möchte die Berliner Polizei jetzt zwei Globalisierungsgegner dranbekommen. Diese haben, so berichtet Gulli, an ihrem Auto eine Wanze des Bundeskriminalamtes entdeckt, diese entfernt und später öffentlich – für einen „guten Zweck“ – verkauft. Das Bundeskriminalamt hatte wohl die Rückgabe der Abhöranlage gefordert.

Jedenfalls tun sich hier interessante Rechtsfragen auf, die Gulli so formuliert:

Macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen – käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?

(Quelle des Links)

Harte Bandagen

Das Amtsgericht Neumünster hat einen „Gebührenbeauftragten“ des NDR zu einer Geldstrafe wegen versuchter Nötigung verurteilt. Der Mann soll, so berichtet die Welt, im Herbst 2006 ein Paar besucht und Zusatzauskünfte über Empfangsgeräte im Haus, im Auto und in einem Ladenlokal verlangt haben. Das Paar habe sich zweimal geweigert, Unterschriften zu leisten. Darauf habe der Gebührenbeauftragte mit der Polizei und einem Detektiv gedroht.

(Quelle des Links)