Der Angstmacher

Der Innenminister im Gespräch mit der FAS:

Die größte Sorge aller Sicherheitskräfte ist, dass innerhalb des terroristischen Netzwerkes ein Anschlag mit nuklearem Material vorbereitet werden könnte“, sagte Schäuble der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. … Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen.

Wolfgang Schäuble ist inzwischen offenbar jedes Mittel recht, um uns mit seiner Stasi 2.0 zu beglücken. Auch die kalkulierte Panikmache. Darum handelt es sich bei seinen Worten. Ohne jeden Beleg und offenbar auch ohne konkreten Anlass versetzt er die Menschen in Angst und Schrecken.

Das ist nicht nur widerlich. Sondern auch gefährlich.

Siehe Weltgeschichte.

Wir gucken mal

Der Tatvorwurf lautete „Urkundenfälschung und Betrug“. Die Durchsuchung bei meinem Mandanten blieb ergebnislos. Aber wo sie schon mal da waren, wollten die Beamten offensichtlich nicht mit leeren Händen gehen. Sie beschlagnahmten die Pornosammlung meines Mandanten. Knapp 200 DVDs, ein Dutzend Videokassetten.

Ich wollte von dem zuständigen Beamten wissen, welchen Tatverdacht er hat. „Lassen Sie uns doch mal gucken“, sagte er, „ob da auch Kinderpornos drunter sind.“ Er habe da so seine Erfahrungen. „Kein Rauch ohne Feuer.“ Wohl ein Unterfall der kriminalistischen Erfahrung.

Im Auswertungsbericht heißt es jetzt kleinmütig, „illegales Material konnte nicht gefunden werden“. Wie viele Arbeitsstunden die Auswertung gekostet hat, ist übrigens akribisch vermerkt. 25 Minuten braucht ein deutscher Polizeibeamter zum Beispiel, um festzustellen, dass „Teresa Orlowski, Foxy Lady 3, Original-DVD“ keine strafrechtlich relevanten Szenen enthält.

Virtueller Dietrich

Die neue Dimension bei der Online-Durchsuchung ist manchmal nicht einfach herauszuarbeiten. Deshalb gefällt mir „Avantgardes“ Kommentar zu diesem Beitrag:

Bei der sog. “Onlinedurchsuchung” geht es doch nicht um Kommunizieren im öffentlichen Raum. Es geht darum, einen virtuellen Dietrich in die Hand zu bekommen, mit dem man unbemerkt in den intimsten Bereich des Bürgers eindringen kann, nicht nur in den seiner Privatwohnung, sondern sogar in seine Gedankenwelt.

Dabei geht es um ein Herrschaftsinstrument, das im Prinzip totalitär, ja faschistisch ist: Dem Bürger zu suggerieren, dass er nirgendwo vor dem Staat sicher ist.

Jederzeit kann oder besser könnte der Staat in die privatesten Dinge des Bürgers eindringen.

Unbemerkt und daher noch nicht mal rechtlich zu bekämpfen.

Das ist Faschismus.

Die politische Wertung ist hart, aber leider nicht von der Hand zu weisen. Zumindest was die Richtung angeht, in die das alles läuft.

Kreditkarten: lange Tilgung, hohe Zinsen

Hinter einem neuen Kreditkarten-Angebot vieler Banken steckt ein offenbar neuer Trick. Den hat die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale herausgefunden und warnt davor. Die Kunden zahlen monatlich nur einen kleinen Teil des fälligen Betrages, der große Rest wird in einen Kredit umgewandelt. Doch für den berechnen die Banken hohe Zinsen, die liegen dann zwischen 10 und über 17 Prozent.

Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf fürchtet eine Schuldenfalle und rät: Wenn schon mit Kreditkarte gezahlt wird, dann sollte das Konto monatlich ausgeglichen werden. „Die schönen Momente des Lebens spontan genießen und dabei finanziell beweglich bleiben“, mit diesem Spruch etwa wirbt die Deutsche Bank für ihre „WorldFlexCard“. Auf diese Art, sagt Finanzjurist Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale, wird die Kreditkarte praktisch wie das Girokonto mit einem Dispokredit ausgestattet: Der Kunde bekommt einen bestimmten Kreditrahmen und kann diesen nach Belieben zurückzahlen.

Vorgeschrieben sind nur meist monatliche Mindestraten von fünf bis zehn Prozent des Schuldenstands. Hinzu kommt, dass Kartenbesitzer selbst aktiv werden müssen, wenn sie den teuren Kredit nicht „untergeschoben“ bekommen wollen. Die Deutsche Bank sieht nämlich, so Strube, im Gegensatz zu vielen anderen Kartenanbietern nicht den standardmäßigen Einzug des monatlichen Abrechnungsbetrags per Lastschrift vor, sondern nur wahlweise fünf oder zehn Prozent des Rechnungsbetrags.

Strube: „Die Banken bauen auf die Unkenntnis und Trägheit der Kunden, die nicht jeden Monat aktiv das Kreditkonto ausgleichen“. Fachleute nennen die neue Methode „Revolving-Funktion“. Der englische Begriff wörtlich übersetzt heißt „Drehbühne“, gemeint sind hohe Flexibilität bei Einkauf und Rückzahlung, der Anreiz also zu spontanen Wunschkäufen. Dabei aber, mahnt Strube, verlieren Verbraucher schnell den Überblick und verschulden sich. (pbd)

Hängt niedrig

Frau Kriminalhauptkommissarin lädt meinen Mandanten zur Vernehmung vor. Am 12. Oktober soll er um acht Uhr bei ihr erscheinen.

Manchmal ist schon der zeitliche Rahmen ein Indiz dafür, wie hoch die Sache gehängt wird.

Fehler bei uns

Hat sonst noch jemand in Düsseldorf (Mitte/Nord) während der letzten Tage Probleme mit dem DSL der T-Com? Extrem niedrige Geschwindigkeiten, teilweise gar kein Verbindungsaufbau mehr möglich (außer zu Google, seltsamerweise).

Weil es dann plötzlich wieder reibungslos funktioniert, glaube ich nicht so recht an einen Systemfehler bei uns. Den will mir die Störungsstelle aber einreden. Unser Anschluss funktioniere „laut Messung“ nämlich einwandfrei.

Anwälte gegen Online-Durchsuchung

Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Gesetz zu den umstrittenen Onlinedurchsuchungen wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) weiterhin massiv abgelehnt. Der DAV unterstützt dabei die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries bei ihrer Ablehnung dieser Pläne. Die umstrittenen Onlinedurchsuchungen würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlen.

„Anders als bei „echten“, körperlichen Durchsuchungen, ist bei den Onlinedurchsuchungen ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich,“ erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Gegenstände wie Tagebücher etc. könnte man bei einer Hausdurchsuchung beiseite legen. Bei Onlinedurchsuchungen bestehe diese Möglichkeit nicht. Die Festplatte eines Computers könne man nur ganz oder gar nicht durchsuchen. Daher könne es keine mit der Verfassung zu vereinbarende Regelung zu Onlinedurchsuchungen geben.

Kilger weiter: „Die Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus müssen rechtsstaatlich sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.“ Bei eingeplanten Maßnahmen der Terrorbekämpfung müsse es eine Orientierung an der Verfassung geben und nicht Gedankenspiele, die Verfassung zu ändern.

Pressemitteilung des DAV

Mehrmals täglich

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Tauchte es früher nur vereinzelt auf, hat das anwaltliche Begehren jetzt offensichtlich den Einzug in die Formularsammlung des Polizeipräsidiums Düsseldorf geschafft. Gut so, wer sonst lässt uns mehrmals täglich schmunzeln?

Was zu tun haben

„Das dürfen Sie nicht.“

Die Dame, wir sind mit der U-Bahn gerade an der Haltestelle Nordstraße vorbei, schaut mich streng an. Genauer gesagt: den Kaffeebecher in meiner Hand. „Getränke sind verboten.“ Obwohl ich nichts esse, fügt sie an: „Essen ist in der Bahn auch nicht mehr erlaubt.“

Sie verschränkt die Arme und erwartet wohl, dass ich den Kaffeebecher entsorge. Ich bin zuerst auch etwas unsicher, sehe aber dann doch eines der Schilder, die jetzt in jedem Zug hängen. Alkoholische Getränke? Nach kurzer Diskussion verzichtet die Frau auf den Nachweis, dass ich Kaffee ohne Schuss trinke.

„Andere halten sich dran“, nölt sie noch. Dann muss ich aussteigen. Möglicherweise habe ich jemanden um seine liebste Freizeitbeschäftigung gebracht.

Bereits ausgefüllt

Die versteckten Reserven nähern sich der Auflösung. Statt mit einem Besuch in der Filiale der Bank, habe ich es mit einer Mail an den Kundenservice probiert.

Heute kam ein bereits fertig ausgefüllter Antrag mit der Bitte, das Sparbuch und eine Ausweiskopie zurückzusenden. Das Guthaben mit Zinsen werde dann dem von mir gewünschten Konto gutgeschrieben.

Keine überzeugende Antwort

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum nennt auf Spiegel online Argumente gegen die Online-Durchsuchung:

Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.