Spiegel online hat sich verdoppelt.
Archiv des Autors: Udo Vetter
Locknote
Wenn man mal schnell und ohne großen Aufwand ein Dokument verschlüsseln möchte, ist das kostenlose Programm Locknote wirklich eine praktische Lösung.
Nicht, dass ich was zu verbergen hätte…
Auf der Beifahrertür
Habe ich schon vom Mandanten erzählt, dem sie seinen Touareg zerkratzt haben? Fotos habe ich noch nicht, aber er meint, auf der Beifahrertür steht CO2.
„Im Internet ist das nicht möglich“
Wegen 150 Kaffeepads ist ein Düsseldorfer jetzt Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren. Und nicht nur er: Das Krefelder Hauptzollamt geht nach eigenen Angaben gegen Hunderte Personen vor. Die haben, meist über über ebay, Kaffee in den Niederlanden ersteigert. Und damit Kaffeesteuer hinterzogen.
Wie der Express berichtet, beträgt die Steuernachforderung im Fall des Düsseldorfers stolze 2,19 Euro. Immerhin tröstet ihn das Hauptzollamt mit der Aussicht, dass sein Verfahren wohl eingestellt werden kann.
Wer die Grenze selbst passiert, darf übrigens bis zu zehn Kilo Kaffee zollfrei einführen. „Im Internet hingegen ist das nicht möglich“, zitiert der Express den Pressesprecher des Hauptzollamtes.
Anfällig für Kriminelle
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Resolution zur Online-Durchsuchung veröffentlicht:
Keine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer
Bisher ist nur die offene Durchsuchung privater Computer gesetzlich geregelt. Trotzdem wollen staatliche Behörden auch heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Bei einer Online-Durchsuchung dringen Sicherheitsbehörden mittels sog. „Trojaner“ heimlich in den Rechner ein und verschaffen sich Zugriff auf alle gespeicherten Daten.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2007 (StB 18/06) die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bestätigt, dass eine heimliche Online-Durchsuchung im Bereich der Strafverfolgung rechtswidrig ist. Weder die Bestimmungen zur Wohnungsdurchsuchung noch zur Telekommunikationsüberwachung können zur Rechtfertigung der heimlichen Durchsuchung und Ausforschung privater Computer herangezogen werden.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wenden sich entschieden gegen die Einführung entsprechender Eingriffsgrundlagen sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich. Sie appellieren an die Gesetzgeber, es beim bisherigen Rechtszustand des „offenen Visiers“ zu belassen. Der Staat darf nicht jede neue technische Möglichkeit ungeachtet ihrer Eingriffstiefe zur Ausforschung einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn wichtige Belange, wie z. B. die Strafverfolgung, betroffen sind. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf.
Eine heimliche Online-Durchsuchung greift tief in die Privatsphäre ein. Die auf einem Computer gespeicherten Daten können aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird gefährdet, wenn der Staat heimlich und fortdauernd in private Computer eindringt, um dort personenbezogene Daten auszuspähen. Dies gilt umso mehr, wenn Nachrichtendienste die Möglichkeit heimlichen Zugriffs auf diese Informationen erhalten, obwohl ihnen nicht einmal die offene Erlangung durch eine Beschlagnahme gestattet ist.
Es ist Aufgabe des Staates dafür Sorge zu tragen, dass den Einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt. Diese Möglichkeit würde unvertretbar eingeschränkt, wenn Durchsuchungsmaßnahmen zugelassen würden, bei denen aufgrund ihrer Heimlichkeit keine Person wissen kann, ob, wann und in welchem Umfang sie von ihnen bereits betroffen ist oder in Zukunft betroffen sein wird. Der Gesetzgeber sollte deshalb davon absehen, derartige neue Eingriffsbefugnisse zu schaffen, nur weil sie ihm technisch möglich erscheinen und ihre Zweckmäßigkeit behauptet wird. Die technische Entwicklung allein kann nicht der Maßstab für die Rechtfertigung von Eingriffen sein.
Die Konferenz befürchtet massive Sicherheitseinbußen, weil zu erwarten ist, dass sich Computernutzer vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen, indem sie etwa Softwaredownloads unterlassen. Somit werden aber auch die sicherheitstechnisch wichtigen Software-Updates verhindert und Computer anfälliger gegen Angriffe Krimineller. Die Einführung von Befugnissen zur Online-Durchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaats und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen. Schließlich würden die hohen Aufwendungen für IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft konterkariert. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appelliert deshalb an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Parlamente, auf die Einführung derartiger Befugnisnormen zu verzichten.
Kriminaltechnische Details
Aus einem Polizeibericht:
Bei dem Objekt E.-Straße 5 handelt es sich um ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien in geschlossener Häuserzeile. Der Zugang zum Objekt erfolgt über die Hauseingangstür. … Über das Treppenhaus gelangt man in die vierte Etage.
Rente 2029
Heute wäre ich zum ersten Mal gerne etwas älter gewesen. Weil mein Jahrgang 1964 der erste ist, für den das Rentenalter 67 gilt.
Der Rabatt führt zum Anwalt
Rechtsschutzversicherungen gibt es heute meist mit Selbstbeteiligung. Die meisten Kunden machen sich allerdings keine Vorstellung darüber, was ein Eigenanteil von 150 oder 300 Euro bedeutet. Nämlich: In sehr vielen Fällen ist man nicht versichert; man zahlt selbst.
Prozesse mit niedrigen Streitwerten machen das Gros der Verfahren aus. Der Streit um die Reparatur einer Kamera, ein missglückter Kauf bei ebay, der in der Waschanlage abgerissene Außenspiegel. Bei all diesen Alltäglichkeiten muss man sich schon sehr anstrengen, um Kosten zu produzieren, welche die Selbstbeteiligung übersteigen.
Deshalb schon seit jeher mein Tipp: Wenn schon Rechtsschutz, dann ohne Selbstbeteiligung. Dann braucht man sich auch nicht über so merkwürdige Angebote Gedanken zu machen, wie sie zum Beispiel von der DEURAG (Werbeflyer) kommen.
Die Versicherung nimmt grundsätzlich 300 Euro Selbstbeteiligung. Wenn man aber einen Anwalt beauftragt, den die DEURAG empfiehlt, sinkt die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Zum Schaden der DEURAG wird dies nicht sein. Sie hat sicher entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Kollegen.
Ob man die Anwaltswahl aber wirklich von einem „Rabatt“ beeinflussen lassen sollte, ist mehr als fraglich. Zumal, ich wiederhole mich, man wegen der Selbstbeteiligung ja ohnehin in vielen Fällen vergeblich auf eine Leistung durch die Versicherung hofft.
Näheres auch im RSV-Blog und im RA-Blog.
Geheimnisse vor dem Mandanten
Ein möglicher Neumandant berichtet mir, dass sein bisheriger Verteidiger ihm partout keine Kopie der Ermittlungsakte aushändigt. Nicht mal reinschauen lässt er ihn.
Begründung:
Das darf ich grundsätzlich nicht.
Möglicherweise war das vor Jahrzehnten mal der Fall. Heute ist es aber klar, dass der Anwalt nicht nur das Recht hat, seinen Mandanten zu unterrichten. Es ist sogar seine Pflicht. Der Aktenauszug darf nur dann nicht weitergegeben werden, wenn der Verteidiger sicher davon ausgehen muss, dass der Beschuldigte ihn zu strafbaren oder sonst unzulässigen Zwecken verwenden will.
Dann, so drückt es zum Beispiel Dahs im Handbuch des Strafverteidigers aus, „liegt aber ohnehin eine Beendigung des Mandats nahe“.
Bundestrojaner macht uns alle unsicher
Arbeitet das BKA bei der Vorbereitung der Online-Durchsuchung mit den Herstellern von Virenscannern zusammen? Diese Vermutung äußert der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Johann Bizer, laut heise online. Hierdurch würden alle Computer zu „unsicheren Systemen“.
Insgesamt malt der Experte ein düsteres Bild von der Maßnahme, für die es derzeit keine Rechtsgrundlage gibt. Er befürchtet eine allgemeine Unsicherheit, weil niemand mehr abschätzen könne, ob er online durchsucht bzw. dauerhaft überwacht wird. Zu den Kolleteralschäden gehöre auch die Gefahr, dass sich der Trojaner unkontrollierbar verbreitet.
Bizer: „Wenn das BKA das kann, wer wird das noch können?“
Richter in Untersuchungshaft
Ein ehemaliger Richter am Amtsgericht Nürtingen sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart:
In dem Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsrichter im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls gegen den Richter beantragt. Nach Auswertung der von dem Richter bearbeiteten Betreuungsakten hat sich der Verdacht einer Vielzahl weiterer Fälle der Rechtsbeugung in den Jahren 2004 bis 2006 ergeben. Der zuständige Haftrichter hat den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.
Dem beschuldigten Richter wird nach derzeitigem Ermittlungsstand vorgeworfen, als Vormundschaftsrichter für betreute, in Senioren und Pflegeheimen befindliche Personen freiheitsentziehende Maßnahmen ohne die gesetzlich erforderliche Anhörung angeordnet zu haben. In der Mehrzahl der Fälle soll er durch Protokolle in den Akten eine Anhörung fingiert haben. Teilweise waren die Betroffenen zum Zeitpunkt der angeblichen Anhörung jedoch bereits verstorben. Teilweise konnten die in den Protokollen als anwesend vermerkten Personen ausschließen, dass sie bei der behaupteten Anhörung dabei gewesen waren. In einigen Fällen sind gar keine Anhörungsprotokolle in den Akten vorhanden.
Der beschuldigte Amtsrichter bestreitet die Vorwürfe. Das Strafgesetzbuch sieht für Rechtsbeugung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der zu erwartenden Strafe und bestehender Auslandsverbindungen des Beschuldigten von Fluchtgefahr aus. Der Richter wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.
Hakenkreuzurteil könnte kippen
Dürfen Nazigegner durchgestrichene Hakenkreuze im Rahmen ihrer Aktionen verwenden? Wie Spiegel online berichtet, hat heute vor dem Bundesgerichtshof sogar der Bundesanwalt Freispruch für einen Versandhändler beantragt.
Der Mann hatte T-Shirts und Buttons mit Antinazisymbolen verkauft. Das Landgericht Stuttgart hatte darin die Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesehen und den Mann verurteilt.
Staatsanwältin mit Durchblick
Bei ebay sollen Werkzeuge verkauft worden sein, die in einem VW-Werk geklaut wurden. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelt gegen 280 Käufer wegen Hehlerei. Die Begründung für den Tatverdacht schreibe ich komplett aus dem Bericht bei Spiegel online ab:
Die neuen und originalverpackten Werkzeuge seien bei Ebay zu einem Mindestgebot von einem Euro angeboten worden. Deshalb hätten die Käufer Verdacht schöpfen müssen, sagte Staatsanwältin Bauer. Zwar hätten die Werkzeuge letztlich Preise knapp unter dem Listenpreis erzielt, doch der schließlich erreichte Preis sei unerheblich, erklärte die Ermittlerin.
Denn das Zitat muss falsch sein. Jedenfalls wünsche ich mir das. Aber seit gestern scheint ja vieles möglich.
Keiner Schuld bewusst
Aus dem Schreiben einer Baustellenversicherung:
Ein auf dem Gerüst liegender Stein fiel auf Ihren Pkw und beschädigte diesen. Grundvoraussetzung für berechtigte Schadensersatzansprüche ist die schuldhafte Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Personen. Diese vermögen wir im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen? Besonders an einem windigen Tag, wenn das Gerüst schon mal schwanken kann? Würde mich wundern, wenn ein Richter darin nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen sollte.
Erfolgshonorar wird teilweise legal
Bislang dürfen Anwälte kein Erfolgshonorar vereinbaren. Diese Regelung gehört in ihrer Absolutheit bald der Vergangenheit an. Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem heute veröffentlichten Beschluss den Gesetzgeber auf, Ausnahmen zuzulassen.
Künftig sollen Erfolgshonorare dann möglich sein, wenn diese Regelung im Interesse des Mandanten liegt. Nur durch die teilweise Verlagerung des Kostenrisikos auf den Anwalt würden sich viele Betroffene erst entschließen, ihre Rechte geltend zu machen, meint das Bundesverfassungsgericht.
Für Fälle, in denen ein Erfolgshonorar Sinn macht, müsse der Gesetzgeber Ausnahmen zulassen. Das kann bis zum 30. Juni 2008 geschehen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verbot.
(Danke an Michael Dettmann für den Link)