– Rechtsschutz auch bei drohendem Konflikt;
– Der total kontrollierte Geldanleger;
– Schon Jesus kannte Girokonten;
– 2007: Kaufkraft sinkt um 24 Milliarden;
– Hollywood: K(l)eine Gefälligkeiten;
– Schwarzeneggers übliche Weihnachten;
Mein Weihnachten ist stressfrei. Im Gegensatz zu long time ago sind Geschenkefrust, unfruchtbare Diskussionen und Lagerkoller extrem unwahrscheinlich. Überdies darf ich heute zwei Menschen, die noch ans Christkind glauben (obwohl, einer von beiden hat schon mal festgestellt, dass der Weihnachtsmann denselben Tesafilm verwendet wie das Büro), die Wartezeit verkürzen.
Ich hoffe, es ergeht allen Lesern ähnlich gut.
Endlich, der Bundestrojaner ist zum Download verfügbar. Ich zitiere aus der Produktbeschreibung der Version 1.0:
Leider wurde der Sinn und Zweck dieser Online-Untersuchungen von den meisten Medien ein wenig verzerrt dargestellt.
Von den Medien völlig vernachlässigt wurde der Aspekt der Sicherheit für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und Ihre persönliche IT-Struktur.
Der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bekannten Softwarehersteller Dodo entwickelte Bundestrojaner bedeutet vor allem für Sie einen nicht zu unterschätzenden Gewinn an Sicherheit. Denn der Bundestrojaner überwacht Ihren Computer rund um die Uhr und meldet verdächtige Dateien sofort an bis zu 37 Sicherheitsbehörden weiter, darunter das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums.
Der Vorteil für Sie als Computernutzer ist, daß Sie sich dank des Bundestrojaners keine Sorgen mehr um die Sicherheit Ihres Computers oder Ihrer Daten machen müssen. Das erledigen nach Download und Installation des Bundestrojaners die deutschen Sicherheitsbehörden für Sie. Sollten alle Stricke reißen, dann haben die Sicherheitsbehörden auch ein Back-Up Ihrer Datensätze für Sie parat. Sie sehen also, der Bundestrojaner bringt Ihnen nur Vorteile. Zögern Sie deshalb nicht, laden Sie noch heute den Bundestrojaner herunter und installieren Sie ihn auf Ihren Festplatten.
Danach brauchen Sie nie mehr an den Bundestrojaner denken, er wird automatisch aktualisiert, läuft immer als Hintergrundprozeß und gibt Ihnen einfach das gute Gefühl, sicher im Internet unterwegs zu sein.
Der Elektrische Reporter holt Lawrence Lessig vor die Kamera:
Fließband-Abmahnungen gegen Homepagebetreiber, Klagewellen gegen Musiktauscher: Im Internet-Zeitalter kann jede unbedachte Nutzung digitaler Technologien zu einer kostspieligen Klage wegen Urheberrechtsverletzung führen. Der US-Rechtsprofessor Lawrence Lessig hält die aktuellen Copyright-Regeln für ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert. Als Alternative entwickelte er vor vier Jahren die Creative-Commons-Lizenzen, mit deren Hilfe Autoren den Nutzern ihrer Werke mehr Freiheiten einräumen können.
Lessig hält das 20-te Jahrhundert mit seiner scharfen Trennung zwischen Kurturschaffenden und Kulturkonsumenten für eine historische Ausnahme. Die digitalen Technologien ermutigen inzwischen junge Menschen, sich zunehmend kreativ zu betätigen—bis sie an rechtliche Grenzen stoßen. Etwa weil sie unerlaubt Video- oder Musik-Ausschnitte verwenden.
In der ersten Portion unseres zweiteiligen Gesprächs fordert Lawrence Lessig ein medienübergreifendes Zitaterecht: “Für Audio und Video muss das gleiche Recht gelten, wie für Text.”
Bei ihrem Versuch, eine beschlagnahmte Kamera im Internet auf der Seite www.justiz-auktion.de zu verkaufen, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal offenbar eine Produktfälschung angeboten: Ein potenzieller Käufer hatte einen Camcorder von Sony als Plagiat entlarvt.
Behördensprecher Alfons Grevener sagte auf Anfrage, man habe den Angaben der Polizei vertraut und könne auch aus finanziellen Gründen nicht für jeden Gegenstand einen Gutachter beauftragen. Jetzt sei ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet worden, weil ein Verstoß gegen das Urheber- bzw. Markenrecht vorliegen könne.
Auf der Internetseite, einem Pilotprojekt des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, heisst es über die Vorteile dieser Auktion: „Sicher ist sicher: Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen“. (pbd)
Ein Mieter ruft an. Er möchte wissen, ob er sich eine Waschmaschine ins Badezimmer stellen darf.
Ich halte nach einer versteckten Kamera Ausschau, kann aber keine entdecken. Kurz überlege ich, ob ich einfach Nein sage mit dem strengen Hinweis, dass mir der Waschsalon im Erdgeschoss gehört.
Aber am Ende bemerkt der Mann nicht den Witz und ich finde mein Bild in einer Boulevardzeitung wieder („Wer stoppt diesen Vermieter?“).
Mit bemerkenswerter Offenheit räumt der neue Chef der Düsseldorfer Taxigenossenschaft ein, dass viele Mitglieder ausländerfeindlich bzw. rassistisch denken:
… viele Altunternehmer sind stimmberechtigte Mitglieder, die Vorurteile gegenüber Ausländern haben.
So zitiert ihn der Express in einem Bericht über die merkwürdige Satzung der Genossenschaft. Ein Stimmrecht haben dort nämlich nur Mitglieder mit einem EU-Pass. Die anderen dürfen zwar zahlen und sich Fahraufträge vermitteln lassen. Ein Mitspracherecht wird ihnen jedoch nicht eingeräumt. Das führt offenbar zu absurden Verhältnissen. So stellen alleine Türken fast die Hälfte der Düsseldorfer Taxiunternehmer.
Genossenschaftsmitglieder werfen Vorstand und Aufsichtsrat außerdem vor, ausländische Bewerber von vornherein auszusieben.
Noch ein Grund mehr, gleich das Rhein-Taxi zu bestellen.
In Berlin häufen sich die Selbstmorde von Häftlingen. Bereits zehn Menschen haben sich in den Haftanstalten des Landes 2006 das Leben genommen. Die Berliner Justizsenatorin hat jetzt einen kreativen Weg aus der Krise gefunden: Suizide im Knast werden einfach nicht mehr der Öffentlichkeit mitgeteilt! Das berichtet der Tagesspiegel und zitiert eine Justizsprecherin:
Die Persönlichkeitsrechte eines Gefangenen und seiner Familie seien höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit.
Ich finde es rührend, wenn Politiker ihr Herz für die Persönlichkeitsrechte Strafgefangener entdecken. Noch dazu unter solch unverfänglichen Umständen. Es ist ja auch geradezu skandalös, dass die Justizverwaltung in Berlin bei Meldungen über Siuizide immer gleich Namen, Geburtsdatum und Adresse des Gefangenen in die Pressemitteilung geschrieben und ein Porträtfoto beigefügt hat.
Diesem Treiben musste jetzt wirklich mal Einhalt geboten werden.
Ich halte es für möglich, dass Justizsenatorin Gisela von der Aue für ihre Maßnahme mit Danksagungen überschüttet wirde. Das Jahrbuch von amnesty international und der Menschenrechtsbericht der Vereinten Nationen sollten das Mindeste sein.
Auch Anwälte dürfen nicht spammen. Das Amtsgericht Essen verurteilte jetzt eine Kanzlei, die Onlinehänder unaufgefordert angemailt und Werbung für ihre Dienstleistungen gemacht hatte (Text der Entscheidung).
Wie das LBR-Blog berichtet, hat das Amtsgericht Köln vor einiger Zeit zu Gunsten der Anwälte entschieden. Es ging um eine gleichlautende Mail.
Wenn man einem Inkassobüro mit einem Kontoauszug nachweist, dass der Mandant die Hauptforderung längst bezahlt hat und zwar innerhalb der Zahlungsfrist, welche Reaktion sollte man erwarten? Also, ich rechne ungefähr mit so etwas: „… bedauern wir das Versehen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.“
Tatsächlich kommt aber eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ – und zwar direkt an den Mandanten. Kein Wort dazu, ob man die Zahlung gecheckt hat.
Ich versuche es also telefonisch. Beim Inkassodienst erreiche ich nur eine Warteschleife. Ich klingele beim Versandhaus an, bei dem mein Mandant bestellt hat. Zügig lande ich in der Buchhaltung. „Nein, das Geld ist da. Wir haben dem Inkassodienst auch mitgeteilt, dass die Sache gestoppt werden soll. Das war vor anderthalb Monaten.“
Könnte es sein, dass ein gewisser Prozentsatz entnervter Kunden ein zweites Mal zahlt, nur um endlich Ruhe zu haben? In diesen Fällen wäre es interessant zu wissen, was der Inkassodienst mit dem Geld macht.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Online-Durchsuchung erlaubt. Der Verfassungsschutz darf künftig auf fremden Festplatten spionieren. Telepolis beleuchtet die rhetorischen Verrenkungen und die verquere Logik der verantwortlichen Politiker.
Wenn in Zivilsachen nichts anderes vereinbart ist, rechnet der Anwalt nach dem Gegenstandswert ab. Das bringt mitunter ein merkwürdiges Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mit sich.
So haben wir für eine Mandantin um 2.727,00 € prozessiert. Das bedeutete Besprechungen, Schriftsätze und einen Gerichtstermin. Also ordentlich Arbeit und Fahrerei. Dafür kriegten wir 571,30 € brutto.
Bei der Klagesumme handelte es sich um monatliche Beträge. Nach dem gewonnen Prozess waren auch noch die Restraten fällig. Insgesamt 8.181,00 €. Da mir nicht einfiel, was der Gegner hierzu noch einwenden konnte, forderte ich ihn auf, den Rest zu zahlen. Was er dann auch tat. Ein Schreiben, etwas Geplänkel am Telefon, das war es.
Die Anwaltskosten für diesen zweiten, im Vergleich zum Prozess deutlich weniger aufwendigen Teil beliefen sich auf 700,29 €.
Eine Erklärung für dieses System gebe ich jetzt nicht. Ich habe nämlich keine.
Über die Abmahnwelle gegen Blogs berichtet Focus online. Beispielsfälle sind das Saftblog vs. DOSB und Marcel Bartels vs. Sigmar Gabriel.