Maschinelle Belästigung

Eine Mandantin will sich dagegen wehren, dass sie mehrmals in der Woche Anrufe von einem Versandhaus erhält. Ein Computer (!) meldet sich und fordert sie auf, eine Rechnung zu bezahlen. Abgesehen davon, dass die Forderung nicht besteht, stört sich die Mandantin daran, von einer Maschine belästigt zu werden.

Könnte interessant werden, der Fall.

Ladendiebstahl kostet Polizisten den Job

Ein Polizeibeamter, der während seines Dienstes einen Ladendiebstahl begeht und dabei sowohl seine Uniform trägt als auch seine Dienstwaffe bei sich führt, ist in der Regel aus dem Polizeidienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Im Jahre 2004 entwendete der Polizeibeamte in einem Drogerie-Markt in der Nähe seiner Dienststelle eine kosmetische Creme mit einem Warenwert von rund acht Euro. Dabei führte er seine geladene Dienstwaffe bei sich. Das Amtsgericht verurteilte den Beamten daraufhin wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Im anschließenden Disziplinarverfahren entfernte das Verwaltungsgericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberverwal­tungsgericht erfolglos.

Wenn ein Amtsträger, zu dessen zentralen Dienstpflichten es gehöre, Straftaten zu verhin­dern, aufzuklären und zu verfolgen, innerhalb des Dienstes ein Eigentumsdelikt begehe und dabei seine Dienstwaffe bei sich führe, verstoße er nicht nur in besonders schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten als Polizeibeamter. Zugleich füge er dem Ansehen der Voll­zugspolizei des Landes Rheinland-Pfalz einen ganz erheblichen Schaden zu. Deshalb sei ein endgültiger Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetreten, so dass der Beamte im Polizeidienst schlichtweg untragbar sei.

(Pressemitteilung des Gerichts; Link gefunden bei Recht und Alltag)

Tiefe Stille

Manche Mandate treiben einen in den Wahnsinn. Die Sache ist vielleicht gar nicht so kompliziert. Dafür sind es die Angehörigen. Typischerweise läuft das so:

Der Bruder des Betroffenen meldet sich aufgeregt, weil sein Verwandter fesgenommen wurde. Der Anwalt macht seinen Job. Am nächsten Vormittag meldet sich jemand, der sich als Schwager des Betroffenen ausgibt. Dieser möchte wissen, ob der Herr Anwalt schon was unternommen hat. Der Anwalt weist darauf hin, dass er soeben mit dem Bruder des Betroffenen telefoniert und ihm alles erklärt hat. Der Schwager will mit dem Bruder des Betroffenen telefonieren.

Kurz darauf meldet sich die Schwester des Schwagers. Der ist gerade zur Arbeit und hat sie gebeten nachzufragen, ob der Herr Anwalt schon etwas unternommen hat. Dass der Schwager schon selbst angerufen hat, weiß seine Schwester nicht. Sie will mit ihrem Bruder telefonieren und auch mit dem Bruder des Betroffenen.

Kurz darauf ruft der Verlobte der Schwester des Schwagers an. Er möchte, angeblich im Auftrag des Bruders der Betroffenen, wissen, ob er das Schreiben abholen kann. Der Bruder seiner Verlobten habe ihm gesagt, er habe vom Bruder des Betroffenen gehört habe, dass ein Schreiben abgesandt werden soll.

Den Hinweis, dass das Schreiben allenfalls an den Betroffenen selbst gehen kann (Anwaltsgeheimnis), nimmt er persönlich übel. Er sei immerhin der Verlobte der Schwester des Schwagers des Betroffenen. Dann droht er damit, ein Mandat zu kündigen, das er gar nicht erteilt hat. Man einigt sich darauf, dass er mit dem Bruder des Betroffenen telefoniert. Der Bruder des Betroffenen ruft an und entschuldigt sich. Bei dieser Gelegenheit möchte er wissen, ob nicht wenigstens er eine Kopie des Schreibens haben kann. Immerhin sei er ja der Bruder.

Der Staatsanwalt ruft an und teilt mit, dass er keinen Haftbefehl beantragen wird. Der Betroffene darf noch am gleichen Tag nach Hause.

Dem Anwalt fehlt noch ein Teil seiner Gebühren. Er hofft darauf, dass sich jemand meldet, mit dem er diese Frage besprechen kann. Doch plötzlich herrscht tiefe, entspannte Stille. Exakt bis zu dem Moment, in dem der Betroffene mal wieder auf einer Polizeiwache sitzt…

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Draußen scheint die Sonne

„Ich hoffe, ich setze mich mit meinen offenen Worten keinem Befangenheitsantrag aus.“ Mit dieser einleitenden Bemerkung der Vorsitzenden Richterin war schon klar, wohin die Reise geht.

Die – auf das Strafmaß beschränkten – Berufungen seien unbegründet. Nicht nur das. „Wir bedauern, dass die Staatsanwaltschaft nicht selbst Berufung eingelegt hat.“ Dann hätte das Gericht, so die Richterin, bei jedem der Angeklagten wahrscheinlich etliche Monate draufgepackt.

Da fröstelt es einem dann schon. Denn in Jugendstrafsachen hat das Berufungsgericht das letzte Wort. Leider prallten meine, zugegeben dürftigen, Argumente an einer Eiswand um den Richtertisch ab.

Und dabei scheint draußen die Sonne. Da läuft es in der Regel besser.

Liegen nicht vor

Weil ihre Nebenkostenabrechnungen unter aller Kanone waren, hat eine große Immobilienfirma schon ordentlich was auf die Nase bekommen. Jetzt möchte sie die Abrechnungen „überarbeiten, damit diese nachvollziehbarer werden, … um so akzeptiert werden zu können.“

Das gehe allerdings nur, wenn die Mieter helfen:

… bitten wir um Überlassung der Kopien der Betriebskosten- und der Heizkostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 2001 bis einschließlich 2004; diese Unterlagen liegen uns leider nicht vor.

Ich habe der Mandantin gesagt, sie soll ausrichten, die Abrechnungen steckten bei uns in der dicken Akte. Das Raussuchen sei keine billige Angelegenheit, bei unseren brutalen Stundensätzen. Aber wenn die Kosten gezahlt werden, gerne.

Und wozu das alles? Neue Abrechnungen kämen ohnehin nach Ablauf der Jahresfrist. Sie wären unwirksam.

Geringe Schuld

Manchmal lohnt es sich, eine Verteidigungsschrift ans Gericht zu senden. Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde jetzt wegen geringer Schuld eingestellt. Die drei Mitangeklagten, die bisher geschwiegen haben, müssen Anfang Januar zur Hauptverhandlung antreten. Meine vier Seiten Text waren also nicht unnütz. Denn so wahnsinnig unterscheiden sich die angeblichen Tatbeiträge nicht.

Witzigerweise fragt ein Mitangeklagter schon an, ob ich ihn künftig verteidigen möchte. Nachdem das Verfahren gegen meinen Mandanten zu Ende ist, wäre das sogar zulässig. Ob mich der bisherige Verteidiger dann noch grüßt, ist allerdings eine andere Frage.

Brötchen

Aktueller Brötchenpreis in Düsseldorf: 27 Cent.

Wäre mir jetzt nicht so aufgefallen, hätte die Frau vor mir nicht fast einen Herzinfarkt gekriegt.

Eigene Zeugen

Die Gegenseite hatte zwei Zeugen benannt. Diese wurden gehört. Und sagten genau das aus, was wir behaupteten. Selbst der Gegenanwalt war der Meinung, dass wir darauf verzichten können, auch noch unsere beiden Zeugen zu vernehmen.

Das hat man auch nicht jeden Tag.

Fröhliche Combo

Gestern richtete ich mich gerade auf einen ereignislosen Feierabend ein, als sich mir die Möglichkeit bot, ein Folkkonzert zu besuchen. Meine Kollegin und ihr Mann hatten Karten geschenkt bekommen; allerdings war der edle Spender selbst erkrankt und gab ihnen sein Ticket gleich mit. So saß ich dann um 20 Uhr in einer Loge der KölnArena, zapfte Kölsch, bestellte einen Classic-Hamburger und harrte der Dinge, die da kommen.

Auf die Bühne trat eine fröhliche Combo. Im Mittelpunkt ein schnieke gescheitelter Herr mit Kinnbärtchen. Sie spielten so, wie man es für ein Rodeo erwartet, tief im Westen der USA. Auf einer Monstertruckshow habe ich so was auch schon gehört. Manchmal klang es auch nach BBQ-Party in New Orleans. Oder einer feuchtfröhlichen Feier in Irland.

Perfekt wäre es allerdings gewesen, wäre die die Hauptperson spätestens nach der Pause im Karohemd aufgetaucht, hätte ihre E-Gitarre rausgeholt und Born in the USA gespielt. Glory Days. Oder Spare Parts.

Aber um seine Hits und den Rock’n’Roll machte der Boss beharrlich einen großen Bogen. Auch wenn es so was von in der Luft lag. Nun ja, sein Wille geschehe. Irgendwann muss er sowieso zur Abschiedstour mit seinen Greatest Hits antreten. Da ginge ich glatt mal hin.