Eine ganze Gruppe

Ein Anwaltskollege berichtet mir von seinen Mühen, einem gemeinsamen Mandanten vor einem süddeutschen Gericht in einer Bußgeldsache (Rotlichtverstoß) zu helfen:

Eine „tatsächliche Verständigung“ mit dem Richter war auch deshalb nicht möglich, da im Zuschauerraum eine ganze Gruppe von z.T. uniformierten Polizisten saß, wohl zu Ausbildungszwecken.

Shit happens.

In Zukunft

„Ich habe aus diesem Vorfall gelernt und werde nie wieder auf das gesprochene Wort vertrauen, in Zukunft zählen nur schriftliche Vereinbarungen.“

Schreibt ein Beklagter. Er hatte sich verpflichtet, einem Makler zwei Monatsmieten Courtage zu zahlen. Schriftlich.

Fortbildung

„Vom 13. bis 22. November 2006 bin ich auf einer Fortbildung auf Gran Canaria, ich bitte deshalb um Verlegung des Verhandlungstermins.“

Ich persönlich glaube dem Kollegen alles. Bis auf ein Wort.

Gabriel will Geld

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel verklagt mit Marcel Bartels einen bekennenden SPD-Wähler. Der Umweltminister fühlte sich durch eine Karikatur mit seinem Foto verunglimpft. Diese enthielt den Text: „Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz.“ Allerdings hatte nicht Marcel Bartels selbst das Bild in sein Wiki gestellt, sondern ein Dritter.

Gabriel klagt seine Anwaltskosten vor dem Amtsgericht Hamburg ein. Seine Anwälte werden dem Gericht sicher noch erklären, wieso ein Wiki-Betreiber ohne weiteres für Beiträge Dritter haftet. Und wieso ihr Mandant so empfindlich gestrickt ist, dass sein Persönlichkeitsrecht tatsächlich höher anzusiedeln ist als die Meinungs- und Satirefreiheit. Nach Marcels Darstellung steht davon eher wenig in der Klageschrift.

Marcels Anwälte, die ich aus gemeinsamen Mandaten sehr schätze, werden sicherlich dagegenhalten. Juristisch gebe ich ihnen einen beträchtlichen Punktvorteil. Nicht nur das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in jüngster Zeit (mehrfach) die Haftung des Seitenbetreibers in vergleichbaren Fällen ausgeschlossen. Nebenbei gibt es auch noch eine ganze Latte von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen sinngemäß steht: Wer im öffentlichen Leben steht, muss Satire auch vertragen können, wenn sie nicht besonders geschmackvoll ist. Zumal Herr Gabriel ja nicht unbedingt wird behaupten können, dass er mit dem VW-Konzern in seiner Politikerkarriere bislang rein gar nichts zu tun hatte.

Nach meiner Meinung stehen die Chancen gut, dass Sigmar Gabriel am Ende so belämmert dasteht, wie er auf dem beanstandeten Foto guckt.

Zuletzt zum Thema im law blog.

Abmahnblog

Don Dahlmann hat mit ABMAHNUNG ein neues Gemeinschaftsblog eröffnet:

Die Idee zum Blog ist folgende: Viele Blogs die abgemahnt werden, haben nur wenig Leser und sind kaum vernetzt. Da fällt es schwer, sich Gehör zu verschaffen und auf die erhaltene Abmahnung aufmerksam machen zu können. Und wie schon erwähnt: manche Abmahnungen stehen auf derartig dünnen rechtlichen Boden, dass man sie eigentlich hätte gar nicht versenden dürfen. Aber woher soll man das wissen? …

Und am Schluss soll das Blog auch noch etwas machen: es soll die Angst ein wenig lindern. Mittlerweile kennt man irgendeinen Blogger, der schon mal abgemahnt wurde und dessen Geschichten über Kostenfestsetzungen und horrende Anwaltsrechnungen. Beim Schreiben ist Angst ein schlechter Ratgeber. Mancher verfasst seine Einträge nur noch so, in dem man alle rechtliche Risiken schon im Vorfeld zu minimieren sucht. Könnte man auch „vorauseilender Gehorsam“ nennen. Und wer weiß schon, wann er und weswegen er abgemahnt werden kann? Aber in dem Fall besteht die Gefahr, dass die Angst vor einer Abmahnung dazu führt, dass bestimmte Dinge nicht mehr geschrieben werden. Dann wird das Instrument der Abmahnung zu einer Zensurmassnahme.

Überlegt

Ups, die Einladungsmail zur Party heute Abend enthält gar keine Postadresse. Mangels Handynummern erst mal ein panisches peinliches AW geschrieben. Dann aber vor dem Versenden noch mal überlegt. Und erstmals festgestellt, wozu das ordnungsgemäße Impressum eines Weblogs doch alles gut sein kann.

Trennungsprobleme

Ihr Mandatsverhältnis …

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die Verwirrungen entschuldigen, die durch an Sie gerichtete E-Mails entstanden sein mögen. Wie es zu dem Versand einer E-Mail vom 30.10.2006 unter der E-Mail Adresse des Unterzeichners kommen konnte, versuchen wir aufzuklären.

Ungeachtet möchten wir klarstellen, dass sich Herr Rechtsanwalt H. und Herr Rechtsanwalt W. beruflich getrennt haben.

Ihre Mandate werden bis auf Weiteres von den bisherigen zuständigen anwaltlichen Sachbearbeitern mit der gewohnten Sorgfalt fortgeführt werden. …

Mit freundlichen Grüßen

H.
Rechtsanwalt

Ich bin nicht Mandant bei Rechtsanwalt H. Am 30. Oktober habe ich auch keine E-Mails von ihm bekommen. Aber natürlich wünsche ich ihm trotzdem, dass die Trennung vom Partner unblutig verläuft. Auch wenn es derzeit ein wenig anders klingt.

Unzufrieden

Erstmals zweifelt die Mehrheit der Bundesdeutschen an der Demokratie. 51 Prozent sind laut einer Umfrage weniger bis gar nicht zufrieden mit dieser Regierungsform, berichtet Spiegel online.

Aus frischer Erfahrung möchte ich hinzufügen, an den Pools deutsch dominierter Hotels und an sogenannten Traumstränden liegt die Unzufriedenheitsquote bei mindestens 80 %. Allerdings zischt man dort auch schon ab 10 Uhr morgens kühles Singha. Die einen, weil sie wegen denen da oben so in Rage sind und sich sedieren müssen. Die anderen, weil sie das Gequatsche über die da oben nicht mehr hören können.

Zwei Welten

Nichts bemerkenswertes in der privaten Post. Außer einer Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf. Für eine Wohnung haben sie mich zum Strom- und Gaskunden gemacht. 32 Tage lang, bis zur Neuvermietung.

Stromverbrauch: 0. Gasverbrauch: 0.

Kosten (Grundpreis): 14,46 €.

Das entspricht ungefähr dem Monatslohn eine thailändischen Landarbeiters. Davon ernährt der sich und seine Familie. Ob mit Strom und Gas, ist allerdings eine andere Frage.

Wieder da

Nach knapp 20 Stunden unterwegs fasse ich mich kurz:

Bin wieder da.

Ich weiß gar nicht, ob ich ausplaudern darf, wer denn eigentlich hinter den Urlaubsvertretung(en) steckt. Ich werde das klären. Bis dahin belasse ich es bei einem großen Dankeschön an alle, die mitgemacht haben.

Hier geht es regulär weiter, sobald ich 30 Grad Temperaturunterschied verkraftet habe.

Heute, Kinder wird’s was geben!

Unsicheren Quellen zufolge (mein Erinnerungsvermögen) ist heute der Tag, an dem Udo „Der Lawblogger“ Vetter aus dem Urlaub wiederkommen wird. Bis dahin wie gewohnt: Katzencontent.

Und jetzt alle: Oh, ist die süüüüüß!

Verschnupft, eure Ashley

ABZB rules the Blog!

Hahahaha! Das hat sich der „Kallisti“ wohl so gedacht, dass er hier jetzt wieder auf ernsthaft machen kann. Nix da! Noch ist Udo im Urlaub und noch ist dieses Blog besetzt!

Deshalb möchte ich nicht etwa auf die neueste Ausgabe des Elektrischen Reporters hinweisen, in der es um die Welt der Hacker und Cracker geht, was irgendwie ja auch als Hintergrund zu Udos Content zu gebrauchen wäre. Eigentlich.

Aber.

Findet ihr singende Katzen nicht auch viel spannender?

Eure Ashley, die Gute

Die lustigsten Lawblog-Kommentare (in den vergangenen drei Tagen)

10. Der Lawblog-Leser will nicht bespasst werden, schon gar nicht so.

9. Wat isn hier los?

8. hi geschäftsmann,geht runter wie öl :-))

7. Wer in der ausbildung ist und kein kindergeld bekommt….bitte melden ich kann helfen….!!!!

6. Was mich ärgert, dass alle Handys unter die Neureglung fallen sollen, ohne überhaupt in irgendeiner Weise die Fähigkeiten des Handys zu beachten. Internetanbindung bei Handys via WAP oder UMTS bedeutet bei weitem noch keine Möglichkeit, vorhandenen Rundfunkangebote konsumieren zu können.

Wenn ich den ärgsten Rahmen an Toleranz annehme, kann ich bei einem zukünftig ausgebauten Fernseh-Internet-Angebot (was noch deutlich ausgebaut werden muss, wohlgemerkt) die Argumentation nachvollziehen.

Aber, hat jemand der ein WAP oder UMTS-Handy (ohne Radio) besitzt jemals versucht ein Video zu schauen? Oder gar einen Radiostream zu finden?
Es gibt dabei mehrere Punkte, die sehr fragwürdig sind:

1. Ein Bruchteil der aktuellen Handys ist Videostreamfähig. Ein nicht Videostreamfähiges Handys muss also, wenn es überhaupt ein Video abspielen kann, dieses Video downloaden (was auch nicht alle Handys abspielen können)Es kann also kein flächendeckendes, zeitlich unverzögertes Angebot einer Rundfunksendung angenommen werden.
2. Die Abrechnung beim Handyanbieter läuft, wenn man nicht zufällig einen entsprechenden Handyvertrag hat(und das haben die wenigsten) via Datenvolumen. Sprich man muss im Vergleich zum Internet 3mal bezahlen.(DSL-Flat als Internet Standart nehme ich mal an).Einmal zahlt man für den konkreten Empfang des Datenpakets, dann dafür, dass ich dieses Downloaden kann und das 3.mal für die GEZ. Hier könnte man bei den Handyanbietern ansetzen, GEZ-Gebühren mit der Nutzung der angebote einzutreiben. Dann wäre das transparent und fair.
In diesem Rahmen des bezahlten Datenvolumens sind Radiostreams ebenfalls utopisch, weil sie schlicht zu teuer sind.
3. Das WAP Angebot ist im Vergleich zum Internet auch heute noch mehr als dürftig. Kaum ein WAP-Seitenbetreiber bietet überhaupt deratige Streaming-Angebote an. Kostenlose Videodownloads sind die Ausnahme. Und ich kann sagen dass sich dies zukünftig auch nicht groß ändern wird, da es wegen der Vielfalt an verschiedenen Handytypen große technische Probleme gibt so dass diese Angebot weiter hinter dem des Internets stehen wird(Anbei sei erwähnt, dass ich in einer Firma arbeite, die Handysoftware bereitstellt, wobei ich so einen umfassenden Einblick in Handysfähigkeiten hab).
Das Internet im Vergleich bietet einheitlichere Plattformen, bei den Handys varriert jeder Handystyp, hier kann es keine Gleichbehandlung geben.
4. Der Datentransfer via WAP zeichnet sich durch eine geringe Bandbreite aus, sprich die Videos haben eine sehr geringe Qualität wobei die Darstellungsqualität auf dem Handy dann noch von der Leistungsfähigkeit des Handys selber abhängt und je nach Typ herab/- oder heraufgefahren wird.
Ein Vergleich hierzu: der eine besitzt einen Trabant, der andere einen Ferrari, es wiederspricht dem Rechtsgefühl gleiche KFZ-Steuer zu bezahlen. Bei der GEZ jedoch ist das bislang möglich.
5. Benutzer von Schwarz/Weiss Handys haben auch WAP-fähige Handys. Sind auch ans Internet “gebunden”. Können aber das Spektrum nicht erfassen.
6. UMTS und WAP unterscheiden sich in ihrer Leistungsfähigkeit, so dass eine einheitliche Erhebung bei weitem nicht legitimiert ist. Wobei für das UMTS-Angebot immernoch die gleichen Einschränken (siehe oben) gelten.
7. Die Nutzung von WAP-Angeboten ist sehr gering im vergleich zur Verbreitung der Handys. Von denjenigen die WAP regelmäßig nutzen hat ein Bruchteil ein Handys, welches das volle Spektrum adequat darstellen kann und von diesem Bruchteil nutzt (siehe Ausland) wiederrum ein sehr geringer Bruchteil diese Handys-Video-Funktion.
Es ist aber in diesem Rahmen seitens der GEZ besser, alle abzukassieren. Das ist schlicht ungerecht.

Es stört mich, wie dreist man die Gelegenheit nutzt, sich an neue Entwicklungen der Digitalisierung “anpasst”, ohne jedoch die Vielfältigkeiten zu beachten. Da seitens der GEZ mit den neuen Reglungen in jedem Fall die Kasse klingelt, mit einer Beachtung oben genannter Deteils diese Kasse weniger klingelt ist es klar, dass man einen Mehraufwand scheut. Hier wird Fairness oder Gerechtigkeit nicht beachtet, und dass in einem Land, dass für seine Bürokratie berühmt ist.
Es gibt ein Sprichwort, was ich jedoch nur sinngemäß zusammenkriege:
“Wenn Ungerechtigkeit zum Gesetz wird, hat das Volk das Recht und die Pflicht dagegen aufzustehen.”
Schönen Tag noch.

5. Hoffentlich ist Hr. Vetter nichts passiert.

4. Hm, wieso werden hier keine Trackbacks angezeigt =(?

3. Oh, sorry meine E-Mail vergessen. ;-) (…)

2. (…) lawblog fördert und verherrlicht den Sittenverfall!

1. Wenn der Vetter solche Idioten als Freunde hat findet er nie eine Freundin. Verstehe den Unterschied zu RTL 2 nicht. Was ist so schlecht daran lesen und schreiben zu können.
Dumm macht auf Dauer nicht glücklich

Beste Grüße, eure Ashley