Passwort der Polizei

Wer sich im Internet auf die Spuren von Bastian B. begibt, dem Amokläufer von Emsdetten, liest Folgendes: „Diese Website wurde gesperrt.“ Oder er wird aufgefordert, das Passwort der „Polizei NRW“ einzugeben. Überdies legen die Behörden Mirrorseiten lahm, heißt es in einem Bericht auf gulli.

Weder der Abschiedsbrief, der es sicher wert wäre, im Schulunterricht behandelt zu werden, noch die sonstigen Inhalte verwirklichen Straftatbestände. Was also ist der Grund für das Einschreiten? Stellen die Texte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar? Das kann ich nicht erkennen, es sei denn, man fasst darunter auch den Wunsch, dass der junge Mann nicht zum Märtyrer stilisiert wird.

Dann wird die Polizei aber endgültig zur moralischen Instanz. Gute Nacht, kann ich da nur sagen.

Nachtrag 1: Die Polizei hat eine Presseinformation veröffentlicht. Darin heißt es: „Die in den Medien dargestellten Tagebuchaufzeichnungen sind nach bisherigen Erkenntnissen authentisch vom Täter. Die im Internet vom Täter eingestellten Inhalte sind im Web so weit gestreut, dass diese immer wieder auftauchen und aufzufinden sind. Eine polizeilich veranlasste Sperrung / Blockierung ist aus diesem Grunde im Moment unmöglich.“

Nachtrag 2: unfehlbar.net analysiert die Rechtslage.

Cicero: Skeptische Fragen in Karlsruhe

heise online berichtet über die Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Cicero-Affäre:

Mehrere Verfassungsrichter konfrontierten die Regierung mit kritischen Nachfragen. Da nach der derzeitigen Lesart der Gerichte ein Journalist schon durch die bloße Veröffentlichung vertraulicher Dokumente in den Verdacht einer Beihilfe geraten könne, bestehe keine wirkliche Hürde gegen Ermittlungen, sagte Wolfgang Hoffmann-Riem, in dem Verfahren als Gerichts-Berichterstatter federführend. Sein Kollege Reinhard Gaier vermutete ein strukturelles Problem: „Was der Gesetzgeber will – nämlich einen prophylaktischen Schutz der Pressefreiheit – findet nicht mehr statt.“

Das lässt hoffen.

Übliche Höhe

Bekanntlich mussten Sie in zurückliegender Zeit abgemahnt werden, Ihren Komposthaufen auf eine allgemein übliche Höhe zu reduzieren. Ihnen dürfte bekannt sein, dass die übliche Höhe von Komposthaufen bei 1 m bis 1,20 m liegt.

Man lernt nie aus.

Gelbe Scheine bleiben aus

Die Mitarbeiterin einer Mandantin ist krank. Schon länger als sechs Wochen. Die Mandantin muss also keinen Lohn mehr zahlen. Anscheinend zieht die Angestellte daraus den Schluss, dass sie auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr einreichen muss. Jedenfalls hat sie meiner Mandantin seit Wochen keinen gelben Schein mehr geschickt. Die letzte Bescheinigung nennt als voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit den 2. November 2006.

Die Vorlagepflicht besteht unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht und damit auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungspflicht.

Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 98 Randnummer 125

Das macht Sinn. Immerhin muss der Arbeitgeber seinen Personaleinsatz planen.

Bleibt nur die Frage nach der richtigen Sanktion. Mein Vorschlag: Abmahnung. Die Mandantin zieht aber einen höflichen Brief vor. Das kann ich respektieren.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Siegburg: Tatablauf noch unklar

Obwohl die drei mutmaßlichen Mörder aus der Jugendhaftanstalt Siegburg in der vergangenen Woche „mehrfach“ von Kriminalbeamten und einem Staatsanwalt vernommen worden sind, mochte die Staatsanwalt Bonn noch immer keine Einzelheiten nennen.

Über eine Woche nach der Tat beschrieb Behördensprecher Fred Apostel in seinem äußerst kargen Zwischenbericht lediglich mit dürren Worten die Arbeit der sechsköpfigen Mordkommission: 12 Justizvollzugsbedienstete und 13 Gefangenen seien als Zeugen gehört worden. Die Sicherung der Spuren „mit der gebotenen höchsten Genauigkeit“ sei noch nicht abgeschlossen, auch der Tatort (die Gemeinschaftszelle) ist weiter versiegelt.

Apostel macht „ermittlungstaktische Gründe“ geltend und informiert deshalb weder über das Obduktionsergebnis noch über weitere Ermittlungen – es gebe noch keine verlässliche Beurteilung des Tatgeschehens. (pbd)

Strafe für Urlaub

Am Arbeitsgericht Köln ging es heute um eine Prämie. Der Arbeitgeber hatte die Prämie für September 2006 nicht gezahlt, weil die Angestellte in dem Monat drei Tage krank war und zweieinhalb Wochen Urlaub hatte.

Der Arbeitgeber berief sich auf folgende Regelung:

Bei übermäßigen Fehlzeiten (>20 % Krankheit der Arbeitstage) entfällt die Grundlage für den Bonus…

Nach seiner Auffassung gehört auch der Urlaub zu den Fehlzeiten. Jedenfalls müsse der Urlaub aber aus den „Arbeitstagen“ rausgerechnet werden, so dass die drei Krankheitstage mehr als 20 % der Restarbeitszeit im Sinne der Vereinbarung ausmachten.

Die Richterin reagierte, wie zu erwarten: Urlaub ist keine vorwerfbare Fehlzeit, sondern gesetzlich vorgeschriebene Freistellung. Wer Urlaub nimmt, darf dafür nicht bestraft werden. So die klare Regelung im Bundesurlaubsgesetz. Das hatte ich der gegnerischen Anwältin auch schon am Telefon gesagt, Tage vor dem Termin. Aber irgendwie scheint man auf der Gegenseite die eigene Argumentation so brillant gefunden zu haben, dass man es tatsächlich auf einen Gerichtstermin ankommen ließ.

Nun ja, letztlich gut für die Mandantin. Hätten wir uns außergerichtlich noch auf 2/3 verständigt, kriegen wir jetzt alles. Weitere Sorgen muss sie sich wegen dieses Chefs ohnehin nicht machen. Das Arbeitsverhältnis ist mittlerweile beendet.

Gerichtspost für Premiere

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Fernsehsender Premiere verklagt, berichtet beck-aktuell. Es geht um Schadensersatz für Smartcards, die Kunden – so Premiere – bei Vertragsende nicht zurückgeschickt haben.

150 Kunden haben gegenüber der Verbraucherzentrale eidesstattlich versichert, dass sie die Karten an Premiere gesendet haben, der Fernsehsender aber gleichwohl behauptete, die Karten seien nicht eingetroffen. Bei einer so hohen Zahl will die Verbraucherzentrale nicht mehr an Zufall glauben oder daran, dass alle Karten auf dem Postweg verloren gegangen sind. Im Wege der Sammelklage fordert die Verbraucherzentrale jetzt für 50 Kunden das Geld zurück.

Hoffentlich kommt die Gerichtspost an.

Amokläufer hatte Gerichtstermin

Der Amokläufer von Emsdetten hat sich selbst gerichtet, das hat die Obduktion ergeben. Danach schoss sich der 18-Jährige mit einem Vorderladergewehr eine 5 Millimeter dicke Bleikugel durch den Mund in den Kopf. Dieser Schuss war sofort tödlich, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwer der Nachrichtenagentur pbd.

Die Geschossgase verursachten eine großflächige Gesichtsverletzung; deshalb sei der Tote gestern nicht „per Augenschein“ sofort zu identifizieren gewesen. Heute hätte sich der 18-jährige vor dem Amtsgericht Steinfurt verantworten müssen: Er trug im Sommer bei einem Open-Air-Konzert eine automatische Pistole (Walther P 88-9) und einen Teleskop-Schlagstock bei sich, obwohl er lediglich einen kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen besaß. (pbd)

Iudex non calculat

Aus dem Beschluss eines Amtsgerichts:

… wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. … Der Angeklagte hat an den Nebenkläger zu Händen von Rechtsanwalt Vetter … 1.000,00 € zu zahlen. Dem Angeklagten wird nachgelassen, diesen Betrag in fünf Raten à 250,00 € zu zahlen.

Zwei Stunden

Es steht mal wieder eine Einkommenssteuererklärung an. Und zwar dringend. Zwei Stunden hat es gedauert, bis ich die Unterlagen für den Steuerberater vorbereitet hatte. Eigentlich nicht lange. Jedenfalls nicht im Verhältnis zu den Qualen, die es mir bereitet hat, mich monatelang vor diesem Kram zu drücken.

Express-Entscheidung

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, meinem Mandanten Körperzellen zu entnehmen, um seine DNA speichern zu können (§ 81g Strafprozessordnung). Der Mann ist wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.

Allerdings sprechen gravierende Umstände dagegen, dass er erneut straffällig werden wird. Hierzu habe ich eine schöne Stellungnahme ans Amtsgericht diktiert. Bevor diese allerdings geschrieben ist, erreicht mich die Nachricht meines Mandanten, dass das Amtsgericht entschieden hat. Vor Ablauf der Äußerungsfrist. Zu seinen Gunsten.

Die Begründung reiche ich trotzdem ein. Könnte ja sein, dass sich noch eine Instanz mit der Sache beschäftigen muss.

Maximal acht Wörter

Die SZ berichtet vom Credo eines Rhetoriktrainers:

… und zählt die acht Gebote der Wirksprache auf: Machen Sie kurze Sätze (maximal acht Wörter)! Reden Sie in der Gegenwart! Vermeiden Sie Relativsätze! Streichen Sie das Wort „und“! Sprechen Sie in der direkten Rede! Benutzen Sie lieber Bilder als das korrekte Fachwort! Verbieten Sie sich Worthülsen wie „dynamisch“ oder „effizient“ und Weichmacher wie „vielleicht“ oder „ein bisschen“! Appellieren Sie an das Gefühl statt an den Verstand!

Der Appell an das Gefühl ist allerdings riskant. So was taugt nur bei einer Zielgruppe, die kurzfristig eine (Kauf-)Entscheidung treffen muss. Alle anderen finden das im Moment zwar rührend, später setzt aber der Kater ein.

Trotzdem danke schön, damit haben wir viel Geld gespart.

Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.

Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur verlangen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen von erheblichem Ausmaß handelt.

Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums und bei heise online.

Guthaben

Ob es sich überhaupt lohnt, einen Scheck über 5,89 € auf dem Privatkonto einzulösen? Ich spare mir den Blick ins Preisverzeichnis der Deutschen Bank und lasse mich bei der nächsten Quartalsabrechnung überraschen.

Es handelt sich übrigens um ein Guthaben aus meinem kurzen Zwischenspiel als Strom- und Gasanschlussinhaber. Wieso dieses Guthaben nicht gleich bei der Endabrechnung berücksichtigt werden konnte, wird sicher einst McKinsey klären.