Bruch nach dem Freispruch

Aus dem Urteil eines Jugendrichters:

Nachdem die Angeklagten am Morgen des 11. April 2006 in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren von dem Tatvorwurf des zweifachen Diebstahls freigesprochen worden waren, … schlug der Angeklagte D. gegen 16.45 Uhr die hintere Seitenscheibe des Pkw des Geschädigten S. ein. Sodann entnahm der Angeklagte A. aus dem Innenraum des Fahrzeugs … einen Laptop der Marke Fujitsu Siemens sowie diverse persönliche Papiere. … Sodann flohen die Angeklagten.

Dafür, dass es derselbe Richter war, ist das Urteil noch milde ausgefallen.

Kritik behindert die Polizei

Kritische Äußerungen zu Massengentests „verunsichern ungerechtfertigt die Bevölkerung und behindern eine effektive Strafverfolgung“. Meint der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Wilfried Albishausen. So steht es in einer von ihm selbst verfassten Pressemitteilung.

Der Beamtenfunktionär kanzelt so Anmerkungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar in der Berliner Zeitung ab. Schaar plädiert für einen sensiblen Einsatz solcher Massentests. Er warnt insbesondere davor, die Reihenuntersuchung zur Standardmaßnahme zu machen. Schaar weist darauf hin, dass die geltende Rechtslage und insbesondere die Verfassung so eine Entwicklung nicht decken würden. Eine Einschätzung, mit der er nicht alleine steht.

Aber was soll man mit Leuten diskutieren, die sachliche Äußerungen als „Effekthascherei“ abtun und diese sogar in die Nähe der versuchten Strafvereitelung rücken? Mein Vorschlag wäre, Herrn Albishausen mal auf sein Demokratieverständnis zu untersuchen. Einen Anfangsverdacht liefert er ja selbst. Und möglicherweise rechtfertigt das Ergebnis auch einen Reihentest im BDK-Vorstand.

(Danke an Mattias Schlenker für die Links)

Blogdieb

Da baut sich mal wieder jemand sein Blog mit den Texten anderer Autoren:

PlanetMindPoison

HALLO PLANETMINDPOISON, Du bist ein KLEINER, FIESER CONTENTDIEB. Du hast genau 24 Stunden Zeit, die Inhalte des law blog zu entfernen. Solltest du deine eigene Seite nicht lesen, Pech für dich.

Der nächste Brief kostet nämlich richtig Geld.

(Danke an Ronny Jahn für den Hinweis)

Mahnung, bitte

Im Fall eines Bekannten hatte ich keine Wiedervorlage notiert. Warum auch? Schließlich kennt man sich, und da wird eine Rechnung doch kaum ignoriert werden. Noch dazu, wenn die Endsumme ziemlich human ausgefallen ist.

Wie es aussieht, ist der Betrag offen. Und zwar seit September 2004.

„Rechnung? Ja, klar. Die ist noch offen. Aber du hättest mir ruhig mal eine Mahnung schicken können…“

Das Gespräch fand vor vier Wochen statt. Gezahlt hat er immer noch nicht. Wahrscheinlich ist er jetzt sauer, weil ich ihm eine Mahnung geschickt habe.

Links 19

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Handelsgut Scheinvaterschaft;

Sex-Zwangsarbeit im KZ;

FDP: Immunität von Abgeordneten aufheben;

Frankreich: Verfassungsgericht kippt Pauschalstrafe für Filesharer (Tobias Bauer);

China: Genickschuss für Diebstahl;

Mit 12 Kameras die Nachbarn im Blick;

Erotikstar für 84 Euro;

Touareg- und Cayenne-Fahrer: bitte nicht klicken (Video);

Nichtraucherpapst hat Lungenkrebs;

„Mich hält in Düsseldorf nichts mehr“;

Schluss mit Heidi-Salaten: Jetzt kommen die Megaburger.

Pro bono

Gerade den Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt.

Wenn ich vorher geahnt hätte, was die so abfragen und wie die Formulare gestaltet sind, hätte ich das nicht pro bono gemacht. Alter Kumpel hin, alter Kumpel her.

Abofallen ohne Geldverkehr

Die Luft für Anbieter von Abofallen im Internet wird dünner. verbraucherrechtliches zitiert aus dem Schreiben eines Payment-Anbieters. Danach hat die Staatsanwaltschaft München I der Firma mitgeteilt, dass man bei angeblichen Probeabos künftig doch in Richtung Betrug ermitteln wird, wenn sich für den Kunden nur aus dem „Kleingedruckten“ ergibt, dass sich der Vetrag nach kurzer Zeit automatisch verlängert:

Dies bedeutet, dass Sie als Anbieter zukünftig bei derartigen Fällen von der Staatsanwaltschaft München mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlichen Betruges rechnen müssen.

Der Payment-Anbieter zieht auch gleich die Konsequenz:

Zur Vermeidung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen oder auch etwa die ******** können zukünftig ausschließlich Forderungen aus Abonnement-Verträgen bearbeitet werden, bei denen sich aus der Anmelde- bzw. Eingabemaske eindeutig ergibt, dass ein sich automatisch verlängernder Abonnement-Vertrag abgeschlossen wird.

Keine Schufadrohung nach Widerruf

Macht ein Mobilfunkkunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, darf ihm die Telefonfirma nicht mit einem Schufaeintrag drohen. Genau das war einem Rechtsanwalt passiert. Obwohl er den Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hatte, wertete der Anbieter sein Schreiben als unrechtmäßige Kündigung und wollte den Vorgang der Schufa melden.

Das Amtsgericht Mainz hat nun auf Antrag des Kunden eine einstweilige Verfügung gegen die Telefonfirma erlassen, berichtet heise online.

(Danke an Erik Schmidt und Mattias Schlenker für den Link)

37 bis 41

Wie steht es denn um unsere Gebühren?

Da ist mir was Blödes passiert. Ich bin gerade im Urlaub, rufe ja vom Handy aus an. Wollte eigentlich Onlinebanking machen, geht doch so gut vom Internetcafé.

Und?

Ich habe extra ein paar Geheimzahlen notiert für Überweisungen. Wissen Sie was, die Bank will jetzt nicht irgendeine Geheimzahl vom Zettel. Nein, ich soll die 19 eingeben. Die 19 habe ich aber nicht dabei! Ich habe 37 bis 41, aber die werden nicht abgefragt.

Dann überweisen Sie doch nach Ihrem Urlaub.

Gerne, und Sie sind auch nicht böse?

Nö.

(Bei originellen Begründungen nie.)

Weisung von oben?

„Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung eingelegt.“

Das wundert mich doch etwas. Immerhin hat der Richter eine happige Freiheitsstrafe verhängt. Sogar einen Monat Monat mehr, als die Staatsanwältin beantragt hatte.

Könnte am neuen Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft K. liegen. Erst neulich hat mir eine Kollegin erzählt, der wäre ein scharfer Hund.

Der Flurfunk liegt anscheinend nicht immer falsch.

Nicht quälen

Ein Mandant möchte einen Termin. Unbedingt heute. Um eine Klageerwiderung zu besprechen. Der Schriftsatz musste schon vor etlichen Tagen beim Gericht sein. Doch trotz mehrmaliger Zusage, dass der Beklagte sich meldet, kriegte ich kein Feedback.

Zum Glück hatte ich einen Entwurf fertig, den ich einreichen konnte. Dass dieser Schriftsatz längst raus ist, sage ich ihm am Mittwoch. Für den Tag hat er seinen Termin gekriegt. Ich will ihn wirklich nicht quälen; ich kann nicht früher.

Aber falls ihn jetzt die Ungewissheit ein wenig plagt, muss ich wohl damit leben.

Kleine Beute, großes Risiko

Eine mutmaßliche Diebin hat am Wochenende für gebrauchte Schuhe ihr Leben riskiert. Die 48-jährige Frau hatte auf einem Flohmarkt in Gelsenkirchen ein Paar benutzte Schuhe gestohlen. Damit flüchtete sie über eine Straße, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Nachdem ein Autofahrer sie anfuhr, blieb die Frau regungslos liegen.

Als ihr Passanten zu Hilfe kommen wollten, erwachte sie, schlug wild um sich, flüchtete weiter und konnte erst auf einem Parkplatz gestellt werden. Ihre Kopfverletzungen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei leitete ein Diebstahlsverfahren ein: Der Wert der Schuhe liegt bei drei Euro. (pbd)