Vorhin in aller Frühe Nachbarn begegnet, die Koffer in ein Taxi wuchteten:
Wir fliegen noch mal, bevor man sich dafür schämen muss.
Ich bin sicher, die Frau hat es witzig gemeint. Nur es klang nicht so.
Vorhin in aller Frühe Nachbarn begegnet, die Koffer in ein Taxi wuchteten:
Wir fliegen noch mal, bevor man sich dafür schämen muss.
Ich bin sicher, die Frau hat es witzig gemeint. Nur es klang nicht so.
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Bezirksregierung dort eine offensichtlich rechtswidrige Verfügung aus der Hand geschlagen. Mit der war ein Lehrer verpflichtet worden, seine für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.
Zur Begründung hieß es in Absprache mit dem Schulministerium, es gehöre zum traditionellen Berufsbild des Lehrers, Teile seines Gehalts für die Beschaffung von Schulbüchern „für den von ihm zu verantwortenden Unterricht“ einzusetzen. Das Gerichts widersprach in seinem Eilbeschluss (AZ 4 L 471/06): „Bestehende Regelungen legen eher den Schluss nahe, die Beschaffung von Lehrmitteln ist nicht Aufgabe des Lehrers“.
Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Hintergrund: Schulbuchverlage und Schulbuchhändler sind in jüngster Zeit (mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung) dazu übergegangen, kostenlose Lehrerexemplare nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. (pbd)
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Schufa will Negativeinträge schneller löschen;
– Hysterie um eine kleine Giftspinne;
– OK in Hamburg: Es mussten erst die Bayern kommen;
– Top 8 Excuses für Stealing Other Peoples’s Content;
– Heise-Forenurteil: Berufung wird verhandelt;
– Viele Betriebsrentner bekommen zu wenig;
– Frauen wollen bei Papstmesse gebären;
Lukas Podolski muss damit leben, dass ihn Einslive durch den Kakao zieht. Eine Klage des Fußballers gegen „Lukas‘ Tagebuch“ blieb erfolglos, berichtet die Welt. Podolski will die Entscheidung akzeptieren.
Drei Jahre Gefängnis auf Bewährung. kassiert Mel Gibson für seine flotte Trunkenheitsfahrt. Bei uns gibt es für so etwas allenfalls Geldstrafe, vielleicht 60 Tagessätze.
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Coole Sache. Zumindest für mich.
Von RA Dominik Boecker
Das MarkenBlog berichtet im Beitrag „VIRTUALDUB – jüngere Marke vs. älteren Softwaretitel“ von Abmahnungen aus der am 16.01.2006 angemeldeten und am 31.05.2006 eingetragenen Wortmarke VIRTUALDUB.
Rollt hier die nächste große Abmahnwelle?
„Haben Sie auch so etwas wie – Tüten?“
Die Kundin schien wirklich in Sorge zu sein, dass der griesgrämige Mob in der Schlange sie für diese Frage lyncht. Oder ihr die Kassiererin einen sofortigen Platzverweis erteilt.
„Ach, die sind hier aus Papier.“ Ich wette, die Frau hat heute Abend was zu erzählen. Von ihrem ersten Besuch im Biosupermarkt.
„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“
Auch die zweite Mahnung per E-Mail bleibt unbeantwortet.
Und ich habe dem Mann sogar noch das komplette Fremdgeld weitergeleitet, weil es für ihn eilig war und ich keinen Bock Zeit hatte, eine Rechnung zu machen und meine Kosten gleich abzuziehen.
Idiot. Bezieht sich ausschließlich auf mich.
Briefe von Untersuchungsgefangenen werden gelesen. Mehr oder weniger. Da ist es nicht schlau, in einem Brief an die Freundin zu schreiben: Der Sowieso schiebt alles auf mich und den Sowieso II und spielt zu Unrecht nur den Mitläufer.
Jetzt ist der Brief beschlagnahmt – als Beweismittel gegen den Schreiber.
Die Entschuldigung ist wortreich. Ich fasse zusammen: Leider können wir Ihnen den Telefonanschluss nebst DSL noch nicht zur Verfügung stellen. Wir bedauern, dass Sie jetzt schon vier Monate warten. Probleme mit der Telekom, Wartezeiten, Kapazitätsengpässe. Wir schreiben Ihnen deshalb für jeden Monat seit Vertragsbeginn 10 € gut.
Der Kunde soll also monatlich 40 € für einen Anschluss zahlen, den es noch gar nicht gibt. Mein Mandant, der mir die Schreiben vorhin zeigte, hätte das alles fast geschluckt. Aber nach mittlerweile neun Monaten Wartezeit wird ihm die Handyrechnung zu hoch. Jetzt allerdings freut er sich, dass ihm die Telefonfirma um die 360 € schuldet.
Herr S. bittet dringend um Rückruf. Ist ab morgen, 9.30 Uhr, wieder zu erreichen.
Der Herr Niggemeier mutmaßt, ich führe ein glückliches, behütetes Leben.
Ich möchte das nicht dementieren. Auch wenn man an den Ecken und Kanten kräftig feilen könnte.
Vielleicht schreibe ich deshalb oft über Nebensächliches, das die Welt nicht wirklich dreht. Ich werde mal darüber nachdenken. Es aber mit Sicherheit nicht ändern.
Wer sonst noch unverlangte Mails und Anrufe von einem Dr. Frank Huber kriegt, kann sich in den Kommentaren bei ix ein Bild machen, wer da nervt. Und ob er mit so jemandem wirklich reden möchte.
Diese Seite bleibt ohnehin reklamefreie Zone.
Wegen eines Wasserschadens gibt es Streit mit einer Vermieterin. In den Partykeller eines Einfamilienhauses ist Wasser eingedrungen. Der vom Mieter verlegte Laminatboden ist aufgequollen. Die Vermieterin weigert sich, den Schaden zu erstatten, und zwar aus zwei Gründen:
1. „Für die Verlegung des Laminats ist keine Genehmigung eingeholt worden.“
2. „Kellerräume sind nicht für einen längeren Aufenthalt von Personen bestimmt, sondern dienen der Lagerung von Gegenständen, die normalerweise in Kellerräumen abgestellt werden (Vorräte in Dosen, Werkzeuge etc.).“
Also, wenn der Gegenseite hier nichts besseres einfällt, sehe ich einem Rechtsstreit gelassen entgegen.