Links 17

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

FAZ: Werden wir alle Paparazzi?

Snakes on a Plane: Best worst film 2006 (via Handakte);

GEZ-Gebühr für Computer: Länder sehen keinen Änderungsbedarf;

PowerPoint: Vorsicht vor falschen Kreisen;

Prepaid-Guthaben: auch Vodafone vor Gericht;

Scheckkartendaten – per SMS an die „Mafia“;

Waldbrände: dicke Luft in Südostasien;

Beamter erfindet Neubürger;

Mit Hartz-IV-Fahndern unterwegs;

Wie man sein Arbeitszeugnis selbst schreibt (via Obiter Dictum).

Klage als Heimspiel

Es ist schon merkwürdig, wenn man eine Versicherung verklagt. Und dann an die gleiche Versicherung schreibt, damit sie dem Mandanten Rechtsschutz gibt. Ebenso merkwürdig: In elf Jahren als Anwalt habe ich, soweit ich mich erinnere, nicht einmal das Gefühl gehabt, dass eine Rechtsschutzversicherung Zicken macht, bloß weil der Prozess sich gegen eine andere Abteilung des Hauses richtet.

Sollte es da wirklich so was wie eine Chinesische Mauer geben? Oder haben Versicherungen in diesen Konstellationen besondere Angst vor Beschwerden? Wie auch immer, der oft gehörte Rat, den Rechtsschutz möglichst nicht da abzuschließen, wo man sonst versichert hat, ist nicht zwingend. Schaden kann es allerdings auch nicht.

„Gelbe Karte“ für junge Straftäter

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

In ihrem Bemühen, die Jugendkriminalität zu bewältigen, füllt Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) alten Wein in neue Schläuche. Das allerdings mit hoch gekrempelten Ärmeln. Das Motto „Erziehung statt Strafe“ heißt seit gestern nicht mehr fachlich-hochgestochen „Diversion“. Stattdessen wird gefährdeten Jugendlich ab sofort die „Gelbe Karte“ gezeigt.

Weiterlesen

Der Kollege u.a.

Aus einem Urteil:

… hat das Amtsgericht Leverkusen in der Sitzung vom 7. Juni 2006, an der teilgenommen haben:

Richterin H.
als Richter

O., Justizangestellte
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle …

Ach so, die „Rechtsanwälte Vetter u.a.“ waren als Verteidiger auch noch anwesend. U.a. hat aber nicht so viel gesagt.

Abmahnungen für Musikportale

Die Verbraucherzentralen mahnen Musikportale ab. Torsten Kleinz berichtet in der Zeit:

Im Auftrag des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbz) hat Rechtsanwalt Till Kreuzer die Geschäftsbedingungen der führenden Download-Portale unter die Lupe genommen. Herausgekommen ist ein 153-seitiges Konvolut, das die oft widersprüchlichen Vertragsbedingungen aufzeigt, die die Downloadshops ihren Kunden zumuten.

Die Verbraucherschützer sahen hierin nicht nur Unklarheiten, sondern auch Verstöße gegen das deutsche Recht: Vier Anbietern schickten sie deshalb eine Abmahnung zu. Apple untersagt es den iTunes-Nutzern zum Beispiel, die erworbene Musik auf nicht-lizensierten Geräten abzuspielen und behielt sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu verändern. Die Deutsche Telekom erhielt für das Downloadportal Musicload eine Abmahnung, weil die Vertragsbedingungen schlicht unverständlich seien. Auch der Downloadshop von Nero und das Ebook-Portal Ciando bekamen einen bösen Brief der Verbraucherschützer.

(Link gefunden in der Handakte)

Bayern: Knöllchenskandal sorgt für freie Fahrt

In rund 200 Gemeinden Bayerns gibt es derzeit keine kommunalen Radarkontrollen mehr, berichtet Focus online. Der zuständige Zweckverband soll sich unter dem Druck eines Prüfberichts kurzerhand aufgelöst haben.

Die Kontrolleure haben laut Focus herausgefunden, dass massenweise Knöllchen gegenüber Politikern, Prominenten und Funktionären niedergeschlagen wurden. So soll in Garmisch-Partenkirchen eine komplette Messserie unter den Tisch gefallen sein. Die Radarfalle hatte vornehmlich Sportler, Funktionäre und Besucher geblitzt, die nach einem Skirennen nach Hause fuhren.

Den Gemeinden sollen jetzt Millionenverluste drohen. Den Autofahrern eher weniger; ab sofort blitzt sie nur noch die Polizei.

Links 16

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Ein Autor wird vernichtet;

Quelle spamt;

BILD-Paparazzi: ein riskanter Nebenjob?;

Ente, klassisch;

500 DSL-Router – für einen Anschluss;

Schuldner sticht auf Gerichtsvollzieher ein;

Anwalt im Damenkleid (Thomas Bock);

Gericht: Bild.de muss Werbung sauber kennzeichnen;

Dr. Neuling sucht seine Kinder;

Null Promille für Fahranfänger;

Der Callboy und die Blogger: Annäherung in 401 Kommentaren.

Danke, Anke

In einer Uraltsache muss mir eine Behörde 72 % der Verfahrenskosten erstatten. Ich schicke meine Rechnung für das Vorverfahren. Dabei nehme ich 2/3 des Gebührenrahmens aus § 116 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Da es für das Vorverfahren im Sozialrecht keine eigenständige Regelung gab, hat das Bundessozialgericht mal geurteilt, dass § 116 BRAGO entsprechend anwendbar ist.

Die Behörde schreibt zurück, § 118 BRAGO ist anwendbar. Sicher, auch das ist eine Meinung, die in den einschlägigen Kommentaren erwähnt wird. Ich schließe mich ihr sogar gerne an und schreibe meine Rechnung um.

Sie fällt nun um knapp 100 Euro höher aus.

Winkeladvokat

Wenn die Liebe erloschen ist, wird der Ton rauer:

Ich möchte hierzu keinen Kommentar, weder von dir oder deinem Winkeladvokaten. Mein Entschluss ist endgültig und unwiderruflich.

Endgültig und unwiderruflich sind überholt. Der Gegner ging auch zum Anwalt. Der hat ihm dringend zu einem Vergleich geraten. Möchte nicht wissen, wie der Mann insgeheim meinen Kollegen tituliert.

Rechner bleiben da

Aus einem Durchsuchungsbeschluss:

Handelt es sich dabei um (fest eingebaute) Festplatten, kann die ansonsten erforderliche Beschlagnahme des gesamten Rechners in der Weise durch den Beschuldigten abgewendet werden, dass er sich mit der Kopie der entsprechenden Dateien auf externe Datenträger … einverstanden erklärt.

Dieser Satz hat verhindert, dass ein ganzer Betrieb lahm gelegt wird.

Arbeitsamt: Erlasse im Netz

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Wuppertaler Erwerbslosenverein „Tacheles e.V.“ hat es geschafft, die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einer gläsernen Behörde zu machen. Tacheles hatte vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz im Rücken auf Auskunft geklagt. Und siehe da: Obwohl das Verwaltungsgericht zuständig gewesen wäre, stimmte die BA einem Vergleich zu, der inzwischen rechtskräftig ist.

Die Bundesagentur stellt jetzt nach und nach Informationen ins Internet, die vorher mit „NfD“(„Nur für den Dienstgebrauch“) versiegelt waren. Tacheles-Sprecher Harald Thomé sagt: “Das ist notwendig! Damit gibt es die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob Vorschriften auch richtig angewendet werden.“

Er geht noch einen Schritt weiter: „Arbeitslose können jetzt mögliche Rechtsbrüche der Arbeitsagentur nachweisen!“. Das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ trat am 1. Januar des Jahres in Kraft. Darauf hatte Tacheles (hebräisch-jiddisch für: offen miteinander reden) geradezu gewartet. „Die BA ist als größte Sozialbehörde direkt oder indirekt für die Verwaltung und Existenzsicherung von mittlerweile über 8 Millionen Menschen zuständig“, sagt Thomé. Ihn und den Verein interessierte sehr, was „bei der zentralistisch geführten“ Agentur fast täglich an Dienst- und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Leistungsberechtigten erlassen wird.

Der Verein reichte Mitte Mai seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem nicht zuständigen Sozialgericht ein. Der Kammervorsitzende Tobias Kador hätte eigentlich das Verfahren an das Verwaltungsgericht abgeben müssen, sah aber bei der Bundesagentur “guten Willen“. Der kam, wie Bundesagentur-Sprecher Ulrich Waschki erklärt, „aus vorauseilendem Gehorsam vor dem Gesetz“.

Doch die Umsetzung sei schwierig. Die Sachbearbeiter müssten neben ihrer Arbeit alle Papiere durchsehen, ob nicht doch delikate Angaben zurückgehalten werden müssen. Aber wertvolle Informationen für Arbeitssuchende, etwa, was die BA in ihrer internen Wissensdatenbank denn nun für einen „angemessenen Wohnraum“ hält, werden ins Internet gestellt.

Dort ist bereits nachzulesen, dass die Bundesagentur persönliche Profile verwendet. Solche „Handlungsempfehlungen“ für die Sachbearbeiter und alle internen „Geschäftsanweisungen“ werden, so sieht es der Vergleich vor, bis Ende des Jahres veröffentlicht. Damit allerdings ist die elektronische Bekanntmachung der bislang vertraulichen Interna nicht zu Ende: „Das ist ein fortlaufender Prozess“, sagt Bundesagentur-Sprecher Waschki, „wir werden die Angaben ständig aktualisieren“. (pbd)

Links 15

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

How to concentrate on writing;

Endlich wieder gefährliche Bürostühle;

Uran im Sprudel – bloß nicht drüber sprechen (Matthias Schlenker);

Rauchverbot rückt näher;

Giftpfeile zwischen München und Hamburg;

Aufstand per Mausklick: Viele Weblogs im Iran;

Das Reißverschlussverfahren (Merkblatt des ADAC);

Missliebiges Werk: Bank klagt gegen Buchhändler (Torsten Kleinz);

Die bösen Werbeblogger;

Lauter Sex kein Minderungsgrund;

Adressenpflicht bei Prepaidkarten verfassungswidrig?;

Chaos als Strategie: Gerhard Schröder im Memoirenstress;

Provider: Beschwerde wegen E-Mail-Abhörboxen gescheitert;

Nur ein Wort

Udo Vetter kirjoittaa pitkään sairaslomalla olleesta saksalaismiehestä, jonka työsopimuksessa oli raittiuspykälä. Sopimuksen mukaan mies on työpaikalla selvin päin eikä käytä alkoholia työaikana.

Was für ein schöner Backlink. Ich hoffe, ich bin nicht der einzige, der nur Alkoholia versteht.