E-Mails, die in den Weiten des Internet verschwinden, sind eher selten. Unter anderem mit diesem Hinweis verweigerte das Oberlandesgericht Nürnberg einem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Mann will seinen Anwalt per E-Mail beauftragt haben, Berufung gegen ein Urteil einzulegen. Der Anwalt versichert jedoch, die Mail nie erhalten zu haben.
Archiv des Autors: Udo Vetter
Ein Publizist namens Jedermann
Petra Haubners Magisterarbeit über Weblogs und Podcasts gibt es hier zum Download. Ihre Bilanz:
Im Gegensatz zu den vorangehenden Medien erlaubt das Internet erstmals die massenhafte Rückkopplung der Empfänger. Das Internet hat sich seit seiner Entstehung gewandelt. Vom nahezu reinen Informationsmedium der 90er Jahre zum sozialen Netzwerk und zur
Kommunikationsplattform im 21. Jahrhundert – und hat damit die Erwartungen seiner frühen
Fürsprecher bei weitem übertroffen. Über 70% der jungen Generation ist online und fast jeder
Deutsche im Besitz einer Emailadresse – Entwicklungen wie Weblogs, Podcasts oder den
Erfolg der Musikbörse ‚i-tunes’ hat keiner vorausgesehen.Unabhängig von den verschiedenen Verwendungsformen zeichnen sich die Netzmedien
Weblogs und Podcasts als Bestandteile des Internets als Kommunikationsplattform aus: Sie
dienen der Bildung von pluralen Netzöffentlichkeiten durch ihre mediale Struktur und
ermöglichen schnelle, kostengünstige sowie einfache Publikation für Jedermann. Das Netz
des 21. Jahrhunderts wird vor allem als partizipatives Medium genutzt.
Die neue Anschrift
Das Amtsgericht Hagen teilt mit:
Der Mahnbescheid konnte dem Antragsgegner Michael Rätsel, ABC-Straße 26 a, 35606 Solms, nicht zugestellt werden. Die Post hat dafür am 01.07.2006 folgenden Grund mitgeteilt: Empfänger unbekannt verzogen. Die Anschrift des Antragsgegners lautet:
ABC-Straße 26 a
35606 Solms.Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Sind die Änderungen bzw. Ergänzungen richtig, und wollen Sie den Mahnbescheid nochmals zustellen lassen, so wiederholen Sie bitte diese Angaben in den entsprechenden Zeilen des anhängenden Antrags.
Okay, jetzt bloß nicht nachdenken. Oder gar diskutieren. Lieber die „Änderungen“ stoisch übertragen und das Formular zurücksenden.
Rechtskräftig – oder auch nicht
„Am 23. Mai 2006 teilte die Stadt D. mit, dass sie dem Zuzug Ihrer Mandantin nicht zustimmt, da eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung bestünde, auf Grund derer kein Aufenthaltstitel erteilt werden könne.“
Es ist zwar eine traurige Tatsache, dass Ausländerbehörden in der Regel über Widersprüche nicht entscheiden. Aber dass sie diese ignorieren und eigene Bescheide für „rechtskräftig“ erklären, ist mir neu.
Ob die Taktik allerdings vielversprechend ist, bezweifle ich. Den Eingang des Widerspruchs hat die Stadt D. nämlich bestätigt. Schriftlich.
Beckmann stopptbeckmann
Reinhold Beckmann? Ist das der, der über seine eigenen Witze lacht, weil es sonst kein anderer tut? Auch außerhalb der Reporterkabine scheint der Mann nicht sehr geschmeidig, was Kritik an seinen Leistungen angeht. Jedenfalls soll er seine Anwälte in Marsch gesetzt haben, um von den Betreibern der Seite stopptbeckmann.de eine Unterlassungserklärung zu erzwingen. So steht es zumindest hier.
Hoffentlich hat sich Herr Beckmann vergewissert, dass „seine“ Anwälte nicht noch schnell ihre Unterschrift zurückgezogen haben, nachdem sie das Mandat dankend übernommen haben. Höhö, der ist gut, oder?
Näheres bei Indiskretion Ehrensache.
Nur an Sitzungstagen
Ich rufe an in der Strafsache B. Ist der Herr A. zu sprechen?
„Tut mir Leid, der Vorsitzende ist nur an den Sitzungstagen im Gericht.“
Wann hat er denn die nächsten Sitzungen?
„Ich schaue mal nach. Am 12. Juli. Und dann wieder am 19. Juli.“
Wie oder wann kann ich ihn dann erfahrungsgemäß am besten erreichen? Seine Durchwahl habe ich.
„Die Durchwahl können Sie gern probieren. Aber an den Sitzungstagen ist er eigentlich sehr schlecht zu erreichen. Weil da ist er ja in der Verhandlung…“
Alle krank
Selten einen so stinkigen Mandanten am Telefon gehabt. Heute fehlt ein Drittel seiner Fahrer. Alle krank. Jetzt schmeißt er sie raus; am Arbeitsgericht soll ich es dann richten.
Über den Virus, der da umgeht, kann natürlich nur spekuliert werden.
Keine Kofferknacker
Der Koffer eines Ehepaares aus Würselen ist neu, leer, leider aber auch zu: Der Ehemann hatte eine Codenummer eingegeben, sie freilich vergessen. Weil sich auch Verwandte und Bekannte vergeblich versucht hatten, trug die Ehefrau den Koffer am Wochenende zur Polizei nach Stolberg und bat um sanftes behördliches Knacken des Schlosses. In den Beamten vermutete sie die Spezialisten dafür. Doch auch die mussten passen. Kommentar des Behördensprechers Paul Kemen: „Weniger Sachen mit in den Urlaub nehmen. Die Wetterprognosen jedenfalls erlauben das.“ (pbd)
Mit Machete attackiert
Mit einer Machete hat ein 46-jähriger Monheimer in der Nacht zum Freitag für Ruhe gesorgt – und für ein Strafverfahren. Er war in seiner Wohnung von einem Nachbarn zur Rede festellt worden, beim dem er sich über Lärm beschwert hatte.
Weil das Gespräch eskalierte, griff der 46-Jährige zur Waffe, drang auf seinen Nachbarn ein und verletzte den mehrfach: Die Schnittwunden mussten im Krankenhaus stationär behandelt werden. Täter und Opfer standen unter Alkoholeinfluss. Der Macheten-Mann muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. (pbd)
Nach den Spielen
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Links 7
Eine unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Bayern will Strafsachen durch Pensionäre bearbeiten lassen – Anklageschriften künftig stets in 18pt-Schrift (Mathias Schindler);
– Wie ein Student zum Justizirrtum wurde (Christopher Schmidt);
– Lehrer: Arbeitslosengeld in den Ferien (Marc Wickel);
– Dienstwagen: Private Nutzung wird vermutet (Thomas Heiserowski);
Hochburg der Online-Shopper
Der Kollege Thomas Klotz vom RA Blog schreibt einige wahre Worte zum Ladenschluss:
Ich glaube langsam, die Ladenöffnungsgegner verwechseln die Freigabe des Ladenschlusses mit einem staatlich verordneten Zwang zur Ladenöffnung. Dabei müssten es zumindest die Vertreter des Einzelhandels besser wissen. Wer jetzt schon seinen Laden nicht die erlaubten Stunden geöffnet hat, wird dies wahrscheinlich auch nach der Freigabe nicht einsehen. Das Geld wird in der Zwischenzeit von jemand anderem verdient, aber da hat nun einmal jeder die freie Wahl, und wir alle haben Internet, wo immer offen ist und die Händler Personalkosten sparen. …
In Kleinstädten, wie zum Beispiel hier, sind die Läden nicht bis acht Uhr offen, obwohl es seit Jahren erlaubt wäre. Wenn ich Zeit habe, ist meistens zu. Unseren Stadtslogan „Einkaufsstadt Heinsberg“ haben die Verantwortlichen mittlerweile verworfen. Stimmte ja auch nicht, es müsste „Hochburg der Online-Shopper“ heißen. Da wird sich auch mit einer Aufhebung des Ladenschlussgesetzes vermutlich nichts dran ändern.
Allianz verklagt Nena
120.000 Euro soll die Sängerin Nena für einen Auftritt auf einer Mitarbeiterfeier der Allianz erhalten haben. Jetzt klagt die Versicherung 50.000 Euro zurück, berichtet Focus online. Statt einen glanzvollen Höhepunkt des Abends zu liefern, soll Nena die Versicherungsbranche beleidigt haben. Gäste hätten empört den Saal verlassen.
Hoffentlich hat die Allianz vorher in den Vertrag reinschreiben lassen, dass der Künstlerin kritische Äußerungen verboten sind. Denn bei Dienstverträgen sieht es mit der gesetzlichen Mängelhaftung eher mau aus.
Vor allem dann, wenn wir die entfernte Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich Frau Gabriele Kerner schlicht bemüht hat, witzig / ironisch / sarkastisch zu sein. Da wäre die Allianz selbst schuld, wenn sie ihre Vertragspartnerin nicht ausdrücklich gewarnt hat, dass angeschickerte Außendienstler im Incentive-Höhenrausch absolut humorresistent sind.
Weitgehend unlustig stelle ich mir den morgigen Arbeitstag für diejenigen Leute vor, welche die Klage ausgerechnet mit dem Abbau von 5.000 Arbeitsplätzen bei der Allianz synchronisiert haben.
Welche Lieder Nena möglicherweise geträllert hat, steht im Finblog.
Das treffende Wort
In zwei Punkten hat tagesschau.de Recht: Die Diskussion, ob es der Blog heißt oder das Blog, ist alt. Und sie wurde hart geführt.
Die Duden-Redaktion hat sich für das Blog entschieden. Der Blog ist aber auch möglich. Ich finde die Lösung gut. Der law blog klingt in meinen Ohren besser.
Aber, liebe Tagesschau, muss man streitbare Mitglieder der das-Fraktion wirklich als „altstalinistisch“ abkanzeln? Bei der Suche nach dem treffenden Wort hätte Duden übrigens gerne geholfen – hiermit.
(Link gefunden bei Hokey)
Kurzbrief
m. d. B. u. Ktn. u. R.