LESUNG ABGESAGT

Auf Intervention des Düsseldorfer Presseamtes ist eine Krimi-Lesung abgesagt worden, berichtet RP Online. Eigentlich wollte Autor Horst Eckert sein neues Werk „Blutgrätsche“ am 30. März in der Zentralbibliothek vorstellen. Eine Geschichte in dem Buch schildert das Schicksal eines Oberbürgermeisters, der mit kriminellen Machenschaften um ein neues Stadion konfrontiert wird.

Krimi-Autor Eckert ist erbost: „In dieser Stadt scheint eine Angststimmung zu herrschen, so dass Angestellte der Stadt schon vorab Maulkörbe verteilen. Offenbar kann in Düsseldorf Oberbürgermeister Joachim Erwin Kulturveranstaltungen zensieren, wenn ihm der Inhalt nicht behagt.“

Der Verlag will jetzt einen anderen Veranstaltungsort suchen.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

HILFE !

Sophie hat zwei Rechtsanwälte gefragt. Und eine Sekretärin. Alle haben sich ihre Mathe-Hausaufgabe angesehen. Dann haben sie so getan, als hätten sie dringend was anderes zu tun.

Aber wahrscheinlich sind sie nur zu dumm für die 3. Klasse.

(Oldenbourg, Zahlenzauber, Arbeitsheft 3, Ausgabe D)

KEIN SEX

Ich ließ mir die Mädchen nur bringen, um mit ihnen zu sprechen. Es ging mir um das Sprechen. Nicht um Sex.

So weit der Zeuge vor dem Richter.

Im Vernehmungsprotokoll der Polizei steht das Gegenteil. Danach ließ sich der Zeuge die Mädchen bringen, um mit ihnen Sex zu haben. Vom Sprechen war keine Rede.

Ich frage den Zeugen, wann er die Unwahrheit gesagt hat. Heute? Oder bei der Polizei?

Der Zeuge: Ich habe bei der Polizei genauso ausgesagt wie heute. Aber das Protokoll habe ich mir nicht durchgelesen. Das muss dann wohl falsch sein.

Als der Richter ihn fragt, ob er das heutige Protokoll noch einmal vorgelesen haben will, winkt der Zeuge dankend ab. Hat schon seine Richtigkeit.

Yo.

SELBST VERANLASST

Im Beitrag Sieben Stunden hatte ich vor einiger Zeit geschildert, wie mein Mandant auf einer Polizeiwache festgehalten wurde. Währenddessen fuhren Beamte mit dem Schlüssel zu seiner Wohnung und durchsuchten diese.

Wie sich nun herausstellt, hatte gar nicht die Polizei diese Idee. Sondern mein Mandant. Jedenfalls findet sich im Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, mit dem meine Beschwerde zurückgewiesen wird, folgende Formulierung:

Diese – letztlich so vom Beschuldigten veranlasste – Durchsuchung führte schließlich zum Auffinden der Kontobelege.

So weit sind wir also schon, dass Beschuldigten die Durchsuchung ihrer eigenen Wohnung veranlassen. Das ist dann sozusagen die Steigerung der Behauptung der Polizeibeamten, mein Mandant habe seine Schlüssel freudig herausgegeben und sich mit der Durchsuchung seiner Wohnung einverstanden erklärt.

Mit der Frage, wie „freiwillig“ jemand handelt, der auf einer Polizeiwache festgehalten wird, setzt sich das Landgericht Düsseldorf mit keinem Wort auseinander. Auch nicht mit der nahe liegenden Frage, ob der Beschuldigte in solchen Fällen qualifiziert darüber belehrt werden muss, dass er mit einer Zustimmung zur Durchsuchung auf Rechte (z.B. die ansonsten zwingende Anordnung durch einen Richter) verzichtet und dass er hierzu nicht verpflichtet ist. So eine Belehrung behaupten jedenfalls nicht einmal die Polizeibeamten.

Ich schreibe am Wochenende eine Gegenvorstellung. Die kann dann ja gleich als Gerüst für die Verfassungsbeschwerde dienen.

PARLAMENT BASTELT PAPIERTIGER

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

DÜSSELDORF. Der erste Korruptionsverdacht gegen einen hochrangigen Politiker kam vor genau vier Jahren auf: Gegen Hans Kremendahl, den ehemaligen Oberbürgermeister von Wuppertal, wird noch immer verhandelt. Gleichzeitig wurde in Köln der Bestechungsskandal um die Müllverbrennungsanlage bekannt. Die Ermittler sahen höchste Verwaltungsbeamte und Angehörige des Rates in einem Sumpf von Kriminalität. Das Parlament war alarmiert – und brachte vor einem Jahr das Korruptionsbekämpfungsgesetz auf den Weg.

Doch das Regelwerk, gespickt mit Pflichten für Gemeinderäte und deren direkt gewählte Köpfe, kennt keinerlei Folgen bei Verstößen. Und die gibt es. Allein im Regierungsbezirk Düsseldorf haben bislang vier von 17 Oberbürgermeistern und Landräten jede Auskunft über Beraterverträge, Aufsichtsratsposten und Vereinsfunktionen beharrlich verweigert. Die Stadt Düsseldorf hat eine „Liste der Personen, die noch keine Auskunft nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz erteilt haben“; im Internet veröffentlicht.

Danach scheren sich vier Ratsmitglieder keinen Deut um die gesetzliche Forderung. Wozu auch? Das Gesetz setzt keine Frist. In Essen sind zwar die meisten Fragebögen beantwortet zurückgekommen, aber „einige Bezirksvertreter“ verweigern sich noch immer. Die Stadt Duisburg stellt im Internet die Ratsmitglieder vor, aber in der Rubrik „persönliche Angaben zum Ehrenkodex“ steht meistens das ignorierende Zeichen „./.“ Während jeder Autofahrer ein saftiges Knöllchen riskiert, wenn er ohne angeschnallten Gurt fährt, bleibt die dickfellige Ablehnung der Politiker ohne jede Sanktion.

Ein Ordnungsgeld ist im Korruptionsbekämpfungsgesetz nicht angedroht, geschweige denn eine Strafe. Außerdem gibt es auch für interessierte Bürger keine Möglichkeit, auf Auskunft zu klagen. Sie sind, wie Juristen das ausdrücken, nicht „aktiv legitimiert“. „Das Korruptionsbekämpfungsgesetz hat lediglich Appellcharakter“, heißt es aus dem Innenministerium. Und Ex-Innenminister Fritz Behrens (SPD) spricht von einem „Kompromiss“ der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD: „Das Gesetz ist wenigstens ein Versuch. Wir wollten öffentlichen und politischen Druck schaffen“.

Wenn sich ein Mandatsträger weigere, werde sich die Partei überlegen, ob sie ihn noch einmal kandidieren lasse. So gesehen haben speziell die Christ- und Sozialdemokraten in Düsseldorf noch jede Menge Stoff zur Diskussion. 20 Bezirksvertreter der CDU und fünf der SPD strafen von Beginn an das Gesetz mit Verachtung. (pbd)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

BRAUCHBAR

Keine Lust. Zum Sport. Da fällt mir ein, dass das Auto in der Werkstatt ist. Und mir sicher niemand die Sporttasche in den schnuckeligen Leihwagen umgeladen hat.

Das ist doch mal eine brauchbare Entschuldigung.

BITTET UM RÜCKRUF

… bittet um RR. Betr.: Er hatte heute einen Termin um 16 Uhr bei Ihnen…
Er möchte wissen, ob er trotzdem noch verbeikommen kann, da die Sache wohl wichtig ist und sein Flug Verspätung hatte. Er wußte leider seine Rückruf-Nr. nicht.

Ich auch nicht.

ÄRGER UM NOTEN FÜR PROFS

Sie wollten ihren Professoren nicht länger hilflos ausgeliefert sein, deshalb haben Berliner Studenten das Internetportal MeinProf.de gegründet. Auf der Website können Studenten ihre Dozenten und deren Vorlesungen bewerten. Schon in den ersten drei Monaten kamen 25.000 Bewertungen zusammen. Den Professoren gefällt das nicht: Sie wollen jetzt gegen das Internetportal klagen, berichtet heute.de.

Dem Prozess sollen die Gründer gelassen entgegensehen. Sie hoffen, dass spendenfreudige Leser die Kriegskasse füllen.

(Link gefunden bei Weblawg.de)

RABATT

Rabattwünsche an Mitarbeiter. Mit der Begründung: „Der Herr Vetter hat gesagt …“

Dabei hat der Herr Vetter gar nichts gesagt.

HOCHZEITSLISTE

Liebe Firma Amazon,

kannst du bitte den Button Auf die Hochzeitsliste wieder streichen, der nach dem Einloggen plötzlich auf jeder Produktseite steht?

Und wohin darf ich die Rechnung des Therapeuten schicken?

DON CORLEONE

Der Don behandelte ihn eher wie ein Vormund als wie ein Vater. Er zeigte keine Zuneigung, doch seltsamerweise behandelte er Hagen mit weit größerer Höflichkeit als seine Söhne und zwang ihm niemals seinen väterlichen Willen auf. Es war der freie Entschluss des Jungen gewesen, nach Absolvierung des College Jura zu studieren. Er hatte Don Corleone einmal sagen hören: „Ein Anwalt mit seiner Aktentasche kann mehr stehlen als hundert Männer mit Pistolen.“

Mario Puzo, Der Pate

RAZZIA AUF SCHULHOF

Die Polizei hat an einer bayerischen Schule die Handys von 200 Schülern beschlagnahmt und ausgewertet, berichtet Focus online. Die Razzia fand statt, weil es Beschwerden über pornografische bzw. gewaltverherrlichende Videos gegeben hatte, die angeblich auf dem Pausenhof getauscht wurden. Auf 16 Handys sei derartiges Material gefunden worden.

Abgesehen davon, dass der Besitz derartiger Videos – mit Ausnahme von Kinderpornografie – auch für Minderjährige straflos ist und die Weitergabe erst mal nachgewiesen werden muss, stellt sich wieder einmal die Frage nach der Eingriffsschwelle und der Verhältnismäßigkeit.

Und danach, ob Pädagogen, die ihre Schüler kriminalisieren, nicht besser an einem anderen Arbeitsplatz aufgehoben wären. Versagt haben sie jedenfalls, auf ganzer Linie.

(Danke an Florian Burkert für den Link)

Nachtrag: Über einen anders gelagerten, aber ebenso merkwürdigen Fall berichtet die schreibmaschine.