WELCHES NETZ ?

Die Neue Osnabrücker Zeitung (Text vom 26.11. ist leider nicht mehr abrufbar) berichtete über einen dieser unverschämten Notebook-Nutzer, die sich über fremde WLANs mit dem „weltweiten Datennetz“ verbinden.

Der zuständige Polizist tappt bis heute extrem im Dunkeln:

Bis heute wissen wir nicht, in wessen Netzwerk sich der Täter eingeloggt hat, sagt Ulrich Klus vom 3. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Osnabrück. Vielleicht habe der PC-Benutzer noch gar nicht bemerkt, dass jemand in seinen Computer eingedrungen sei.

Wie will die Polizei dann aber nachweisen, dass der Betreiber des WLAN dieses nicht vielleicht sogar in voller Absicht offen gehalten hat?

Unabhängig davon ist die Nutzung eines ungesicherten WLAN sowieso nicht strafbar. Ein mit einem Notebook in einem Auto sitzender Mensch begründet deshalb keinen Anfangsverdacht. Das wurde hier und anderswo schon umfangreich erklärt. Aber vielleicht ist das alles auch einfach zu hoch. Zumindest für jemanden wie den Beamten bzw. den Autor des Artikels, die offensichtlich meinen, jeder Surfer dringe auch gleichzeitig in den Computer des WLAN-Besitzers ein.

Allerdings wird im Bericht verschwiegen, wie die Sache ausgegangen ist. Vielleicht hatte man an höherer Stelle längst ein Einsehen.

(Danke an Matthias Böse für den Link)

EXAKTE ZAHLEN

Die Höhe eines Bußgeldes bemisst sich in vielen Fällen auch nach dem Einkommen. Zum Beispiel bei Umweltdelikten oder Verstößen gegen Sozialvorschriften.

Von daher stellt sich mir schon die Frage, wieso die Sekretärin eines Mandanten im Anhörungsbogen im Feld „weitere Angaben (z.B. über wirtschaftliche Verhältnisse)“ sein monatliches Einkommen mit 42.349,79 € angegeben hat.

Das wird nicht ganz billig, falls er verurteilt wird.

TANKBETRUG

Herr S. soll Tankbetrug begangen haben.

Normalerweise begeht man Tankbetrug, indem man ohne zu zahlen davon fährt. Herr S. hat aber bezahlt. 21 € für Zapfsäule 4. Der Kassierer behauptet, Herr S. habe Zapfsäule 4 gesagt. Deshalb habe er Zapfsäule 4 kassiert. In Wirklichkeit habe S. aber an Zapfsäule 2 gestanden; dort hätte es 29 € gekostet.

Herr S. sagt, er habe „der silberne BMW“ gesagt. Und da er seinen Tank nur habe auffüllen wollen, habe ihn der Betrag von 21 € nicht stutzig gemacht. Es hätten auch 19 € sein können. Oder 33 €.

Aber Herr S. fühlt sich fast geschmeichelt, dass man ihn für so gerissen hält. Immerhin musste er ja beim Tanken checken, was der Kunde an Säule 4 in sein Auto pumpt. Denn das sollte ja tunlichst weniger sein. Dann musste er genau den Augenblick an der Kasse abpassen, in dem der der andere Kunde zu Ende getankt hat. Denn ansonsten würde der Betrag der Säule ja nicht freigegeben.

Nicht auszudenken außerdem das Risiko, dass der andere Kunde schnell an die Kasse kommt oder in Hörweite Zeitschriften studiert. Denn dann kriegte er ja mit, wie jemand seine Rechnung bezahlt. Dass es haarscharf abgegangen ist, belegen auch die Kassenquittungen. 21.53 Uhr für Säule 4; 21.54 Uhr für Säule 2 (da muss die Sache aufgefallen sein).

Es könnte sich also um einen simplen Irrtum handeln. Jedenfalls wird man Herrn S. kaum Betrugsvorsatz nachweisen können. Trotzdem haben sich schon ein Kriminalhauptkommissar und eine Staatsanwältin ausgiebig mit der Angelegenheit beschäftigt. Die Akte umfasst mittlerweile 25 Seiten.

Durch meine Verteidigungsschrift vom heutigen Tage wird sie auch nicht schmaler.

BEREITWILLIG

Im Kreis Cochem-Zell veranstaltet die Polizei präventive Drogenkontrollen auf Schulhöfen, wie die Rhein-Zeitung berichtet wird:

Den Kontrollen verweigert hat sich gestern kein Schüler. Zur Freude von Kriminaloberkommissarin Schäfer. „Alle haben sich bereitwillig durchsuchen lassen“, so die 34-Jährige. Einige Durchsuchte nehmen es locker. Sie versuchen aber die gegenüber ihren Mitschülern doch recht peinliche Situation zu retten. „Ist doch Quatsch, was ihr hier macht. Ich habe doch noch nie Drogen genommen“, scherzt ein junger Mann, der gefilzt wird.

Moment, ich schnappe nach Luft. Ist es tatsächlich so, dass auch die Schultaschen unverdächtiger Schüler gefilzt werden? Das heißt also, dass ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt für Drogenbesitz junge Leute einen brutalen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht über sich ergehen lassen müssen. Und, wie sich ja wunderbar aus dem Bericht ergibt, gleich auch noch vor anderen bloßgestellt werden.

Dass die Polizei so was gut findet, geschenkt. Aber für entsetzlich halte ich die angebliche Zustimmung der Lehrer. Repression statt Pädagogik. Tolle Idee! Strafprozessordnung statt Schulordnung. Cool! Der Schulflur als Aufmarschgebiet der Polizei. Warum haben wir daran nicht schon früher gedacht? Das Ganze ist ausbaufähig. Wie wäre es mit dem Klassenzimmer als Operationsgebiet: „Kinder, legt die Bücher weg. Ihr hört ja schon die Stiefel auf dem Flur. Das sind die Herren vom SEK. Legt doch schon mal alles auf den Tisch, was ihr in den Taschen habt. Und zickt nicht wieder so rum, die tasten euch doch nur ab.“ Was für ein geniales Konzept.

Ich würde mein Kind jedenfalls sofort von einer Schule nehmen, an der es Angst haben muss, unter den Augen rückgratbefreiter Lehrer von 34-jährigen Kriminaloberkommissarinnen ohne konkreten Anlass festgehalten, durchsucht und möglicherweise „verhört“ zu werden.

Der auf so eine Durchsuchung folgende Antrag ans Gericht, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen festzustellen, hätte wohl auch gute Erfolgsaussichten. Selbst in einem Land, wo verdachtsunabhängige Durchsuchungen möglicherweise zulässig sind. Immerhin gilt auch dort noch noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

(Danke an Gerd Hoffmann für den Link)

GOOOOOOOAL !

tagesschau.de berichtet über wichtige Reformvorhaben:

Die so genannnte Sportanlagenlärmschutz-Verordnung ist WM-tauglich gemacht worden. Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 dürfen die Fans lauter sein als die Polizei sonst erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete eine Änderung, die die sonst geltenden Vorschriften lockert – insbesondere bei Abendspielen.

(Danke an Tom Steinwender für den Link)

RECHT GEBEUGT ?

Haben vier Richter am Oberlandesgericht Naumburg das Recht gebeugt? Fest steht jedenfalls, dass sie einem türkischen Vater beharrlich das Umgangsrecht mit seinem Kind verwehren. Und das, obwohl ihnen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof schon mehrfach gravierende Rechtsverstöße bescheinigt haben.

Wie der Spiegel vorab berichtet, reicht es der zuständigen Staatsanwaltschaft immerhin für einen Anfangsverdacht und ein förmliches Ermittlungsverfahren. Die Richter sollen bereits Gelegenheit zur Äußerung erhalten haben.

Kommt es zu einer Verurteilung, müssen sich die Richter wahrscheinlich einen neuen Job suchen. Rechtsbeugung ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch mit einer Mindesstrafe von einem Jahr bedroht. Die Mindesstrafe ist gleichzeitig die Grenze, bei der Beamte zwingend entlassen werden.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

SELBER FAUL

Ein Metablogger von der Zeit ereifert sich darüber, dass das „Du bist Deutschland“-Foto aus der Nazizeit in Blogs nur veröffentlicht wurde. Er ist nämlich der Meinung, die Blogger hätten auch recherchieren müssen. Aber sie wären zu feige oder zu faul gewesen, mal beim Stadtarchiv oder dem Buchautor anzurufen.

Abgesehen davon, dass diese Behauptung so offensichtlich nicht stimmt, ist dieser Satz im Beitrag wirklich witzig:

Und dann hat sich um Bildrechte mal wieder keiner geschert.

Gehört zum Recherchieren für einen Journalisten auch, dass man die rechtliche Seite abcheckt, bevor man juristisch etwas in Zweifel zieht?

Dann hätten die sicherlich in der Zeit-Redaktion vorhandenen Juristen oder gar die Rechtsabteilung dem Autor sicher was von § 51 Urheberrechtsgesetz erzählt. Und ihm erklärt, dass die Veröffentlichung des Fotos als “Bildzitat” mit Quellenangabe im aktuellen Kontext so was von rechtmäßig ist, dass es auf möglicherweise abgelaufene Schutzfristen gar nicht ankommt.

Aber es steht ja nur in einem Zeit-Blog. Da darf man etwas fauler sein. Oder auch feige.

EINE FRAGE

Vorhin bei Spar:

„Och, Sie habe ich doch in der Zeitung gesehen. Sagen Sie mal, darf ich bei dem Wetter eigentlich noch mit meinen Sommerreifen fahren? Die sind schon ein bisschen runter…“

Wirklich eine charmante Art, sich eine Kurzberatung zu erschleichen.

WELCHE BANK ?

Thema Zwangsvollstreckung:

Welche Bank steckt hinter einer Bankleitzahl? Und welche Filiale ist das genau? Das muss man mitunter wissen, um Pfändungsbeschlüsse gezielt zustellen zu können.

Ein gutes Tool gibt’s bei Yahoo.

GEKLEBT UND KOPIERT

Wenn man einen Briefentwurf zerreißt, weil die endgültige Fassung sich geändert hat, sollte man vorher die Originalvollmacht als letztes Blatt entfernen. Ist aber halb so schlimm, wenn das Schreiben sowieso nur als Fax raus sollte.

Mit Scotch Magic Tape gelingt die Reparatur fast unsichtbar.

HIN UND HER

Lieber Raten statt Klage. Sagt der Gegner. Also schließen wir mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Mit einer strengen Fälligkeitsklausel. Danach ist der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn mit einer Rate mehr als zehn Tage Verzug eintreten.

Die Zahlung kommt pünktlich, aber in Form eines Schecks. Wir lösen den Scheck ein und überweisen unserer Mandantin den Betrag. Eine Auftraggeberin übrigens, bei der man sich keine Sorgen machen muss, wenn der Scheck des Schuldners platzt. Genau das passiert. Der bereits gut geschriebene Betrag wird unserem Konto wieder belastet.

Wir fordern also das von der Bank zurückgebuchte Geld bei unserer Mandantin an. Und außerdem einen Gerichtskostenvorschuss für die jetzt fällige Klage. Am Tag danach geht der Betrag einer Rate zuzüglich 15 € ein. Allerdings nicht von der Mandantin, sondern vom Gegner. Der möchte sich damit wahrscheinlich für den geplatzten Scheck entschuldigen; schlauerweise hat er die Rücklastschriftkosten direkt mit draufgelegt.

Am nächsten Tag überweist die Mandantin den Betrag des geplatzten Schecks, ebenfalls zuzüglich der Bankkosten. Außerdem geht noch der Gerichtskostenvorschuss ein. Die Klage ist mittlerweile raus.

Ich gebe die Akte erst mal meiner Mitarbeiterin. Nach meiner Meinung können wir der Mandantin jetzt wieder eine Rate überweisen. Aber das soll sie entscheiden. Die Bucherei ist nicht so mein Ding, und die Sache jetzt eindeutig eine Wendung zu viel.

UNKLARE RECHTSLAGE

Manche Versicherungen sind stur. Eine weigert sich zum Beispiel, mehr als 60 % eines Unfallschadens zu ersetzen. Dabei ist die Sachlage ziemlich klar. Vor Gericht hätte die Versicherung so gut wie keine Chance.

Möglicherweise schließt man aus dem Alter der Geschädigten, dass diese es vielleicht nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Oder man geht davon aus, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Oder weiß man es?

Natürlich geben weder der Sachbearbeiter noch sein Abteilungsleiter zu, dass hier wider besseren Wissens einfach versucht wird, Geld zu sparen. Sie erzählen zwar was von „unklarer Rechtslage“. Das ist aber so absurd, dass die Geschädigten natürlich fragen, wie man sich so etwas erlauben kann. Tja, siehe den vorigen Absatz.

Ich habe mittlerweile Mühe zu erklären, dss ich nicht Harry Potter bin und die Versicherung nicht zur Zahlung zwingen kann. Außer durch einen Prozess. Aber – siehe den vorletzten Absatz. Was jetzt noch bleibt, ist eine Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht. Mit Kopie an den Vorstand der Versicherung.