NOTIZEN

Ich lege Wert auf sorgfältige Gesprächsdokumentation. Außerdem bin ich bekannt für meine Fähigkeit, juristische Zusammenhänge grafisch darzustellen. Ich möchte dies anhand einer Beratung mit familienrechtlichem Hintergrund verdeutlichen und veröffentliche meine diesbezüglichen Notizen von gestern.

KEIN GRUND ZUM SPAREN

Man hätte Hans Eichel ja glatt für einen Mann halten können, der seine Arbeit ernst nimmt. Hätte er gesagt, dass sein Finanzministerium selbstverständlich ständig, intensiv und auf allen Ebenen über Einsparungen nachzudenken hat, wäre es ja gut gewesen.

Alles andere wäre absurd: Bei gigantischer Staatsverschuldung, ständigen Haushaltslöchern, wegbrechenden Einnahmen und wackeligen Sozialsystemen müsste man einen Finanzminister auf der Stelle feuern, wenn er nicht ernsthafte Gedanken an die Einnahmenseite verschwendet.

Ob und was von den vielen Ideen, die in seinem Haus kursieren, umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Und es bedarf sorgfältiger Prüfung, ob Einsparungen auch sozial vertretbar sind. Hätte Eichel sagen können. Aber stattdessen lässt der Finanziminister laut ARD jegliches Sparvorhaben dementieren. Und auch andere Politiker der Koalition verkünden quer durch die Medien, es gebe derzeit keinen Grund, über weitere Einsparungen nachzudenken.

Eichel will jetzt sogar vor Gericht ziehen und seine Unkenntnis (!) von der Sparliste beweisen, die er tunlichst besser selbst hätte entwerfen sollen. Bis das Gericht endgültig entscheidet, dürfte er allerdings schon seine Papiere haben. Von einem Abgang in Würde wird man ab sofort allerdings kaum noch sprechen können.

WEG

Neulich hatte sie noch einen Kanzleisitz und schickte fleißig Schriftsätze. Jetzt ist die Anwältin laut Auskunft des Gerichts unter ihrer Anschrift „nicht zu ermitteln“.

Sicher nur ein Fehler des Postboten.

Nachtrag: Sie hat sogar auf alle jüngeren Schreiben dick aufgedruckt, dass sie ab 1. August 2005 eine neue Adresse hat. Ist beim Gericht nur niemanden aufgefallen.

SIEBEN STUNDEN

Nachdem es einige Tage ruhig war, hatte ich heute Nacht mit zwei Hausdurchsuchungen zu tun. Nach dem was ich bisher weiß, dürfte zumindest eine rechtswidrig gewesen sein.

Oder seit wann begründet es einen Tatverdacht und überdies „Gefahr im Verzuge“, bloß weil jemand, der nachmittags von der Arbeit kommt, bei einer Personenkontrolle vor dem Bahnhof keinen Personalausweis vorzeigen kann? Es gibt in Deutschland keine Pflicht, seinen Ausweis mit sich zu führen.

Den Mann dann sieben Stunden auf der Wache festzuhalten, ihm trotz energischen Widerspruchs die Wohnungsschlüssel abzunehmen und ohne richterlichen Beschluss seine Wohnung auf den Kopf zu stellen, obwohl der Pass sichtbar auf einem Tisch liegt, ihm keinen Tatvorwurf zu machen, ohne Begründung die Kontaktaufnahme mit seinem Verteidiger zu verweigern – als Pendler muss man heutzutage offensichtlich auf einiges vorbereitet sein.

Zumindest wenn man nicht weißer Hautfarbe ist.

Nachtrag: Mittlerweile kenne ich auch den Tatvorwurf. „Verdacht des illegalen Aufenthalts“. Begründet durch den schlichten Umstand, dass mein Mandant keinen Ausweis bzw. Pass bei sich hatte (andere Unterlagen wie Bahnkarte schon). Statt aber mit ihm die stolze Strecke von drei Kilometern nach Hause zu fahren und sich den Ausweis zeigen zu lassen, wurde er auf der Wache eingesperrt und man durchsuchte seine Wohnung.

Der Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, ist schon diktiert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es dabei nicht bleibt.

NOTIZEN

Notiz vom 3. Juni 2004:

„Bitte Akte anlegen. Wenn Mandant mindestens € 100,00 Vorschuss einzahlt, Akte bitte wieder vorlegen.“

Notiz meiner Sekretärin vom 14. September 2005:

„Bis heute kein Geldeingang.“

Tja, dann wird’s zumindest nicht eilig gewesen sein.

SPARFÜCHSE

Herr N. bittet um Rückruf in Österreich. Betr.: bekannt. Bittet Sie die Call by Call Vorwahl 01035 vorher anzuwählen, da es günstiger ist.

AUF DER SUCHE

Es ist manchmal nicht ganz leicht, die richtige Verteidigungsstrategie zu finden. Zum Beispiel, wenn jemand gegenüber dem Bundesgrenzschutz erklärt, er habe die gefälschte Aufenthaltserlaubnis vor anderthalb Stunden im Zug gefunden.

Und dabei nicht daran denkt, dass in dem Dokument das eigene Foto klebt.

Ich suche noch.

TEMPORAUSCH

Das Auswärtige Amt gehört, jedenfalls nach meiner Erfahrung, nicht zu den schnellsten Behörden. Bei manchen Visastellen wartet man nicht nur lange, sondern mitunter vergebens auf Antwort. Deshalb sollte Folgendes durchaus mal erwähnt werden:

13.09.2005, 13.06 Uhr: E-Mail an die Deutsche Botschaft in Dakar.

13.09.2005, 16.35 Uhr: Antwort zur Sache, sogar erfreulich.

DREI MONATE

Eine paneuropäische Geschichte:

Ein Mann aus Osteuropa fährt regelmäßig nach Deutschland. Hier kauft er jeweils ein Auto und exportiert es in seine Heimat oder ein anderes Land. Ein beliebtes Geschäft; „Autokauf“ ist ein häufiger Grund für ein Besuchsvisum.

Den letzten Wagen ersteht der Mann in München. Von einem Autohändler. Der verkauft ihm formell ordnungsgemäß einen Wagen seiner Ehefrau. Er übergibt nicht nur das Auto, sondern auch den Kfz-Brief.

Leider verschweigt der Autohändler, dass er Streit mit seiner Frau hat. Die ist mit dem Verkauf alles andere einverstanden und meldet den Wagen als gestohlen. Das fließt so erst mal in die internationalen Such- und Fahndungsdateien. Als der Käufer dann schließlich versucht, den Wagen in Griechenland gewinnbringend zu veräußern, klicken die Handschellen.

Drei Monate sitzt er in Haft. So lange dauert es, bis die Justiz in Deutschland und Griechenland merken, dass jemand, der nicht nur ein Auto, sondern auch den passenden Kfz-Brief sowie eine Zahlungsquittung für das Fahrzeug hat, eher kein Dieb oder Betrüger sein dürfte.

Ich habe jetzt zwei Aufgaben:

1) Der deutschen Botschaft klar machen, dass mein Mandant wirklich unschuldig ist. Denn aufgrund des Aktenberges und der Computereinträge wird ihm kein Besuchsvisum mehr ausgestellt;

2) den Kaufpreis zurückklagen und Schadensersatz dazu.

BARBARA AND ME

Die Salzburger Nachrichten putzen mich heute runter:

Skeptiker sehen nach den TV-Gerichtsshows einen neuen Tiefpunkt für Justitias Ansehen erreicht. Das Web-Publikum hingegen beklatscht ungewohnte Einblicke in die Paragrafen-Welt: Über den „Weblog“ des Düsseldorfer Strafverteidigers Udo Vetter gehen die Meinungen in jedem Fall weit auseinander. …

Vetters Netz-Aktivitäten wecken nicht nur Begeisterung. Manche Kollegen wittern eine für Anwälte verbotene Werbemaßnahme. Ein anderer Besucher des Lawblog wandte sich entsetzt ab: „Jeder unbedarfte Leser begibt sich auf diesen Seiten in die Gefahr, das Undenkbare für normal präsentiert zu bekommen.“

Jetzt fehlt eigentlich nur noch eine Homestory für eins der Blätter, die meine Oma liest. So käme ich wenigstens mal zu einem Kleiderschrank – bevor ich 41 werde.

(Link gefunden bei Juristisches und Sonstiges)

LETZTE CHANCE

Mit ihren Formularen wirkt die Justiz manchmal so hilflos, gerade im Jugendstrafrecht. „Letzte Chance“ (PDF) ist so ein Beispiel.

Toll wäre es natürlich, wenn es vor der letzten überhaupt mal Chancen gäbe. Zumindest welche, die sich nicht in staubtrockener Behördenpost erschöpfen.