Ich ordne gerade Gedanken. Mit einem kleinen Programm namens FreeMind.
Schon jetzt das starke Gefühl, dass ich mich in zwei Wochen frage, wie ich jemals ohne auskommen konnte.
Ich ordne gerade Gedanken. Mit einem kleinen Programm namens FreeMind.
Schon jetzt das starke Gefühl, dass ich mich in zwei Wochen frage, wie ich jemals ohne auskommen konnte.
Das Handelsblatt berichtet über die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gebührenrecht. Die ernüchternde Bilanz: Anwälte sind Weicheier. Sie scheuen sich, mit Mandanten über Geld zu reden und angemessene Sätze durchzusetzen.
Anwälte in Ländern ohne staatlich festgelegte Gebührensätze sollen deutlich mehr verdienen. Was wiederum meine Meinung bestätigt, dass die verordneten Tarife (in einem freien Beruf! welche Ironie!) nicht mehr sind als ein Grundsicherungsprogramm. Und zwar für den unflexiblen, bequemen und innovationsfeindlichen Teil der Branche.
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist online. Sie regelt die Höhe des Unterhalts von getrennt lebenden Kindern und Ehegatten ab dem 1. Juli 2005.
Auf der Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf gibt es auch ältere Fassungen und die Berliner Tabelle.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Vorsicht Juristendeutsch. Heute das Amtsgericht Bielefeld:
„Werden Waren gegen Nachnahme versandt, so besteht eine vom Versender zu widerlegende tatsächliche Vermutung, dass der Nachnahmebetrag bei Aushändigung der Ware an den Empfänger von diesem bezahlt wurde.“
In New York soll der Mörder eines jungen Mannes mit Hilfe eines Weblogs überführt worden sein. Das Opfer hatte kurz vor seiner Ermordung über den Besuch des Täters geschrieben. Das Weblog ist noch online, berichtet die Netzeitung. Hier auch eine Quelle aus den Staaten.
Ah, der Q10-Nachschub ist eingetroffen.
Hunderte von Autofahrern mussten Bußgelder zahlen oder sogar ihren Führerschein abgeben, obwohl die Polizei den Abstand falsch gemessen hat. Doch die Behörden weigern sich, die fehlerhaften Bescheide zurückzunehmen.
Das geschieht laut einem Bericht von plusminus derzeit in Hannover. Ursache des Fehlers: Die Polizei wertete die Filme mit einem Videorekorder aus, der eine andere Bildfrequenz hat als das Aufnahmegerät.
(Danke an Tilman Hausherr für den Link)
Die Financial Times Deutschland berichtet, wie man sich heute in deutschen Strafprozessen verständigt und wie beharrlich viele Gerichte die Vorgaben des Bundesgerichtshofes ignorieren.
„Seien Sie mir nicht böse, aber ich warte immer noch auf die Mail.“
„Komisch, die ist schon mindestens fünf Minuten raus.“
„Hier ist nichts angekommen. Obwohl alles läuft, na ja, alles – bis auf Outlook.“
Gegen EnBW-Chef Utz Claassen wird wegen Bilanzfälschung ermittelt. Der gibt sich nach diesem Bericht jedoch gelassen: „Die Ermittlungen gegen mich basieren auf völlig falschen Annahmen. … Ich habe noch nicht einmal einen Anwalt mandatiert.“
Näheres zu Risiken und Nebenwirkungen entnehmen Sie Schreiben in gelben Umschlägen.
(Danke an RA Nils Becker für den Link)
Gerade gehört, dass ein Jugendrichter, der die Vollstreckung im Bezirk einer Jugendhaftanstalt verantwortet, in den letzten fünf Jahren einem Halbstrafenantrag stattgegeben hat.
Ehrgeizig beschlossen, die Quote um 100 % zu verbessern.
Gestern im Gericht habe ich ihn nicht bemerkt. Heute im Büro auch nicht. Ich muss dringend mal raus, damit ich nicht den Ruck verpasse, der gerade durch Nordrhein-Westfalen Deutschland gehen soll.
In Italien beruft eine Frau auf einen interessanten Schuldausschließungsgrund: Sie ist Kleptomanin und hat hierfür auch ein ärztliches Attest. Heißt es zumindest in diesem Agenturbericht.
Hört sich erst lustig an, hat aber ernsthafte medizinische Hintergründe. Da ich selbst mit so einem Fall noch nicht befasst war, kann ich wegen Einzelheiten der Krankheit auch nur auf die Wikipedia verweisen.
(Danke an Sebastian Kayhs für den Link)
Manche Telkos, zum Beispiel Freenet, reagieren auf Anwaltsschreiben stereotyp:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das oben genannte Anliegen ohne gültige Vollmacht nicht bearbeiten können.
Lieber Herr Sachbearbeiter im Freenet-Service-Team, in meinem Schreiben habe ich Ihnen dargelegt, warum mein Mandant der Meinung ist, dass er den geltend gemachten Betrag nicht zahlen muss. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, dieses Schreiben nicht zu lesen, weil keine Vollmacht beigefügt war. Sie können es sogar in den Müll schmeißen.
Das ändert aber nichts daran, dass mein Mandant nicht zahlen wird. Denn er ist hierzu nicht verpflichtet. Für die Mitteilung von Argumenten bedarf es auch keiner Vollmacht. Auch nicht für den unverbindlichen Vorschlag, sich gütlich zu einigen. Fragen Sie mal in Ihrer Rechtsabteilung.
Wenn Sie uns aber so sehr misstrauen, können Sie Ihre eventuelle Antwort auch direkt an Ihren Kunden schicken.
Ansonsten machen Sie sich weiter schön lächerlich. Es grüßt
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Aus dem Schreiben eines Gerichtsvollziehers:
Bitte beachten Sie den Hinweis unter der nachstehenden Kostenrechnung.
Hinweis unter der Kostenrechnung:
Bitte überweisen Sie sofort!