SCHRIFTLICH

Ein Kollege fordert mich auf, ein Empfangsbekenntnis zu übersenden. Im Rahmen einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Ich lasse meine Sekretärin bei seiner Sekretärin anrufen und ausrichten, dass wir in diesem Prozess nicht tätig waren.

Er möchte das angeblich schriftlich. Obwohl auch ein Blick in seine Verfahrensakte ergeben würde, dass wir in diesem Rechtsstreit nicht mal Pieps gesagt haben. Aber wahrscheinlich ist das nur der Reflex einer Mitarbeiterin, um dem eigenen Chef nichts erklären zu müssen.

NACHFRAGEN

Sachstandsanfragen von Rechtsschutzversicherungen können nervig sein. Alle zwei Wochen ein Fax, ob sich was in der Sache getan hat. Stets verbunden mit der Frage, wann mit der Erstattung von eventuellen Vorschüssen zu rechnen ist.

Was ich nicht wusste: Ob und inwieweit ein Anwalt hierauf überhaupt antworten muss, ist berufsrechtlich umstritten. Wie der RSV-Blog berichtet, gibt es unterschiedliche Standpunkte bei den Rechtsanwaltskammern. Die Anwaltskammer in Düsseldorf scheint einen anwaltsfreundlichen Standpunkt zu vertreten.

Zur Kenntnis genommen :-)

PUNKTGENAU

„Wir haben Termin-Überweisungen in Höhe von 562,93 EUR vorgemerkt.“

Nicht ungeschickt, die Mitarbeiterin. Verabschiedet sich in die Ferien, sorgt aber gleichzeitig dafür, dass die Ende des Monats fällige Sonderzahlung punktgenau auf ihrem Konto ist.

IDEEN UND IHRE UMSETZUNG

So einfach ist das alles nicht:

Grundgesetz

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 68

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Soweit ich mich an Staatsrecht erinnere, sollte die Selbstauflösung des Bundestages durch einfache Mehrheit gerade nicht möglich sein. Das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik.

Faktisch muss Schröder sich also von den eigenen Leuten das Misstrauen aussprechen lassen. Dann stellt sich wohl für den Bundespräsidenten die Frage, ob das alles ernst gemeint ist.

DER EX-KANZLER ?

Müntefering kündigt vorgezogene Bundestagswahl an

Müsste so was nicht eigentlich der Kanzler ankündigen? Oder ist der Kanzler schon keiner mehr?

19.06 Uhr: Wenn sich die Verhältnisse klären sollen, kann das doch nur heißen, dass die SPD verlieren will. Denn die Verhältnisse im Bundesrat würden sich durch eine Neuwahl des Bundestages ja nicht ändern. Ziemlich konfus, was Müntefering so erzählt.

(Danke an Ingo für die Mail)

POST: TOTALVERLUSTE

Spiegel online berichtet über Missstände bei der Post. Seitdem diese verstärkt auf Subunternehmer setzt, sollen immer mehr Briefsendungen spurlos verschwinden.

Da geht es uns ja noch gold. Bislang haben wir nur Probleme damit, dass an manchen Tagen gar keine Post kommt. „Personalengpass“, heißt es dann aus dem Beschwerdezentrum. Immerhin wandern die Sendungen nicht in den Straßengraben, sondern werden am nächsten Tag nachgeliefert.

KUNDENBINDUNG

14,6 Prozent Jahreszinsen. Dazu alle paar Monate nicht nachvollziehbare „Kosten“ und „Auslagen“ in Höhe von jeweils bis zu 20,00 €. Und dann noch ein kleiner „Fehler“ in der ohnehin reichlich unübersichtlichen Forderungsaufstellung, wegen dem manche Zahlungen nur teilweise gebucht wurden.

Manche Banken verstehen wirklich was von Kundenbindung.

AUS MEINEM KOPF

Fahre ich gleich ins Büro? Oder erst in den Getränkemarkt?

Ach, doch lieber erst zum Getränkemarkt. Ein bisschen Abwechslung kann doch nicht schaden.

Samstag, 8.41 Uhr.

NUR ´NE UNTERSCHRIFT

Nervig: Personen, die es nicht mal schaffen, ein Formular für die Prozesskostenhilfe zu unterschreiben. Und das, obwohl selbst der Richter schon gesagt hat, dass er die Staatsknete bewilligt, wenn die Unterlagen endlich vorliegen.

(Ja, ja, man sollte mit rein gar nichts in Vorleistung treten.)

ALTE WERTE

Noch ein uraltes Sparbuch im Schrank, womöglich sogar eines geerbt? Dann könnte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Anlass sein, das Guthaben endlich mal aufzulösen.

Nach Auffassung des Gerichts ist laut beck-aktuell eine Bank auch noch mehr als 30 Jahre nach der letzten Kontobewegung verpflichtet, das ausgewiesene Guthaben und die Zinsen auszuzahlen. Das gelte selbst dann, wenn die Bank überhaupt keine Unterlagen mehr habe.

Ich habe in leiser Vorahnung gerade mal in meinen alten Papieren gewühlt. Immerhin knapp 60 Euro auf einem Postsparbuch. Letzte Kontobewegung: Sommer 1983. Ich glaube, das war diese Interrail-Tour…